2023-0273 Beförderungen von Schülern an Duisburger Schulen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs in 5 Losen ab dem Schuljahr 2023/24 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0273
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0273 Beförderungen von Schülern an Duisburger Schulen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs in 5 Losen ab dem Schuljahr 2023/24
Beförderungen von Schülern an Duisburger Schulen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs in 5 Losen für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25 inkl. zweimaliger Verlängerungsoption (Schuljahre 2025/26 und 2026/27)
Linie 531-6
Duisburg
Beförderung von Schülerinnen und Schülern von wohnungsnahen Haltestellen zur Förderschule James-Rizzi, Bruckhauser Str. 18, 47139 Duisburg
Der Beförderungsauftrag gilt ab dem 07.08.2023 bis zum 11.07.2025. Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auftraggeberin zwei einseitige Verlängerungsoptionen für jeweils ein weiteres Schuljahr (bis zum 17.07.2026 bzw. bis zum 16.07.2027). Die Verlängerungsoption gilt als gezogen, wenn die Auftraggeberin schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes die Verlängerung erklärt.
Linie 531-7
Duisburg
Beförderung von Schülerinnen und Schülern von wohnungsnahen Haltestellen zur Förderschule James-Rizzi, Bruckhauser Str. 18, 47139 Duisburg
Der Beförderungsauftrag gilt ab dem 07.08.2023 bis zum 11.07.2025. Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auftraggeberin zwei einseitige Verlängerungsoptionen für jeweils ein weiteres Schuljahr (bis zum 17.07.2026 bzw. bis zum 16.07.2027). Die Verlängerungsoption gilt als gezogen, wenn die Auftraggeberin schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes die Verlängerung erklärt.
Linie 7
Duisburg
Beförderung von Schüler*innen verschiedener Schulen in Duisburg mit unbegurteten Linienbussen zum Sportunterricht (Sportfahrten)
Der Beförderungsauftrag gilt ab dem 07.08.2023 bis zum 11.07.2025. Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auftraggeberin zwei einseitige Verlängerungsoptionen für jeweils ein weiteres Schuljahr (bis zum 17.07.2026 bzw. bis zum 16.07.2027). Die Verlängerungsoption gilt als gezogen, wenn die Auftraggeberin schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes die Verlängerung erklärt.
Linie 23
Duisburg
Beförderung von Schüler*innen verschiedener Schulen in Duisburg mit unbegurteten Linienbussen zum Sportunterricht (Sportfahrten)
Der Beförderungsauftrag gilt ab dem 07.08.2023 bis zum 11.07.2025. Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auftraggeberin zwei einseitige Verlängerungsoptionen für jeweils ein weiteres Schuljahr (bis zum 17.07.2026 bzw. bis zum 16.07.2027). Die Verlängerungsoption gilt als gezogen, wenn die Auftraggeberin schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes die Verlängerung erklärt.
Linie 24
Duisburg
Beförderung von Schüler*innen verschiedener Schulen in Duisburg mit unbegurteten Linienbussen zum Sportunterricht (Sportfahrten)
Der Beförderungsauftrag gilt ab dem 07.08.2023 bis zum 11.07.2025. Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auftraggeberin zwei einseitige Verlängerungsoptionen für jeweils ein weiteres Schuljahr (bis zum 17.07.2026 bzw. bis zum 16.07.2027). Die Verlängerungsoption gilt als gezogen, wenn die Auftraggeberin schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes die Verlängerung erklärt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe Ihres Angebotes und der Bietererklärung bestätigen Sie als Zeichen Ihrer Leistungsfähigkeit, dass
- Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
- über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- wenn über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, benötigen wir weitere Angaben um die Eignung Ihres Unternehmens beurteilen zu können. Nennen Sie uns dazu bitte das zuständige Amtsgericht, das AZ des Amtsgerichtes und den Namen und die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters auf einem gesonderten, deutlich gekennzeichneten Blatt,
- sich Ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- Sie nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Bitte benennen Sie mind. 2 Referenzen, nach Möglichkeit aus dem Bereich "Behörden", bei der Sie die angebotene Leistung bereits ausführen oder innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt haben. Geben Sie ferner den zuständigen Ansprechpartner beim Referenzgeber an.
Abschnitt IV: Verfahren
Es wurde bereits zuvor ein offenes Verfahren über den Schülerspezialverkehr ab dem Schuljahr 2023/2024 durchgeführt. Die nun ausgeschriebenen fünf Schulbuslinien konnten in diesem ersten Verfahren nicht vergeben werden. Da für die weitere Planung die Auftragsvergaben vor den Sommerferien 2023 erfolgen müssen, ist ein Grund für ein beschleunigtes Verfahren gegeben.
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfang 2027
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1Y0V1HMV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.