Umbau Anschlussstelle B19 Oberkochen - Projektsteuerung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberkochen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Anschlussstelle B19 Oberkochen - Projektsteuerung
Die geplante Maßnahme beinhaltet den verkehrsgerechten Umbau der Anschlussstelle Oberkochen-Süd und umfasst die Bundesstraße B 19, die Kreisstraße K 3292 und das örtliche Straßennetz. Im Zuge der Maßnahme werden neben den
Fahrbahnen für den motorisierten Verkehr ebenso Verbindungen für Fußgänger und Radfahrer hergestellt.
Die genannte Anschlussstelle Oberkochen Süd befindet sich an der Bundesstraße B19 zwischen Oberkochen und Königsbronn im Landkreis Ostalbkreis.
Die B 19 stellt im Betrachtungsraum die Nord-Süd-Verbindung zwischen den übergeordneten Mittelzentren Heidenheim und Aalen der Region Ostwürttemberg dar und verläuft im Maßnahmenbereich innerhalb der Tallage des Kocherursprungs
parallel zur Bahnstrecke Heidenheim – Aalen.
Aufgrund deren hohen Verkehrsbedeutung und dem Erreichen deren Kapazitätsgrenze auf Straße und Schiene ist die Streckenverbindung Heidenheim – Oberkochen - Aalen einschließlich Radwegverbindung Bestandteil des Mobilitätspaktes Aalen – Heidenheim. Dieser steht unter politischer Führung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg und unter fachlicher Leitung durch das Regierungspräsidium Stuttgart.
Die aktuellen Träger der Baulast sind
− der Bund für die Bundesstraße B 19, vertreten durch das Land Baden-Württemberg mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 47.2, Baureferat Ost - Außenstelle Ellwangen,
− der Landkreis Ostalbkreis für die Kreisstraße K 3292,
− die Stadt Oberkochen für die nordöstlichen Anbindungen „Am Märzenbuckel“ mit nachfolgend abzweigender Straße zwischen B 19 und Am Märzenbuckel (Zufahrtsstraße Richtung Bahnhof Oberkochen und den dortigen Parkplatz),
− der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Oberkochen – Königsbronn für die süd-östlich anbindende „Rudolf-Eber-Straße“ inclusive Einmündung Am Pulverturm. Der Zweckverband / das IKG teilt sich wiederum anteilig auf in die Stadt
Oberkochen und die Gemeinde Königsbronn. Bei der Straße „Am Pulverturm“ handelt es sich um eine Privatstraße (Fa. Zeiss).
Als Vorhabensträger für die vorliegende Maßnahme tritt in Übereinstimmung mit allen Beteiligten die Stadt Oberkochen auf.
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Die bisherige Planung wurde vom Ingenieurbüro G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen an der Brenz erbracht und befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung(LP3).
Die bisherigen Projektsteuerungsleistungen wurden vom Büro Drees & Sommer aus Stuttgart erbracht.
Voraussichtlicher Kostenrahmen: ca. 22,8 Mio. € netto Gesamtbaukosten.
Voraussichtlicher Terminrahmen: Baubeginn 4. Quartal 2023, Abschluss der Baumaßnahme Ende 2025
73447 Oberkochen
Projektsteuerung gemäß AHO 2020, Projektstufen 3 - 5, Handlungsbereiche A-E.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau Anschlussstelle B19 Oberkochen - Projektsteuerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.