VgV Tragwerksplanung Erweiterung und Umbau Hublandschule Gomaringen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gomaringen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72810
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gomaringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Tragwerksplanung Erweiterung und Umbau Hublandschule Gomaringen
Die Gemeinde Gomaringen beabsichtigt den zweizügigen Ausbau der Hublandschule.
Hierzu führt die Gemeinde Gomaringen aktuell einen Wettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs durch.
Für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 1-6 inkl. Objektüberwachung wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 17.07.2023 statt.
Gomaringen
Die Gemeinde Gomaringen beabsichtigt den zweizügigen Ausbau der Hublandschule, die bisher eine einzügige Außenstelle der Schlossschule ist. Die Schule soll weiter als Außenstelle geführt werden, aber zukünftig neben der Erweiterung um einen Zug, auch die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung einschließlich Mittagsessen bieten. Zusätzlich sind zwei Betriebswohnungen für Pädagogisches Personal und für die Sanierung der Hublandsporthalle geplant.
Die notwendigen Räume der zukünftig zweizügigen Grundschule (ca. 180 bis 225 Schüler) sollen in einem Neubau realisiert und das vorhandene Schulgebäude umgebaut, saniert und für den Ganztagesbetrieb eingerichtet werden.
Bei der Gesamtmaßnahme sind die aktuellen pädagogischen und organisatorischen Anforderungen zu berücksichtigen und die Möglichkeiten der Inklusion und Teilhabe durch die bauliche Struktur zu unterstützen. Zusätzlich sind die Fragen der Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Betriebsführung des Standortes mit der Maßnahme zukunftsfähig zu beantworten.
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 11.304 m² liegt am westlichen Rand des Ortsteils Hinterweiler, nördlich des Ortszentrums von Gomaringen.
Gebäudebestand:
Die Sporthalle ist ein Betonbau aus dem Jahr 1974. Im Rahmen der Gebäudeunterhaltung wurden im Laufe der Zeit immer wieder einzelne bauliche und technische Verbesserungen durchgeführt. Trotzdem muss die Halle grundlegend energetisch, nutzungsspezifisch und gebäudetechnisch saniert werden.
Das Gebäude der jetzigen Hublandschule ist ein Betonsandwichbau aus dem Jahr 1970.
Die Gebäudetechnik muss im Zuge des Umbaus geprüft und ggf. erneuert werden. Beim Umbau sind eventuell Maßnahmen zur Vorbereitung des Gebäudes auf den Anschluss an das Nahwärmenetz zu treffen.
Planungsbeginn voraussichtlich im 3. Quartal 2023.
Die Flächen des Schulgebäudes umfassen ca. 2.000 m² BGF für den Neubau und ca. 660 m² BGF-Fläche im Bestand. Der Bestand der Sporthalle umfasst ca. 700 m² BGF. Die Sporthalle soll saniert bzw. kann in Teilen auch umgebaut werden.
Die Maßnahme soll gefördert werden.
.
Zusatz Tragwerksplanung:
Die Erkenntnisse aus dem Baugrundgutachten sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Es gilt zu beachten, dass schwach kiesige, tonige und sandige Schluffe bis in Tiefen von 1 bis 1,80 Metern als oberflächennahe bindige Verwitterungsdecke, im Wesentlichen steif-halbfest und halbfest vorgefunden werden. Weiterhin ist zu beachten, dass der Schluffstein nur geringe kohäsive Eigenschaften besitzt und sich dadurch in Kombination mit Schichtenwasser potenzielle Gleitflächen bilden können, die bei unsachgemäßer Massenverlagerung durch Baumaßnahmen im Hangbereich aktiviert werden können, sodass bei Gründungsmaßnahmen im Hangbereich mit Stabilisierungsmaßnahmen zu rechnen ist. Für die Gründung von Gebäuden kann eine Flachgründung auf Einzel- oder Streifenfundamente oder auf Bodenplatten erfolgen. Bei Gründung auf einer Bodenplatte ist eine Druckwasserdichte Ausführung möglich.
Grundwasser steht nicht an. Jedoch ist mit Schichtenwasser aufgrund einsickernden Niederschlags- und Oberflächenwassers zu rechnen. Die angetroffenen Böden sind nur schwach durchlässig und damit nicht versickerungsfähig.
Die Nachhaltigkeitskriterien gemäß Nachhaltiges Bauen in Baden-Württemberg (NBBW) vom Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Die Maßnahme soll gefördert werden.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen (siehe unter III.1.) entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung steht nach Maßgabe von § 56 VgV im Ermessen der Vergabestelle) werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
.
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte)
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
.
2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte)
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A und B sind zwingend erforderlich. Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
.
Referenz A - zwingend:
Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks, vom Bewerber erbracht.
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau eines mehrgeschossigen Gebäudes, ca. 2.000 m² BGF).
.
Referenz B – zwingend:
Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks, vom Bewerber erbracht.
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Umbau oder Erweiterung, Bauen im Bestand, ca. 700 m² BGF, Eingriff in die statische Konstruktion des Bestandsgebäudes).
.
Für alle Referenzen gilt:
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch
in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge
werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten
Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 17.07.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen
Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die
Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,
ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs.
1Nr. 2 GWB).
.
Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
.
Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch
die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
.
Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
.
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/
Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
.
Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets
in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
.
Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/
Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §
150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise
nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in
deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen,
Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei
Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder
beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische
Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der
Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den
letzten drei Jahren.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der
Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen.
Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A und B sind zwingend erforderlich. Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
.
Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks
- Kosten der KG 300-400 brutto mind. 4 Mio. €
- Leistungszeitraum 2012 - 2023 (Rohbau fertiggestellt)
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 6) im Unternehmen
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
.
Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks
- Kosten der KG 300-400 brutto mind. 1,5 Mio. €
- Leistungszeitraum 2012 - 2023 (Rohbau fertiggestellt)
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 6) im Unternehmen
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates
zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung
Fachplanung Tragwerksplanung berechtigt sind, oder vergleichbare Qualifikation.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen
Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Tragwerksplanung, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie
2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der
Fachrichtung Tragwerksplanung, wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen
werden kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen
Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und
wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die
fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher
und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von
Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine
Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein
allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene
Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass
Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft
oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das
Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur
Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die
Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg
entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter
dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in
Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter
I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene
Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen
und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem
unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst
unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur
Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer
Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über
die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15
Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend
gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn
der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§160 Abs. 3 GWB).