VgV Fachplanung TGA (HLS) Erweiterung und Umbau Hublandschule Gomaringen

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gomaringen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72810
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gomaringen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E14262455
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E14262455
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

VgV Fachplanung TGA (HLS) Erweiterung und Umbau Hublandschule Gomaringen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Gomaringen beabsichtigt den zweizügigen Ausbau der Hublandschule.

Hierzu führt die Gemeinde Gomaringen aktuell einen Wettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs durch.

Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3,8 (HLS), LPH 1-8, optional 9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht.

Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Die Fachplanung TGA (Elektro) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.

Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 17.07.2023 statt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Gomaringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Gomaringen beabsichtigt den zweizügigen Ausbau der Hublandschule, die bisher eine einzügige Außenstelle der Schlossschule ist. Die Schule soll weiter als Außenstelle geführt werden, aber zukünftig neben der Erweiterung um einen Zug, auch die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung einschließlich Mittagsessen bieten. Zusätzlich sind zwei Betriebswohnungen für Pädagogisches Personal und für die Sanierung der Hublandsporthalle geplant.

Die notwendigen Räume der zukünftig zweizügigen Grundschule (ca. 180 bis 225 Schüler) sollen in einem Neubau realisiert und das vorhandene Schulgebäude umgebaut, saniert und für den Ganztagesbetrieb eingerichtet werden.

Bei der Gesamtmaßnahme sind die aktuellen pädagogischen und organisatorischen Anforderungen zu berücksichtigen und die Möglichkeiten der Inklusion und Teilhabe durch die bauliche Struktur zu unterstützen. Zusätzlich sind die Fragen der Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Betriebsführung des Standortes mit der Maßnahme zukunftsfähig zu beantworten.

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 11.304 m² liegt am westlichen Rand des Ortsteils Hinterweiler, nördlich des Ortszentrums von Gomaringen.

Gebäudebestand:

Die Sporthalle ist ein Betonbau aus dem Jahr 1974. Im Rahmen der Gebäudeunterhaltung wurden im Laufe der Zeit immer wieder einzelne bauliche und technische Verbesserungen durchgeführt. Trotzdem muss die Halle grundlegend energetisch, nutzungsspezifisch und gebäudetechnisch saniert werden.

Das Gebäude der jetzigen Hublandschule ist ein Betonsandwichbau aus dem Jahr 1970.

Die Gebäudetechnik muss im Zuge des Umbaus geprüft und ggf. erneuert werden. Beim Umbau sind eventuell Maßnahmen zur Vorbereitung des Gebäudes auf den Anschluss an das Nahwärmenetz zu treffen.

Planungsbeginn ist voraussichtlich im 3. Quartal 2023.

Die Flächen des Schulgebäudes umfassen ca. 2.000 m² BGF für den Neubau und ca. 660 m² BGF-Fläche im Bestand. Der Bestand der Sporthalle umfasst ca. 700 m² BGF. Die Sporthalle soll saniert bzw. kann in Teilen auch umgebaut werden.

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Lebenszykluskosten:

Durch bauliche und technische Maßnahmen ist ein optimiertes Verhältnis von Investitionskosten zu Nutzungskosten anzustreben. Im Entwurfskonzept sind die Herstellungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten zu berücksichtigen durch:

- die Angemessenheit der baulichen Maßnahmen (v.a. Flächeneffizienz, Gebäudeform, Tragwerk, Fassade etc.)

- geringe Energiekosten über einen reduzierten Energiebedarf und eine optimierte Energiebedarfsdeckung

- eine Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Fassade

- die Vermeidung wartungsintensiver Gebäudetechnik,

- eine unterhaltungsreduzierte Gestaltung der Freiflächen unter Berücksichtigung einer klimaangepassten Bepflanzung

Energiebedarfsdeckung:

Derzeit wird von der Gemeinde untersucht, ob ein Nahwärmenetz im Gebiet der Hublandschule geplant und gebaut werden kann, an das auch die Schule und die Sporthalle angeschlossen werden sollen. Deshalb sind im Rahmen des Wettbewerbs keine Aussagen zur Beheizung des Gebäudes erforderlich.

Eine Photovoltaiknutzung inklusive Stromspeicherung ist vorzusehen. Dafür können auch Fassadenflächen genutzt werden.

Nachhaltigkeit:

Bei der Materialauswahl für Konstruktion, Gebäudehülle und Innenausbau legt die Ausloberin Wert auf die Betrachtung des Lebenszyklus des Gebäudes. Sowohl die Herstellung der Materialien und deren Einbau als auch der Rückbau und die Möglichkeit der Wiederverwertung spielen hierbei eine Rolle. Hierauf ist im Rahmen des Wettbewerbs einzugehen. Ein hoher Vorfertigungsgrad der Bauelemente ist anzustreben. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Baugebiet in Erdbebenzone III liegt und damit entsprechende Anforderungen an die Tragkonstruktion bestehen.

Die neuen Dachflächen sind zur Retention möglichst weitestgehend als Gründächer auszuführen. Die Kombination mit Fotovoltaikanlagen auf diesen Flächen ist ausdrücklich erwünscht.

Die Ausloberin wünscht sich im Wettbewerb zur Erreichung der Klimaziele einen bewussten Umgang mit Ressourcen bei der Herstellung, Errichtung und beim Betrieb des Gebäudes. Mit der Bauweise, den Bauteilen und der Nutzungsdauer der Baustoffe sollen die CO2-Emissionen des Gebäudes nachhaltig verringert werden.

Die Nachhaltigkeitskriterien gemäß Nachhaltiges Bauen in Baden-Württemberg (NBBW) vom Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Die Maßnahme soll gefördert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 35
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 10
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Mit Option auf Verlängerung bei Beauftragung der LPH 9.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.

Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen (siehe unter III.1.) entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung steht nach Maßgabe von § 56 VgV im Ermessen der Vergabestelle) werden nur diese zugelassen.

Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:

1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte)

Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.

Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.

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2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte)

Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.

Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional. Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.

Mehrfachnennungen sind möglich.

Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.

.

Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%).

Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.

Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.

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Referenz A - zwingend:

Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Neubau Schulgebäude oder vergleichbar, vom Bewerber erbracht.

(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau eines Schulgebäudes, 2.000 m² BGF)

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Referenz B – optional:

Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Umbau/Sanierung oder Erweiterung eines Gebäudes beliebiger Nutzung, vom Bewerber erbracht.

(Kriterien der Vergleichbarkeit: Umbau, Erweiterung, Bauen im Bestand, Schulgebäude wird höher bewertet, ca.1.300 m² BGF).

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Für alle Referenzen gilt:

Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.

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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.

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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufenweise Beauftragung. Verlängerung der Laufzeit des Vertrags bei Beauftragung der LPH 9.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch

in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge

werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten

Stellen zu senden.

Voraussichtliche weitere Termine:

Verhandlungsgespräche 17.07.2023

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der

Bewerbergemeinschaft, anzugeben:

Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen

Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die

Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.

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Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie

der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,

ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs.

1Nr. 2 GWB).

.

Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder

arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

.

Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch

die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

.

Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen

aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des

Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

.

Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des

Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des

Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.

Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/

Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.

.

Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets

in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der

Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

.

Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/

Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §

150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise

nachzureichen.

Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in

deutscher Übersetzung).

Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen,

Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei

Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder

beglaubigten Abschriften zu verlangen.

Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische

Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der

Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:

Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.

Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den

letzten drei Jahren.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der

Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Eigenerklärungen über Referenzen.

Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional. Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.

Mehrfachnennungen sind möglich.

Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.

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Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:

- Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts, Thema Schulgebäude oder vergleichbar

- Kosten der KG 300-400 brutto mind. 4 Mio. €

- Leistungszeitraum 2012 - 2023 (fertiggestellt)

- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) und Anlagengruppen (ALG 1-3,8) im Unternehmen

Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.

.

Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:

- Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts, Thema Umbau/Sanierung oder Erweiterung

- Kosten der KG 300-400 brutto mind. 1 Mio. €

- Leistungszeitraum 2012 - 2023 (fertiggestellt)

- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) und Anlagengruppen (ALG 1-3) im Unternehmen

Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.

.

Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.

.

Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe

aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS) berechtigt sind, oder vergleichbare Qualifikation.

Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung TGA (HLS), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung TGA (HLS), wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit

bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine

Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein

allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene

Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass

Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft

oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das

Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur

Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.

Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die

Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg

entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/05/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter

dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.

Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in

Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter

I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene

Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen

und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem

unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst

unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur

Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer

Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.

Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über

die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15

Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage

vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend

gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt

und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn

der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind (§160 Abs. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2023

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