Digitalisierung von Bauakten des Baurechtsamtes Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-047-De-O-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung von Bauakten des Baurechtsamtes
Digitalisierung von Bauakten des Baurechtsamtes ca. 2000 lfm Akten
10-1.20 DLZ Eberhardstr. 61 70173 Stuttgart Deutschland
ca. 2000 lfm Akten
Vertragsverlängerungsoption: Der Vertrag kann vom Auftraggeber zweimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer zwei Monate vor Ende der Vertragslauf-zeit schriftlich mit, ob er den Vertrag verlängern will. Geschieht dies nicht, endet der Vertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Siehe hierzu 124_LD Eigenererklärung zur Eigung.
Die Angaben sind auch vom Nachunternehmer (für den Verhinderungsfall) zu machen.
2.) Eigenerklärung zu Sanktionsmaßnahmen der EU.
1) Erklärung, dass das Unternehmen mindestens über 1 mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenz in den letzten 3 Jahren verfügt.
2) Angaben zu Referenz, (abweichend von dem 124-Formblatt ist eine Referenz bei Ange-botsabgabe einzureichen) über einen vergleichbaren Vertragsgegenstand. Die Referenz muss enthalten:
1.) Genaue Bezeichnung / Gegenstand des Auftrages
2.) Auftragswert
3.) Leistungszeitraum/-zeitpunkt
4.) Name des privaten oder öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefon-nummer.
Abweichend von dem 124-Formblatt sind folgende Anforderung an die Referenzen gestellt. Als vergleichbar gelten Referenzen, wenn:
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a) die Referenzaufträge einen Umfang von mindestens 500 lfm Akten zum Gegenstand hat-ten.
b) die Referenzaufträge zu wenigstens 20 % die Digitalisierung von Akten zum Gegenstand hatten, die aufgrund ihres Alters (65 Jahre und älter) und / oder ihrer Beschaffenheit (insbe-sondere brüchiges, dünnes, beschädigtes, vergilbtes Papier) behutsam zu behandeln sind bzw. den Einsatz von speziellen Scannern erforderlich machen.
c) die Referenzaufträge die Digitalisierung von Akten mit unterschiedlichen Seitengrößen (variierend bis DIN A0 und Sonderformate) zum Gegenstand hatten.
d) der Auftraggeber eine entsprechende Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde war. Die Digitalisierung von Mikrofiches und Röntgenaufnahmen wird ausdrücklich nicht als Re-ferenz anerkannt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Folgende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben (124 LD Eignerklärung zur Eignung):
- Sofern im Rahmen einer vorangegangenen Auftragsdurchführung vom Auftraggeber wirksam eine Vergabesperre verhängt wurde, hat der Bieter mit Angebotseinreichung entsprechende Nachweise zu den ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen beizulegen. Die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise folgen aus § 125 Abs. 1 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: siehe Nachprüfungsstelle
Land: Deutschland