Beförderungsleistungen 9206 zu den Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe Referenznummer der Bekanntmachung: RVE-007-35-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderungsleistungen 9206 zu den Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Arbeitstägliche Beförderung von Menschen mit Behinderung zu den Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Beförderung aus Region 1
Einzugsbereich der Werkstätten
Arbeitstägliche Beförderung von Menschen mit Behinderungen aus Los / Region 1. Als Kalkulationsgrundlage gilt eine arbeitstägliche Beförderung von ca. 61 Personen, davon 56 Läufer und 5 Rollstuhlfahrer.
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.10.2028. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag durch einseitige Erklärung um 12 Monate zu verlängern (Option). Die Option ist durch schriftliche Erklärung spätestens bis zum 31.03.2028 auszuüben.
Es können 4 Nebenangebote gemäß Anlage A.3 (Angebotsdaten) in Form eines Rabattes für Loskombinationen abgegeben werden. Weitere Nebenangebote / Alternativangebote sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Der Auftraggeber behält sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
Beförderung aus Region 2
Einzugsbereich der Werkstätten
Arbeitstägliche Beförderung von Menschen mit Behinderungen aus Los / Region 2. Als Kalkulationsgrundlage gilt eine arbeitstägliche Beförderung von ca. 57 Personen, davon 49 Läufer und 8 Rollstuhlfahrer. Angesetzt sind 2 Begleitpersonen.
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.10.2028. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag durch einseitige Erklärung um 12 Monate zu verlängern (Option). Die Option ist durch schriftliche Erklärung spätestens bis zum 31.03.2028 auszuüben.
Es können 4 Nebenangebote gemäß Anlage A.3 (Angebotsdaten) in Form eines Rabattes für Loskombinationen abgegeben werden. Weitere Nebenangebote / Alternativangebote sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Der Auftraggeber behält sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
Beförderung aus Region 3
Einzugsbereich der Werkstätten
Arbeitstägliche Beförderung von Menschen mit Behinderungen aus Los / Region 3. Als Kalkulationsgrundlage gilt eine arbeitstägliche Beförderung von ca. 47 Personen, davon 45 Läufer und2 Rollstuhlfahrer.
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.10.2028. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag durch einseitige Erklärung um 12 Monate zu verlängern (Option). Die Option ist durch schriftliche Erklärung spätestens bis zum 31.03.2028 auszuüben.
Es können 4 Nebenangebote gemäß Anlage A.3 (Angebotsdaten) in Form eines Rabattes für Loskombinationen abgegeben werden. Weitere Nebenangebote / Alternativangebote sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Der Auftraggeber behält sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
Beförderung aus Region 4
Einzugsbereich der Werkstätten
Arbeitstägliche Beförderung von Menschen mit Behinderungen aus Los / Region 4. Als Kalkulationsgrundlage gilt eine arbeitstägliche Beförderung von ca. 81 Personen, davon 75 Läufer und 6 Rollstuhlfahrer.
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.10.2028. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag durch einseitige Erklärung um 12 Monate zu verlängern (Option). Die Option ist durch schriftliche Erklärung spätestens bis zum 31.03.2028 auszuüben.
Es können 4 Nebenangebote gemäß Anlage A.3 (Angebotsdaten) in Form eines Rabattes für Loskombinationen abgegeben werden. Weitere Nebenangebote / Alternativangebote sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Der Auftraggeber behält sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
Beförderung aus Region 5
Einzugsbereich der Werkstätten
Arbeitstägliche Beförderung von Menschen mit Behinderungen aus Los / Region5. Als Kalkulationsgrundlage gilt eine arbeitstägliche Beförderung von ca. 59 Personen, davon 51 Läufer und 8 Rollstuhlfahrer.
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.10.2028. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag durch einseitige Erklärung um 12 Monate zu verlängern (Option). Die Option ist durch schriftliche Erklärung spätestens bis zum 31.03.2028 auszuüben.
Es können 4 Nebenangebote gemäß Anlage A.3 (Angebotsdaten) in Form eines Rabattes für Loskombinationen abgegeben werden. Weitere Nebenangebote / Alternativangebote sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig.
Beförderung aus Region 6
Einzugsbereich der Werkstätten
Arbeitstägliche Beförderung von Menschen mit Behinderungen aus Los / Region 6. Als Kalkulationsgrundlage gilt eine arbeitstägliche Beförderung von ca. 133 Personen, davon 107 Läufer und 26 Rollstuhlfahrer.
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.10.2028. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag durch einseitige Erklärung um 12 Monate zu verlängern (Option). Die Option ist durch schriftliche Erklärung spätestens bis zum 31.03.2028 auszuüben.
Es können 4 Nebenangebote gemäß Anlage A.3 (Angebotsdaten) in Form eines Rabattes für Loskombinationen abgegeben werden. Weitere Nebenangebote / Alternativangebote sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig.
Beförderung aus Region 7
Einzugsbereich der Werkstätten
Arbeitstägliche Beförderung von Menschen mit Behinderungen aus Los / Region 7. Als Kalkulationsgrundlage gilt eine arbeitstägliche Beförderung von ca. 81 Personen, davon 70 Läufer und 11 Rollstuhlfahrer.
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.10.2028. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag durch einseitige Erklärung um 12 Monate zu verlängern (Option). Die Option ist durch schriftliche Erklärung spätestens bis zum 31.03.2028 auszuüben.
Es können 4 Nebenangebote gemäß Anlage A.3 (Angebotsdaten) in Form eines Rabattes für Loskombinationen abgegeben werden. Weitere Nebenangebote / Alternativangebote sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
- er / sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.
- er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.
- er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung
verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Angaben im Rahmen von Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR sowie über den Umsatz im Geschäftsbereich der Beförderung von behinderten Menschen in EUR jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019). Eintragungen wie "auf Anfrage", "nach Bedarf", "siehe Anlage", "siehe oben" oder ähnliche Einträge sind nicht zulässig.
Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1.000.000,- € je Schadensfall für Personen- und Sachschäden abzuschließen, über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten und dies dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
Benennung von Referenzen und Subunternehmen.
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Referenzen aus dem Bereich "Beförderung von Menschen mit Behinderung" zu benennen.
Referenzen müssen hinsichtlich ihrer Größenordnung (z.B. Personenanzahl, Fahrzeuganzahl) und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation und Beschwerdemanagement durch den Auftragnehmer) vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein. Es muss mindestens ein vergleichbarer Referenzauftrag oder Referenzaufträge angegeben werden, die in Summe vergleichbar sind.
Für die Referenzen sind dabei Auftraggeber, Ansprechperson*), Telefon-Nr.*), Kurzbeschreibung des Auftrages, Gesamtlaufzeit Referenzauftrag, Beginn Referenzauftrag, Anzahl der durchschnittlich zu befördernden Personen pro Fahrtag, Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Fahrzeuge pro Fahrtag zu benennen.
*) Diese Angaben müssen aus Datenschutzgründen mit der Abgabe des Angebotes (noch) nicht gemacht werden. Auf Aufforderung des Auftraggebers sind diese Angaben nachzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Verifizierung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Für die Subunternehmer ist die genaue Bezeichnung der Teilleistung, Firma, Adresse, zu benennen.
Die Werkstatt kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.
Beschreibung des aktuellen Fuhrparks und der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung (z.B. Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Anzahl Sitzplätze/Rollstuhlplätze) als Anlage beifügen
Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes, Anzahl der Plätze (getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplätzen) und Angaben aus aktuellem Fuhrpark oder Neuanschaffung.
Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung noch angeschafft werden müssen, ist dies ebenfalls in den Angebotsdaten zu benennen.
Es ist darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist für neuanzuschaffende Fahrzeuge eine Lieferzusage und / oder ein vergleichbarer Nachweis sowie die Finanzierungszusage z. B. einer Bank bzw. das Finanzierungkonzept einzureichen.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
Zur Auftragsausführung muss das Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer) eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Führerscheinklasse D bzw. D1besitzen. Die Fahrerlaubnis nach FeV muss spätestens 6 Wochen nach Leistungsbeginn für das gesamte Fahrpersonal vorliegen.
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Vertrag (siehe Vergabeunterlagen) und die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verpflichtet sich zur Geheimhaltung von Berufsgeheimnissen nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB).
Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Verkürzung der Angebotsfrist ist gem. § 38 Abs. 3 VgV möglich, da eine Vorinformation am 17.02.2023 im EU-Amtsblatt erfolgte.
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit
einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer pro Los / und oder pro
Loskombination (Rabatt).
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt die Vergabe im Namen und im Auftrag der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe (AWO) durch. Sämtliche Entscheidungen im Vergabeverfahren werden von der AWO getroffen.
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld".
Der Auftraggeber weist darüber hinaus darauf hin, dass Bieter im Falle von Fragen nur informiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber registriert haben. Soweit eine Registrierung nicht erfolgt, können keine Informationen übermittelt werden. Registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich in der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten eingegangen sind. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies auch, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Aus Gründen des Datenschutzes ist die Datei "KalkulationsgrundlagenG1" (exemplarische Adressen und Besonderheiten der zu befördernden Personen) verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Die Anforderung ist mit dem der Ausschreibung beiliegendem Vordruck per E-Mail an die im Vordruck benannte Ansprechperson unterschrieben einzureichen. Erst nach Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird der Zugangscode für die Kalkulationsgrundlagen zugesandt.
Das Einzugsgebiet der Werkstätten ist in sieben Regionen (Lose) aufgeteilt.
Die Beauftragung umfasst die Beförderung der in dem jeweiligen Regionallos genannten Beschäftigten, die Fahrdienstorganisation sowie das Beschwerdemanagement.
Die in den Adresslisten benannten Abholorte (Kalkulationsgrundlagen) sind exemplarisch. Die in den einzelnen Preisblättern eingetragenen Werte und Begleitpersonen pro Fahrtag sind kalkulatorisch und basieren auf Erfahrungswerten der Werkstatt; diese dürfen nicht verändert werden.
Die angebotenen Preise müssen die vollständige und vertragsgemäße Durchführung der Leistung umfassen. Es sind Nettopreise (exkl. Umsatzsteuer) anzugeben.
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten (Anfragen bis zum 27.04.2023).
Die Eignungsprüfung wird in Abhängigkeit von der Anzahl der angebotenen Lose durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter zu einem Klärungsgespräch bzgl. der Eignung / seines Angebotes einzuladen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister vom Auftraggeber für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll.
Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich deutschsprachige Angebote eingereicht werden dürfen.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.