Vergabeverfahren „Unterhaltsreinigung 2023“ Referenznummer der Bekanntmachung: 06 0086 22/2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren „Unterhaltsreinigung 2023“
Durch die Ausschreibung sollen Reinigungsunternehmen für die Unterhaltsreinigung der einzelnen Standorte des Auftraggebers ermittelt werden.
Los "Tauberbischofsheim"
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Dieses Los betrifft die Unterhaltsreinigung in Tauberbischofsheim.
Los "Lahr, Offenburg, Freiburg"
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Dieses Los betrifft die Unterhaltsreinigung in Lahr, Offenburg und Freiburg.
Los "Ravensburg"
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Dieses Los betrifft die Unterhaltsreinigung in Ravensburg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los "Tauberbischofsheim"
Ort: Unterpleichfeld
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97294
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los "Lahr, Offenburg, Freiburg"
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10439
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los "Ravensburg"
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragswerte werden nicht veröffentlicht, da es sich hierbei um Geschäftsgeheimnisse der bezuschlagten Bieter handelt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.