Hellingskampschule - Neubau | Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6450EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Hellingskampschule - Neubau | Bodenbelagsarbeiten
Vorarbeiten:
-- ca. 2500 m² Boden von groben Verschmutzungen reinigen
-- ca. 2500 m² Zementestrich schleifen u. bürsten
-- ca. 2500 m² Boden mit Haftgrund versehen
-- ca. 2500 m² Boden spachteln
Hauptarbeiten:
-- ca. 620 m² Linoleum-Fußodenbelag liefern und verlegen
-- ca. 1880 m² textilen Bodenbelag liefern und verlegen
Hellingskampschule Herforder Straße 263 33609 Bielefeld
Vorarbeiten:
-- ca. 2500 m² Boden von groben Verschmutzungen reinigen
-- ca. 2500 m² Zementestrich schleifen u. bürsten
-- ca. 2500 m² Boden mit Haftgrund versehen
-- ca. 2500 m² Boden spachteln
Hauptarbeiten:
-- ca. 620 m² Linoleum-Fußodenbelag liefern und verlegen
-- ca. 1880 m² textilen Bodenbelag liefern und verlegen
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bodenbelagsarbeiten
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLD6C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 Abs. 1 GWB).
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind