Planungsleistungen Neubau eines Bauhofes in Haltern Referenznummer der Bekanntmachung: 10000636-P07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eglv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Neubau eines Bauhofes in Haltern
Der Lippeverband plant den Neubau eines Bauhofs in Haltern, Wasserwerksstraße.
Errichtet werden soll ein eingeschossiges Verwaltungsgebäude mit Flachdach mit einer Nutzfläche von ca.
320 m2 sowie eine Fahrzeughalle mit Werkstatt mit einer Nutzfläche von ca. 280 m2. Die Dachflächen der beiden Gebäude sollen mit Photovoltaikanlagen versehen werden. Weiterhin sind die Verkehrsanlagen sowie
die Freianlagen auf dem Grundstück zu planen.
Für die Maßnahme liegt ein Bauantrag vor
Haltern und Essen
Gebäude / Innenräume - HOAI § 34 bzw. Anlage 10, Lph 5 - 9; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen
Tragwerksplanung - HOAI § 51 bzw. Anlage 14, Lph 1 ? 6, Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen
Technische Ausrüstung - HOAI § 55 bzw. Anlage 15 - Lph 5 - 9 - Heizung - Lüftung - Sanitär und Elektro-, Fernmelde- und Informationstechnik; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen.
Verkehrsanlagen - HOAI § 47 bzw. Anlage 13, Lph 5 - 9; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung).
Freianlagen - HOAI § 39 bzw. Anlage 11, Lph 5 - 9; Grundleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Postleitzahl: 484147
Land: Deutschland
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nicht zulässig ist, soweit.
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nch § 135 Absatz 1
Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]