Garderobenschränke-Trennwände-Umkleiden/ Neubau Kombibad Wesel Referenznummer der Bekanntmachung: VE 385.01 / WKB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baeder-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Garderobenschränke-Trennwände-Umkleiden/ Neubau Kombibad Wesel
Der BH, die Städtische Bäder Wesel GmbH, beabsichtig auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten. Hierzu werden sowohl Trennwände in den WC´s als auch Trennwände für Einzelumkleiden und Gemeinschaftsumkleiden benötigt. Des Weiteren müssen Umkleideschränke (Alukorpus + HPL-Vollkernplatten 13mm als Schranktüren) sowohl im EG für die regulären Badegäste als auch im OG für die Saunagäste errichtet werden. Bauseits wird dann ein entsprechendes elektronisches Schließsystem in die Umkleideschränke installiert. Des Weiteren gibt es noch vereinzeltes Mobiliar wie Regale und Waschtische die aus HPL-Vollkernmaterial zu errichten sind
Neubau Kombibad Wesel Rheinpromenade 1 46487 Wesel
Ca. 170 lfdm Trennwandanlagen aufgeteilt in diversen unterschiedlichen Einzellängen als Trennwände und Einzelumkleiden; ca. 69 Türen innerhalb der Trennwandanlagen; ca. 190 lfdm Sitzbänke aufgeteilt in unterschiedlichen Einzellängen; ca. 267 Doppelschränke 30cm Breite (2 Fächer übereinander); ca. 362 Vollschränke 30cm Breite
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Garderobenschränke-Trennwände-Umkleiden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luhe-Wildenau
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92706
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626SFY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.