Generalplaner Skateanlage Referenznummer der Bekanntmachung: Scha-06-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.monheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner Skateanlage
Die Stadt Monheim am Rhein beabsichtigt die Errichtung einer Skateanlage in Nachbarschaft zu dem derzeit in Planung befindlichen Sportzentrum "Am Kielsgraben" im Stadtteil Baumberg. Im neuen Bebauungsplan 121M "Am Kielsgraben" ist festgelegt, dass der Sportpark im Westen des Gebietes, angrenzend an die bereits bestehenden Nutzungen (Bürgerwiese, Schützenhaus) angegliedert wird. Benachbart entsteht die Skateanlage. Die Anlage soll nach Fertigstellung die Bandbreite vom Freizeitsport bis zu Wettkampfzwecken abdecken.
Skatanlage Kielsgraben Am Kielsgraben 40789 Monheim am Rhein
Gegenstand des Verfahrens war die Vergabe eines Auftrages an einen Generalplaner.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Landskate GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lndskt.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSNYYDY1YA15F17
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Antrag auf Nachrpüfung ist ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.