2023-0278 Ausbau der Straße "An der Cölve" von Düsseldorfer Str. (L137) bis ehem. Stadtgrenze inkl. Ersatzneubau über DB - 500m Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0278
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2032834052
Fax: +49 2032832883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0278 Ausbau der Straße "An der Cölve" von Düsseldorfer Str. (L137) bis ehem. Stadtgrenze inkl. Ersatzneubau über DB - 500m
Ausbau der Straße "An der Cölve" von Düsseldorfer Str. (L137) bis ehem. Stadtgrenze inkl. Ersatzneubau über DB - 500m".
Cölve-Brücke An der Cölve 47228 Duisburg
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Ausbau der Straße "An der Cölve" von Düsseldorfer Str. (L137) bis ehem. Stadtgrenze inkl. Ersatzneubau über DB - 500m".
Abbruch/Rückbau der bestehenden Unterbauten, Verschalung Widerlager, Herstellung Endzustand
Alle Details können aus den Unterlagen der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
a) Auswahlkriterien - Bewertung
Maßgebende Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (Mindestzahl: 3) gem. § 3b EU Abs. 3, Nr. 3 i.V.m. Abs. 2, Nr. 3 VOB/A sind:
aa) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 18 Punkte)
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerber wird im Rahmen der Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber anhand der Kriterien "Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (Gesamtumsatz netto)" und "Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (für vergleichbare Leistungen)" bewertet. Für beide Kriterien können zusammen insgesamt maximal 18 Punkte erreicht werden. Im Einzelnen:
- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (Gesamtumsatz netto)" (max. 9 Punkte)
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird zunächst auf das Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (Gesamtumsatz netto)" abgestellt.
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die Punktzahl beträgt 3 Punkte je abgeschlossenes Geschäftsjahr. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
Umsatz > 25 Mio. Euro = 3 Punkte
Umsatz > 17 Mio. Euro und ? 25 Mio. Euro = 2 Punkte
Umsatz ? 10 Mio. Euro und ? 17 Mio. Euro = 1 Punkt
(Ausschluss: Umsatz < 10 Mio. EUR)
Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei Bewerbung durch eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind die Umsatzzahlen zu addieren.
- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (für entsprechende Leistungen)" (max. 9 Punkte)
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird des Weiteren auf das Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)" abgestellt.
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre maßgebend.
Die Punktzahl beträgt 3 Punkte je abgeschlossenes Geschäftsjahr. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
Umsatz > 10 Mio. Euro = 3 Punkte
Umsatz > 7 Mio. Euro und ? 10 Mio. Euro = 2 Punkte
Umsatz ? 4 Mio. Euro und ? 7 Mio. Euro = 1 Punkt
(Ausschluss: Umsatz < 4 Mio. EUR)
Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei Bewerbung durch eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind die Umsatzzahlen zu addieren.
bb) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (max. 30 Punkte)
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber wird im Rahmen der Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber anhand des Kriteriums "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" bewertet.
Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (max. 30 Punkte)
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (jeweils mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung sowie sonstiger Angaben, zur Überprüfung der Vergleichbarkeit) herangezogen.
Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen worden sein. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch Referenzen außerhalb der in § 6a EU Nr. 3, lit. a) VOB/A genannten 5 Jahre berücksichtigt.
Das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" wird anhand der Unterkriterien "Bauaufgabe" (1) und "Herstellkosten" (2) bewertet.
Die Anzahl der Referenzen, welche der Bewerber vorlegen kann, ist nicht begrenzt, jedoch werden lediglich die 5 besten Referenzen, d.h. die Referenzen, die die höchste Punktzahl erhalten, berücksichtigt.
Die maximale Punktzahl für das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" beträgt 30 Punkte (je Referenz 3 Punkte).
(1) Bauaufgabe (0 - 3 Punkte)
je 1 Punkt für folgende, auf das Referenzprojekt (Herstellung von Stahl-/Stahlverbundbrücken mit einer Stützweite ? 28 m über Gleise o.Ä. im Taktschiebeverfahren (wünschenswert, aber nicht gefordert, unter Betrieb) zusätzlich zutreffende Aspekte:
- Taktschieben = 1 Punkt
Die Herstellung der Brücke muss im Taktschiebeverfahren hergestellt sein (wünschenswert, aber nicht gefordert, unter Betrieb).
- Erbringung von Planungs- und anschl. Bauleistungen aufgrund funktionaler Leistungsbeschreibung = 1 Punkt
- Bauarbeiten während paralleler bzw. zeitl. unmittelbar laufenden Kanal- und Straßenbauarbeiten durch andere NU = 1 Punkt
Die Herstellung der Brücke muss unter den zuvor genannten Voraussetzungen in enger Abstimmung mit dem anderen NU des Kanal-, Straßen- und Brückenbaus erfolgt sein.
Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Unterkriterium "Bauaufgabe" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Je Referenz sind maximal 3 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der 5 besten Referenzen ergibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 15 Punkten.
(2) Herstellkosten netto (0 - 3 Punkte)
- Herstellkosten > 25 Mio. EUR = 3 Punkte
- Herstellkosten > 15 Mio. EUR und ? 25 Mio. EUR = 2 Punkte
- Herstellkosten > 5 Mio. EUR und ? 15 Mio. EUR = 1 Punkt
- Herstellkosten ? 5 Mio. EUR = 0 Punkte
Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten
Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Unterkriterium "Rückbaukosten" ergibt sich aus der Höhe der Rückbaukosten des jeweiligen Referenzprojektes gemäß vorstehender Einteilung. Je Referenz sind maximal 3 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der 5 besten Referenzen gibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 15 Punkten.
Insgesamt können max. 48 Punkte erreicht.
Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird gem. § 3b EU Abs. 3, Nr. 3 i.V.m. Abs. 2, Nr. 3 VOB/A begrenzt. Die Mindestzahl der einzuladenden Bewerber beträgt 3. Die Begrenzung erfolgt anhand der o.g. Gesamtsumme der Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die gesamten im Folgenden aufgeführten Eignungskriterien für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung befinden sich mit den geforderten Nachweisen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und für den Fall, dass Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, sowie mit Hinweisen zu den zugehörigen Formblättern ebenso nochmal zusammengefasst im Dokument "1001_Teilnahmebedingungen_CÖLVE_230215" der Vergabeunterlagen.
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Gewerbeanmeldung, der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle zu ersetzen.
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
Die gesamten im Folgenden aufgeführten Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit befinden sich
mit den geforderten Nachweisen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und für den Fall, dass Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, sowie mit Hinweisen zu den zugehörigen Formblättern ebenso nochmal zusammengefasst im Dokument "1001_Teilnahmebedingungen_CÖLVE_230215" der Vergabeunterlagen.
a) Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind. 10,0 Mio. EUR netto/Jahr) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A). Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen.
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
b) Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (mind. 4,0 Mio. EUR netto/Jahr) des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, und die letzten drei
Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A). Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen.
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
c) Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden und für
Vermögensschäden i.H.v. jeweils EUR 7,5 Mio. (§ 6a EU Nr. 2a VOB/A).
Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, zu ersetzen.
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
Die gesamten im Folgenden aufgeführten Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit befinden sich mit den geforderten Nachweisen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und für den Fall, dass Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, sowie mit Hinweisen zu den zugehörigen Formblättern ebenso nochmal zusammengefasst im Dokument "1001_Teilnahmebedingungen_CÖLVE_230215" der Vergabeunterlagen.
a) Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Bauleistungen mit Angabe der eigenen Leistungsinhalte, des Auftragswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung. Für die wichtigsten Bauleistungen behält sich die Auftraggeberin vor Nachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen der entsprechenden Auftraggeberin einzufordern (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A).
Es müssen mind. 3 vergleichbare Bauleistungen vorgelegt werden, die zudem mind. die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
- Herstellung von Stahl-/Stahlverbundbrücken mit einer Stützweite ? 28 m über Gleise o.Ä. im Taktschiebeverfahren (wünschenswert, aber nicht gefordert, unter Betrieb)
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden vorliegend aufgrund der Komplexität und des Umfangs der gegenständlichen Leistungen unter den zuvor genannten Kriterien auch einschlägige Bauleistungen aus den letzten 10 Jahren berücksichtigt. Eine Pflicht zur Vorlage von Referenzen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, wird hiermit jedoch nicht begründet.
Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden.
--> Formblatt Referenzen (Das Formblatt ist je nach Anzahl der Referenzen eigenständig zu vervielfältigen)
b) Vorlage von Studiennachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Führungskräfte des Unternehmens. Mindestanforderung ist hierbei, dass der Bewerber durch die Vorlage nachweist, dass mind. 1 Führungskraft berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Dipl.-Ing." oder einer vergleichbaren Berufsbezeichnung ("Master of Science" o.Ä.) zu führen (§ 6a EU Nr. 3e VOB/A).
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung inkl. gesonderter Nachweis
c) Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3g VOB/A).
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
d) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Erbringung der Bauleistung verfügt. Mindestanforderung ist hierbei, dass der Bewerber konstruktive Sicherungsmaßnahmen gegen das Herabfallen von Rückbaumaterialien in das Gewässer vorweisen kann (§ 6a EU Nr. 3h VOB/A).
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung inkl. gesonderter Erklärung
e) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3i VOB/A).
--> Formblatt Nachunternehmer
Die gesamten im Folgenden aufgeführten Eignungskriterien für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung befinden sich mit den geforderten Nachweisen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und für den Fall, dass Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, sowie mit Hinweisen zu den zugehörigen Formblättern ebenso nochmal zusammengefasst im Dokument "1001_Teilnahmebedingungen_CÖLVE_230215" der Vergabeunterlagen.
Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1, Nr. 1-10 VOB/A sowie den im Dokument "Eigenerklärung zur Eignung" aufgeführten Gründen i.S.v. § 6e EU Abs. 6, Nr. 1-9 VOB/A.
Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Der AG kann bei der Registerbehörde abfragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der AG zur Abgabe eines Angebots auffordern will (§ 6 Abs. 1, 2 Nr. 2 WRegG).
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
b) Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 6e EU Abs. 4 VOB/A). Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenträger zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1, Nr. 2 VOB/A).
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
c) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes oder § 98c des Aufenthaltsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch eine Auskunft aus dem Bundes- oder Gewerbezentralregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1, Nr. 2 VOB/A).
--> Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
d) Eigenerklärung, Sanktionspaket: Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
--> Eigenerklärung Sanktionspaket
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1YLPYASV
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889