Anerkennungsdatenbank
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE121689807
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://rwth-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anerkennungsdatenbank
Programmierleistung
RWTH Aachen, Abteilung 2.4 - Internationale Strategie, Templergraben 57, 52062 Aachen
Programmierleistung der Anerkennungsdatenbank WISO
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Programmierleistungen Anerkennundsdatenbank
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50931
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rrzk.uni-koeln.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um eine Auftragserweiterung des ursprünglichen Auftrags 4700022017 vom 29.10.2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer
Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Mehraufwand bei der Individualiersungsleistung einer Anerkennungsdatenbank
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50931
Land: Deutschland
Beschaffung von Programmierleistungen.
Die Universität zu Köln hat die beschaffte Annerkennungsdatenbank hergestellt und ist seit Projektbeginn mit der Individualisierung der Datenbank für den Auftraggeber beauftragt. Ein Wechsel zu einem Anbieter ist somit nicht möglich.