Rahmenvertrag: Öffentlichkeitsbeteiligung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-V-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rheinisches-revier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag: Öffentlichkeitsbeteiligung
Gesucht wird eine Agentur zur Beteiligung von Bürgern und weiteren Stakeholdern im Braunkohle Strukturwandel mit folgenden Teilaufgaben:
- Betreuung und Weiterentwicklung von Governance und Normen bspw. Reviercharta
- Maßnahmenentwicklung und -umsetzung für konkrete Beteiligungsgegenstände
- Wissenschaftliche Evaluierung und Begleitung
Jülich/ Rheinisches Revier
Für die Einbindung der organisierten und nicht organisierten Zivilgesellschaft/Bürgerschaft im weiteren Prozess der Transformation soll eine Fachagentur für Partizipation beauftragt werden, damit der begonnene Beteiligungsprozess verstetigt und ausgebaut werden kann. Es geht zunächst darum, bis
Mitte 2027 Strukturen zu konzipieren und Strategiekonzepte aus den Zukunftsfeldern unter Beteiligung der Bürgerschaft zu entwickeln. Beispielsweise eine Raumstrategie oder auch eine Mobilitätsstrategie. Hierzu ist die Zusammenarbeit mit weiteren Agenturen, die unter anderem durch das Zukuftsfeld Raum beauftragt werden, nötig. Generell sollen gemeinsam mit den Zukunftsfeldern Maßnahmenpakete zur Beteiligung entwickelt werden, die dann im Verlauf von vier Jahren (2023 bis 2027 umgesetzt werden. Es ist zu erwarten, dass jedes Zukunftsfeld ca. zwei Beteiligungsverfahren bis zum Jahr 2027 durchführen wird. Diese Verfahren werden gemeinsam mit den Zukunftsfeldern und unter unbedingter Berücksichtigung der Reviercharta erarbeitet. Weiterhin soll die bestehenden Beteiligungsplattform (www.unser-zukunftsrevier.de), welche Drupal als CMS hat, aktualisiert, gepflegt und weiter ausgebaut werden1.
Weiterhin soll auch ein Beteiligungsbaukasten entwickelt werden, der dann bei raumrelevanten Vorhaben von den Kreisen und auch Kommunen als Orientierungshilfe genutzt werden kann, um regional oder vor Ort eigene Beteiligungsmaßnahmen in ihrem jeweiligen Vorhaben einzubinden. Zudem sollen kommunale Beteiligungsformate auch Unterstützung erhalten, wenn es um die Suche nach Moderatoren von Beteiligungsprozessen geht.
Auch die Koordination und Unterstützung der Beteiligungsprozesse von weiteren partnerschaftlich verbundenen Vorhaben wie dem Bioökonomierevier soll durch die Fachagentur bei Bedarf mit erfolgen. Hierzu soll ein Netzwerk mit aufgebaut werden, welches dazu dient, dass die Region nicht durch unterschiedliche Vorhabenträger mit jeweils ähnlichen Beteiligungsvorhaben überfrachtet wird. Eine Überforderung der Bürgerschaft mit diversen Beteiligungsformaten bei revierweiten Vorhaben soll somit vermieden werden.
Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger des Reviers bei den kommenden Teilstrategien und Konzepten, die aus dem Wirtschafts- und Strukturprogramms 1.1 zu entwickeln sind, zu informieren, konsultieren und sie zu befähigen (Empowerment) komplexe Sachverhalte für eine eigene Ideenentwicklung zu nutzen. Die Bürgerschaft soll aktiv zum Mitmachen aufgefordert werden. Wenn möglich soll im Revier unter Aktivierung der Bürgerschaft der Transformationsprozess durch eine intensive und breite gesellschaftliche Debatte zu einzelnen Zukunftsfeldern angestoßen werden, welche idealerweise in der Schaffung einer gemeinsamen Identität im Rheinischen Revier enden können. Es gilt dabei auch, dem Modellcharakter des Prozesses gerecht zu werden, indem durch eine frühzeitige Beteiligung die Akzeptanz für künftige Strukturwandelmaßnahmen erhöht wird. Schwerpunkte sind hierbei: Interesse bei den Menschen im Revier für den Strukturwandel wecken, Meinungsbildungsprozesse fördern, Diskursräume schaffen, Kooperation der künftigen Akteure vorbereiten und wenn möglich soll die Öffentlichkeitbeteiligung auch in einigen Teilen der Region zur Befriedung von Konflikten beitragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nettojahresumsatz (bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft) muss mindestens 500.000 € betragen haben.
Die Berufs- und Haftpflichtversicherung des Unternehmens/ der Gesellschaft muss mindestens eine Deckungssumme von 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden betragen. Dies gilt für alle Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln.
Das Kernteam muss mindestens eine Person je Berufsebene gemäß Preisangabe umfassen.
Vertretungsregelungen müssen jede Person des Kernteams umfassen. Die Vertretung darf innerhalb des Kernteams oder durch weitere Vertretende (Projektteam= Kernteam plus Vertretende) erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rheinisches-revier.de