Stadt Konstanz und Landkreis Konstanz Vergabe des Betriebs des Innovationslabors INNOVATIONSLABOR HOCHRHEIN-BODENSEE Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/2539
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.konstanz.de
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lrakn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Konstanz und Landkreis Konstanz Vergabe des Betriebs des Innovationslabors INNOVATIONSLABOR HOCHRHEIN-BODENSEE
Die Stadt Konstanz und der Landkreis Konstanz planen die Errichtung eines Innovationslabors (nachfolgend InnoLab HB) und erhalten hierfür Fördermittel aus dem operationellen Programm "Innovation und Energiewende" VwV EFRE RegioWIN 2014-2020, über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Betrieb des Maschinenparks (beider Standorte) für das InnoLab HB.
Die Stadt Konstanz und der Landkreis Konstanz planten die Errichtung eines Innovationslabors (nachfolgend InnoLab HB) und erhielten hierfür Fördermittel aus dem operationellen Programm "Innovation und Energiewende" VwV EFRE RegioWIN 2014-2020, über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Der Landkreis Konstanz hat einen Weiterleitungsvertrag mit der Stadt Konstanz abgeschlossen und die Stadt Konstanz ist der zukünftige Träger des InnoLab HB.
Das InnoLab HB bietet der lokalen Wirtschaft (insbesondere auch kleinen und mittlere Unternehmen (KMU)) der Region Hochrhein-Bodensee und darüber hinaus Unterstützung durch die Bereitstellung von Innovationsinfrastrukturen und begleitenden Dienstleistungen. Dies geschieht unter anderem durch den Einbezug von Wirtschaft sowie Wissenschaft, Forschung und Lehre. Hiermit soll die Förderung von interdisziplinären und branchenübergreifenden Projekten vorangetrieben werden. Die Stärkung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Region, als auch des Wissens- und Technologietransfers, ist fürderhin als wichtige Kernaufgabe des Vorhabens zu verstehen.
Das Innovationslabor Hochrhein-Bodensee besteht zu circa 80 % als Maschinenpark auf dem Konstanzer Innovationsareal sowie zu circa 20% als Laborstandort für Life Science Anwendungen im The Plant und soll als eines der Kernprojekte des Konstanzer Innovationsareals (früher KINA), die regionale Innovationsfähigkeit nachhaltig stärken. Ein breites Angebot in den Bereichen Rapid Prototyping, Rapid Manufacturing und Hardwareentwicklung in Form eines umfangreichen Maschinenparks ist die Basis für dieses Projekt.
Der regionale Fokus liegt auf der Stadt sowie dem Landkreis Konstanz und soll seine Strahlkraft darüber hinaus in die angrenzenden Landkreise sowie Schweizer Kantone Thurgau und Schaffhausen ausweiten. Mit den Angeboten der ansässigen Hochschulen wird es bei verschiedenen Themen sich ergänzende Berührungspunkte geben. Eine enge Abstimmung sowie Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Hochschulen wird deshalb erwartet.
Der Zuwendungsempfänger Landkreis Konstanz gibt die Förderung als auch seinen Finanzierungsbeitrag per Weiterleitungsvertrag an den Träger weiter. Als Träger des Vorhabens wird die Stadt Konstanz fungieren. Das Innovationslabor wird als Teil des großen Innovationsprojektes Konstanzer InnovationsAreal in dieses Gesamtkonzept eingebunden sein. Die räumliche Nähe zum Technologiezentrum Konstanz, jetzt: farm - Gründung & Innovation, ist dort der zentrale Mieter und Betreiber von Co-Workingflächen und Ansprechpartner für die Themen Gründung & Innovation. Dies birgt große Potentiale sowie Synergieeffekte für das Vorhaben. Der Hauptteil des Maschinenparks des geplanten InnoLab HB (Fokus Maschinenbau & Industrie) wird auf dem Konstanzer InnovationsAreal (Bücklepark, 78467 Konstanz) untergebracht sein. Der Nebenstandort in The Plant (The Plant, Byk-Gulden-Straße 2, 78467 Konstanz) befasst sich vornehmlich mit den Bereichen Laborautomation, Biotechnologie und Life-Sciences. Hierdurch wird eine optimale Koordination mit den anderen öffentlichen Angeboten für Innovation und Gründung in der Region sichergestellt.
Der Maschinenpark für das InnoLab HB (Anlage 1 - Maschinenliste + Labor) wurde bereits mit separater Ausschreibung vergeben und wurde über einen aufwendigen Befragungs- sowie Beteiligungsprozesses ermittelt. Folgende Themenfelder umfassen die Aktivitäten des Betreibers: Nachhaltigkeit, Automation, Messtechnik, Fertigungsverfahren, Elektronik, Vermarktung, Labortechnik und IT/KI. Der Erlös aus der Vermietung des Maschinenparks steht dem Betreiber zu. Hierbei sind die Förderbedingungen einzuhalten. Hierbei ist kein Anteil an die Stadt Konstanz als Träger des InnoLab HB abzuführen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung war der Betrieb des Maschinenparks (beider Standorte) für das InnoLab HB.
Der Betrieb umfasst dabei insbesondere:
- Flächen- und Maschinenvermietung, Wartung der Maschinen
Organisation des technischen und organisatorischen Betriebs (Buchungserreichbarkeit sollte onlinebasiert gegeben sein)
- umfassende sowie individuelle technische Betreuung und Beratung bei Innovationsprojekten
- Begleitung von Prozessentwicklung für Kunden sowie Digitale Geschäftsmodelle
- Einführung und Einsatz neuer Technologien für bestehende Produkte, Herstellung von Prototypen
- Angebot und Abhaltung von Seminaren/ Schulungen, Umsetzungslösungen für Forschungsprojekte sowie Kontakt- und Investorenvermittlung
- Bewerbung des Angebots über eine Webpräsenz sowie entsprechende Kommunikationskanäle in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsförderungen der Stadt sowie des Landkreises
- Büro mit Personal vor Ort
- Teilnahme an regelmäßigen Rücksprachen mit Stadt und Landkreis
Der Betreiber ist verpflichtet, das Innovationslabor auf eigenes wirtschaftliches Risiko unter Beachtung des von ihm angebotenen Konzepts und der Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu betreiben. Der Maschinenparkbetreiber wird für den Betrieb mit maximal [Betrag gelöscht] Euro jährlich für die ersten fünf Jahre unterstützt. Landkreis und Stadt übernehmen anteilig zu jeweils 50% die Anschubfinanzierung. Der Träger sichert sich vertragsrechtlich die zweckdienliche Verwendung/Nutzung des Maschinenparks, im Sinne der Förderrichtlinien des Zuwendungsbescheides durch den Betreiber, mit Verlängerungsoption für weitere 10 auf insgesamt 15 Jahre zu.
Der Betreiber hat ist berechtigt, Beratungsdienstleistungen anzubieten, wie beispielsweise die Begleitung von Prozessentwicklung für Kunden sowie Digitale Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Weitere Informationen zu der vergabegegenständlichen Leistung erhielten die Bieter mit der Angebotsaufforderung.
Zwei Verlängerungsoptionen mit einem Zeitraum von jeweils 60 Monaten
Die unter II.1.7) und V.2.4) getätigten Angaben sind fiktiv und werden aus wichtigen Gründen, insbesondere
des Geheimschutzes und zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen des bezuschlagten
Unternehmens, nicht veröffentlicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Konstanz und Landkreis Konstanz Vergabe des Betriebs des Innovationslabors INNOVATIONSLABOR HOCHRHEIN-BODENSEE
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6SF8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.