Anschlussunterbringeung Neue Ramtelstraße - Planung Freianlagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leonberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anschlussunterbringeung Neue Ramtelstraße - Planung Freianlagen
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen im Bereich der Anschlussunterbringung für Flüchtlinge ist der Neubau von weiteren Wohnhäusern notwendig. Die Gebäude sollen in einfacher Bauweise, z.B. mittels Modulbau, realisiert werden. Insgesamt soll Platz für ca. 80 Personen geschaffen werden, welche sich in etwa 20 Wohneinheiten aufteilen.
Ob die Gebäude ein Lüftung erhalten werden und in welcher Art wird sich erst in den weiteren Planungen ergeben.
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Voraussichtliche Kosten:
KG 500: ca. 502.000,00 € brutto.
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Voraussichtliche Termine:
Die Planung soll direkt nach Beauftragung begonnen werden.
Leonberg
"Planung Feianlagen gemäß § 39 HOAI,
Leistungsphasen 1 - 9 + besondere Leistung (Überwachung der Mängelbeseitigung in LP9).
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Vertragslaufzeit abhängig von Projektlaufzeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- § 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Architektenkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Landschaftsarchitektur oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium).
- § 36 VgV und 47 VgV: Verpflichtungserklärung der vorgesehenen Nachunternehmer (bei Bedarf),
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2,0 Mio. EUR Deckungssumme jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. (Ausschlusskriterium),
- § 47 VgV: Eigenerklärung zur Eignungsleihe und entsprechende Verpflichtungserklärung (bei Bedarf).
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Beschäftigten).
- § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 Referenzprojekte (Planung Freianlagen - eines Hochbauprojekts):
Für jedes Referenzprojekt ist eine Darstellung mit mindestens folgenden Angaben abzugeben:
- Auftraggeber (mit Benennung des Ansprechpartners und Kontaktdaten),
- Leistungszeitraum,
- kurze Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen,
- Übersichtplan (ggfs. separat),
- Die Projekte müssen mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 11.2 HOAI eingeordnet sein.
- Die Inbetriebnahme muss ab dem 01.01.2016 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags erfolgt sein.
- Für die Referenzprojekte müssen >= 70 Leistungspunkte gemäß § 39 HOAI erbracht worden sein.
- Bei den Projekten muss es sich um Freianlagen für Neubauten handeln.
- Fläche Grundstück > 1.500 m².
- Mindestens 3 oder mehr Beschäftigte.
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
- § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium),
- Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium).
- Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechsform, erforderlich ist eine gesamtschuldnerische Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
- Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Für die Teilnahme wurde ein Formular erarbeitet. Das Formular ist für die Teilnahme zwingend zu verwenden.
- Bietergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird im Auftragsfall gefordert.
- Eine Teilnahme in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelteilnahme aus und umgekehrt. Eine Teilnahme als Einzelbieter oder in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Teilnahme als Subunternehmer aus. Mehrfachteilnahmen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbietern bzw. Bietergemeinschaften sind zugelassen.
- Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.