Nichtoffenes Verfahren Neubau Straßenbrücke Duttenhoferstr. / Neckartal Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-TB-P-002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rottweil.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rottweil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffenes Verfahren Neubau Straßenbrücke Duttenhoferstr. / Neckartal
Die Stadt Rottweil beabsichtigt an der Straße Duttenhoferstraße / Neckartal zwischen Rottweil und der Einfahrt ins Industriegebiet "Berner Feld" die Errichtung einer neuer Straßenbrücke über die eingleisige Bahnlinie in Neckarnähe als Ersatz für die 1937 errichtete bestehende Brücke. Die bestehende Brücke wird rückgebaut (nicht Bestandteil des Verfahrens) und durch eine neue Stahlbetonfertigteilbrücke ersetzt. Der Neubau der Brücke in der Duttenhoferstraße / Neckartal stellt eine wichtige Maßnahme im Mobilitätskonzept der Stadt Rottweil dar.
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Der Rückbau der bestehenden Brücke erfolgt zwischen Juni und Oktober 2023. Die Strecke ist in diesem Zeitraum gesperrt.
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Unmittelbar nach der Beauftragung soll mit der Planung der neuen Brücke begonnen werden. Frühestmöglicher Baubeginn wäre im Oktober 2023. Der Fertigstellungstermin des Projektes wird voraussichtlich Anfang/Mitte 2025 sein. Es wird von einer Bauzeit von 12 bis 16 Monaten ausgegangen (witterungsabhängig). Die Baukosten werden auf ca. 3 Mio EUR brutto geschätzt.
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Für die Ingenieurleistungen der Objektplanung von Ingenieurbauwerken §§ 41-44 HOAI LPH 3-8 (Los1) und Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 3-6; LPH 8 als besondere Leistung (Los 2), wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Leistungen werden getrennt in zwei Losen ausgeschrieben.
Leistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke
Duttenhoferstraße / Neckartal 78628 Rottweil
Die Stadt Rottweil beabsichtigt an der Straße Duttenhoferstraße / Neckartal zwischen Rottweil und der Einfahrt ins Industriegebiet "Berner Feld" die Errichtung einer neuer Straßenbrücke über die eingleisige Bahnlinie in Neckarnähe als Ersatz für die 1937 errichtete bestehende Brücke. Die bestehende Brücke wird rückgebaut (nicht Bestandteil des Verfahrens) und durch eine neue Stahlbetonfertigteilbrücke ersetzt. Der Neubau der Duttenhoferbrücke stellt eine wichtige Maßnahme im Mobilitätskonzept der Stadt Rottweil dar.
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Grundlage ist die bereits abgeschlossene Entwurfsplanung des Ingenieurbüros BWN-Bauingenieure, die im Rahmen der weiteren Planung nochmals überprüft und verifiziert werden soll. Die Erstellung eines Bauantrags ist nicht Bestandteil. Ein Bauantrag bei der Deutschen Bahn wird intern durch die Stadt gestellt.
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Der Rückbau der bestehenden Brücke erfolgt zwischen Juni und Oktober 2023. In diesem Zeitraum ist die dort verlaufende Strecke zwischen Immendingen und Plochingen für mehrere Baumaßnahmen der Deutschen Bahn gesperrt. Nach Abbruch der Brücke kann direkt im Anschluss mit dem Neubau begonnen werden.
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Die bestehende Brücke ist eine Brücke in Stahlbetonträgerbauweise und wurde 2019 geprüft. Durch die festgestellten erheblichen Schäden der Brücke wurde eine völlige Neukonstruktion beschlossen.
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Die Gesamtlänge der neuen Brücke beträgt ca. 13,25m und die Breite ca. 11,40m (inkl. Kappen). Die neue Brücke besitzt eine lichte Weite zwischen den Widerlagern von ca. 10,85m.
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Die neue Straßenbrücke soll als Fertigteilbrücke aus Stahlbeton hergestellt werden. Die Brücke soll für die Aufnahme von 60to ausgelegt sein, so dass auch Notdiensten wie z.B. Feuerwehrfahrzeugen die Durchfahrt ermöglicht wird. Seitlich der Fahrbahn soll ein einseitiger Fuß- und Radweg über die Brücke führen. Bei der Anlieferung und beim Einbau der Fertigteile müssen die örtlichen Gegebenheiten mitberücksichtigt werden. Ebenfalls wird beim Bau der neuen Brücke die Bahnlinie zwischen Immendingen und Plochingen wieder in Betrieb sein. Dies muss bei der Planung und dem Einbau berücksichtigt werden.
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Die Leistung umfasst ebenfalls die Abstimmung mit der DB AG sowie die Unterstützung bei Förderanträgen.
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Informationen zum Baugrund:
Im November 2021 wurde ein Baugrundgutachten im Bereich der Duttenhofer Brücke erstellt. Aus dem Baugrundgutachten: "Nach der geologischen Karte verläuft die Bahntrasse weitestgehend in Sedimenten des Oberen Muschelkalks, Plattenkalk und der Trochitenkalk-Formation. Zum Neckar hin ist ein Damm aufgefüllt. Im Randbereich zum Neckar sind quartäre Aueablagerungen zu erwarten." Es wurden Bohrungen im Bereich des Mittelpfeilers (B1) der bestehenden Brücke und im Bereich des Widerlagers Richtung Neckar von der Neckartalstraße aus (B2) vorgenommen. Im Bereich der Bohrung B1 kann aufgrund des hochliegenden Kalksteinhorizonts flach gegründet werden. Bei der zweiten Bohrung B2 im Randbereich Richtung Neckar scheidet eine Flachgründung aus, da mit harten, klüftigen Kalksteinbänken erst ab Tiefen von ca. 16,60m zu rechnen ist. "Die Gründung des Widerlagers in Richtung Neckar ist mit Bohrpfählen nach DIN EN 1536 vorgesehen. Da hier voraussichtlich - spätestens mit dem Erreichen des Neckarwasserspiegels - mit Wasser zu rechnen ist, sind die Bohrpfähle verrohrt herzustellen".
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Für die neue Brücke über die Bahnlinie werden in Los 1 die Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke mittels nichtoffenem Verfahren (mit Teilnahmewettbewerb) gesucht. Die Leistungen der Tragwerksplanung sind in Los 2 zu finden.
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Unmittelbar nach der Beauftragung soll mit der Planung der neuen Brücke begonnen werden. Frühestmöglicher Baubeginn wäre im Oktober 2023. Der voraussichtliche Fertigstellungstermin wird Anfang/Mitte 2025 sein. Es wird von einer Bauzeit von 12 bis 16 Monaten ausgegangen (witterungsabhängig). Die Baukosten werden auf ca. 3 Mio EUR brutto geschätzt.
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Die Ausloberin behält sich vor, Erörterungsgespräche vor Abgabe des Angebotes vorzunehmen. Diese finden voraussichtlich am 27.06.2023 statt.
Zum weiteren Verfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%):
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistung in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
2. Technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%):
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
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Es können 2 Referenzen eingereicht werden. Die Referenz A1 ist zwingend, Referenz B1 ist optional. Mehrfachnennungen sind möglich. Für die Referenzen A1 und B1 kann jeweils nur 1 Projekt genannt werden. Die Referenz muss im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
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Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, d.h. max. 250 Punkte für Referenz A1 (50%), und 150 Punkte für Referenz B1 (30%).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A1 für Leistungsbild Objektplanung (zwingend):
Nachweis Objektplanung eines realisierten Projekts vergleichbar mit der Aufgabenstellung (Neubau Straßenbrücke, konstruktives Ingenieurbauwerk).
(Kriterien der Vergleichbarkeit in absteigender Reihenfolge der Bewertung: Neubau einer Stahlbeton-Straßenbrücke, Gesamtlänge ca. 13m, lichte Weite zwischen Widerlagern ca. 11m, Baukosten ca. 3 Mio EUR brutto, vom Bewerber erbracht).
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Referenz B1 (optional):
Nachweis eines realisierten Verkehrsprojektes in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG oder anderen vergleichbaren Verkehrsbetrieben.
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Nachweis eines realisierten Verkehrsprojektes in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG oder anderen vergleichbaren Verkehrsbetrieben).
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Darstellung der Referenzen auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Bauwerks zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Das Bewerbungsformular zur Teilnahme muss fristgerecht über die Vergabeplattform eingereicht werden. Rückfragen zum Verfahren können jederzeit über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform gestellt werden. Die Kommunikation und die Einreichung der Unterlagen ist nur über die Vergabeplattform zulässig.
Der/ die Interessent/in hat in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass er/sie tatsächlich alle an die Interessenten versandten Informationen erhält. Dies ist gewährleistet, wenn sich der Interessent auf der Vergabeplattform registriert, da Fragen, Antworten und weitere Informationen ausschließlich über die Vergabeplattform bereitgestellt werden.
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Die Leistungen der Tragwerksplanung sind in Los 2 beschrieben. Eine Bewerbung für beide Lose ist möglich. In diesem Fall müssen zwei Teilnahmeanträge ausgefüllt und über die Vergabeplattform hochgeladen werden. Eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ebenfalls möglich.
Leistungen Tragwerksplanung
Duttenhoferstraße / Neckartal 78628 Rottweil
Die Stadt Rottweil beabsichtigt an der Straße Duttenhoferstraße / Neckartal zwischen Rottweil und der Einfahrt ins Industriegebiet "Berner Feld" die Errichtung einer neuer Straßenbrücke über die eingleisige Bahnlinie in Neckarnähe als Ersatz für die 1937 errichtete bestehende Brücke. Die bestehende Brücke soll rückgebaut und durch eine neue Stahlbetonfertigteilbrücke ersetzt werden. Der Neubau der Duttenhoferbrücke stellt eine wichtige Maßnahme im Mobilitätskonzept der Stadt Rottweil dar.
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Grundlage ist die bereits abgeschlossene Entwurfsplanung des Ingenieurbüros BWN-Bauingenieure, die im Rahmen der weiteren Planung nochmals überprüft und verifiziert werden soll. Die Erstellung eines Bauantrags ist nicht Bestandteil. Ein Bauantrag bei der Deutschen Bahn wird intern durch die Stadt gestellt.
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Der Rückbau der bestehenden Brücke erfolgt zwischen Juni und Oktober 2023. In diesem Zeitraum ist die dort verlaufende Strecke zwischen Immendingen und Plochingen für mehrere Baumaßnahmen der Deutschen Bahn gesperrt. Nach Abbruch der Brücke kann direkt im Anschluss mit dem Neubau begonnen werden.
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Die bestehende Brücke ist eine Brücke in Stahlbetonträgerbauweise und wurde 2019 geprüft. Durch die festgestellten erheblichen Schäden der Brücke wurde eine völlige Neukonstruktion beschlossen.
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Die Gesamtlänge der Brücke beträgt ca. 13,25m und die Breite ca. 11,40m (inkl. Kappen). Die neue Brücke besitzt eine lichte Weite zwischen den Widerlagern von ca. 10,85m.
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Die neue Straßenbrücke soll als Fertigteilbrücke aus Stahlbeton hergestellt werden. Die Brücke soll für die Aufnahme von 60to ausgelegt sein, so dass auch Notdiensten wie z.B. Feuerwehrfahrzeugen die Durchfahrt ermöglicht wird. Bei der Anlieferung und beim Einbau der Fertigteile müssen die örtlichen Gegebenheiten mitberücksichtigt werden. Ebenfalls wird beim Bau der neuen Brücke die Bahnlinie zwischen Immendingen und Plochingen wieder in Betrieb sein. Dies muss bei der Planung und dem Einbau berücksichtigt werden. Seitlich der Fahrbahn soll ein einseitiger Fuß- und Radweg über die Brücke führen.
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Die Leistung umfasst ebenfalls die Abstimmung mit der DB AG sowie die Unterstützung bei Förderanträgen.
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Informationen zum Baugrund:
Im November 2021 wurde ein Baugrundgutachten im Bereich der Duttenhofer Brücke erstellt. Aus dem Baugrundgutachten: "Nach der geologischen Karte verläuft die Bahntrasse weitestgehend in Sedimenten des Oberen Muschelkalks, Plattenkalk und der Trochitenkalk-Formation. Zum Neckar hin ist ein Damm aufgefüllt. Im Randbereich zum Neckar sind quartäre Aueablagerungen zu erwarten." Es wurden Bohrungen im Bereich des Mittelpfeilers (B1) der bestehenden Brücke und im Bereich des Widerlagers Richtung Neckar von der Neckartalstraße aus (B2) vorgenommen. Im Bereich der Bohrung B1 kann aufgrund des hochliegenden Kalksteinhorizonts flach gegründet werden. Bei der zweiten Bohrung B2 im Randbereich Richtung Neckar scheidet eine Flachgründung aus, da mit harten, klüftigen Kalksteinbänken erst ab Tiefen von ca. 16,60m zu rechnen ist. "Die Gründung des Widerlagers in Richtung Neckar ist mit Bohrpfählen nach DIN EN 1536 vorgesehen. Da hier voraussichtlich - spätestens mit dem Erreichen des Neckarwasserspiegels - mit Wasser zu rechnen ist, sind die Bohrpfähle verrohrt herzustellen".
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Für die neue Brücke über die Bahnlinie werden in Los 2 die Leistungen der Tragwerksplanung mittels nichtoffenem Verfahren (mit Teilnahmewettbewerb) gesucht. Die Leistungen der Objektplanung sind in Los 1 zu finden.
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Unmittelbar nach der Beauftragung soll mit der Planung der neuen Brücke begonnen werden. Frühestmöglicher Baubeginn wäre im Oktober 2023. Der voraussichtliche Fertigstellungstermin wird Anfang/Mitte 2025 sein. Es wird von einer Bauzeit von 12 bis 16 Monaten ausgegangen (witterungsabhängig). Die Baukosten werden auf ca. 3 Mio EUR brutto geschätzt.
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Die Ausloberin behält sich vor, Erörterungsgespräche vor Abgabe des Angebotes vorzunehmen. Diese finden voraussichtlich am 27.06.2023 statt.
Zum weiteren Verfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%):
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistung in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
2. Technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%):
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
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Es können 2 Referenzen eingereicht werden. Die Referenz A2 ist zwingend, Referenz B2 ist optional. Mehrfachnennungen sind möglich. Für die Referenzen A2 und B2 kann jeweils nur 1 Projekt genannt werden. Die Referenz muss im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
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Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, d.h. max. 250 Punkte für Referenz A2 (50%), und 150 Punkte für Referenz B2 (30%).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A2 für Leistungsbild Tragwerksplanung (zwingend):
Nachweis Tragwerksplanung eines realisierten Projekts vergleichbar mit der Aufgabenstellung (Neubau Straßenbrücke, konstruktives Ingenieurbauwerk)
(Kriterien der Vergleichbarkeit in absteigender Reihenfolge der Bewertung: Neubau einer Stahlbeton-Straßenbrücke, Gesamtlänge ca. 13m, lichte Weite zwischen Widerlagern ca. 11m, Baukosten ca. 3 Mio EUR brutto, vom Bewerber erbracht).
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Referenz B2 (optional):
Nachweis eines realisierten Verkehrsprojektes in Abstimmung mit der Bahn oder anderen vergleichbaren Verkehrsbetrieben.
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau eines realisierten Verkehrsprojektes in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG oder anderen vergleichbaren Verkehrsbetrieben).
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Darstellung der Referenzen auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Bauwerks zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Das Bewerbungsformular zur Teilnahme muss fristgerecht über die Vergabeplattform eingereicht werden. Rückfragen zum Verfahren können jederzeit über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform gestellt werden. Die Kommunikation und die Einreichung der Unterlagen ist nur über die Vergabeplattform zulässig.
Der/ die Interessent/in hat in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass er/sie tatsächlich alle an die Interessenten versandten Informationen erhält. Dies ist gewährleistet, wenn sich der Interessent auf der Vergabeplattform registriert, da Fragen, Antworten und weitere Informationen ausschließlich über die Vergabeplattform bereitgestellt werden.
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Die Leistungen der Objektplanung sind in Los 1 beschrieben. Eine Bewerbung für beide Lose ist möglich. In diesem Fall müssen zwei Teilnahmeanträge ausgefüllt und über die Vergabeplattform hochgeladen werden. Eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ebenfalls möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratende/r Ingenieur/in und/oder Beratende/r Ingenieur/in der Fachrichtung Tragwerksplanung oder vergleichbarer fachlicher Qualifikation berechtigt sind.
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Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
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Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
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Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
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Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2020, 2021 und 2022.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2020, 2021 und 2022.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
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Es können 2 Referenzen eingereicht werden, Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional. Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich. Die Referenz muss im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Für Referenz A1 / A2 gelten folgende Mindestanforderungen:
- Nachweis einer realisierten Straßenbrücke in Stahlbeton
- Projektkosten (KG 200 - 700) mind. [Betrag gelöscht] Euro brutto.
- Leistungszeitraum 2012 - 2023.
- Durchführung der Leistungsphasen (mind. 3 - 8 für Objektplanung und 3 - 6 für Tragwerksplanung) im Unternehmen des Bewerbers.
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Für Referenz B1 / B2 gelten folgende Mindestanforderungen:
- Nachweis eines Verkehrsprojektes mit der DB AG o.vgl.
- Projektkosten (KG 200 - 700) mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto.
- Leistungszeitraum 2012 - 2023.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratende/r Ingenieur/in und/oder Beratende/r Ingenieur/in der Fachrichtung Tragwerksplanung oder vergleichbarer fachlicher Qualifikation berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur/in und/oder Beratender Ingenieur/in der Fachrichtung Tragwerksplanung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren und/oder Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung Tragwerksplanung, wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die angegebene Vergabeplattform in Textform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYC6S4W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)