Oberer Brühl - Blitzschutz- und Erdungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 56/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.villingen-schwenningen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oberer Brühl - Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Ewald-Merkle-Platz 2+6 (Pontarlierstraße), 78048 Villingen-Schwenningen
In den bestehenden Gebäuden, sowie für die neu errichtete Garage/Carports der Baumaßnahme ist eine Blitzschutz- und Erdungsanlage zu ertüchtigen.
Für alle Einrichtungen werden insgesamt ca.
• 100m Funktionspotentialausgleichsleiter
• 645m Ringerder
• 235 Kreuzverbinder
• 1210m Fangleitung
• 1200 Dachleitungshalter
• 455m isolierte Ableitungen
• 104m unisolierte Ableitungen
• 23 Fangstangen
benötigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
2.) Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gem. §6e EU VOB/A, insbesondere dass
2.1) keine rechtkräftige Verurteilung oder Festsetzung eine Geldbuße im Sinne des § 6e EU VOB/A Absatz 1 Nr. 1 bis Nr. 10 vorliegen, welche dem Unternehmen zuzurechnen sind
2.2) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
2.3) über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet
2.4) keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten zwei Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz).
2.5) im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden.
2.6) eine erforderliche Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers) erfolgt ist.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben".
1.) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben".
1.) Angaben über die Ausführung von mindestens drei durch den Bieter in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (jeweils unter Angabe der in Formblatt "KEV 179 AngErg Eignung" unter Buchstabe b) in Verbindung mit Seiten 3 und 4 geforderten Eintragungen).
2.) Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
3.) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt:
3.1) Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistungen unter Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung (Formblatt "KEV 177 AngErg AU EU").
3.2) Name, Anschrift, Firmensitz der/des Nachunternehmer(s).
3.3.) Verpflichtungserklärung der/des Nachunternehmer(s) (Formblatt "KEV 178 AngErg AU Verpfl").
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben".
Angaben über die Ausführung von mindestens 3 durch den Bieter in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
1.) Die Leistungen fallen unter den Geltungsbereich des 'Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)'. Bieter und deren Nachunternehmer haben die Einhaltung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen mit Formblatt KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn zu bestätigen.
2.) Auftragnehmer haben bei der Ausführung die in der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz" der Unfallkasse Baden-
Württemberg (UKBW) bzw. der jeweiligen Berufsgenossenschaft näher bezeichneten Vorschriften und Regeln zu beachten. Bieter und deren Nachunternehmer haben mit Angebotsabgabe die Einhaltung der sich aus diesem Vorschriften ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen zu bestätigen.
3.) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit Bestellung eines Alleinvertretungsberechtigten.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Villingen-SchwenningenMarktplatz 178054 Villingen-SchwenningenDeutschland
Unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist von mind. 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam (§ 14 EU VOB/A). Vertreter der Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen wird folgendes erläutert:
Der Nachweis kann geführt werden:
a) durch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen oder
c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)". Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu
bestätigen.
2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen.
3) zu einer freiwilligen Registrierung und Informationen über beantragte Auskünfte und sonstige Informationen des Auftraggebers wird folgendes erläutert:
Die Vergabeunterlagen stehen unter der bei Ziffer I.3) aufgeführten URL für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.
Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung i.S.v. § 11 EU Absatz 1 VOB/A die genannte Veröffentlichungsplattform ("vergabe24.de"), welche über den
unter Ziffer I.3 genannten Zugang jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Erteilung rechtzeitig beantragter Auskünfte über die Vergabeunterlagen im Sinne von § 12a EU Absatz 3 VOB/A und sonstiger für das Vergabeverfahren möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen.
Bieter, welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig registrieren, werden über entsprechende Informationen des Auftraggebers aktiv informiert. Interessierten Bietern, welche keine freiwillige Registrierung durchführen, sind gehalten sich selbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob zusätzliche verfahrensrelevante Informationen zur Verfügung stehen. Eine Registrierung ist erforderlich, um Bieterfragen an die unter Ziff. I.1 genannte Stelle zu übersenden und für die elektronische Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen. Die Registrierung umfasst die eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Sofern ein am Auftrag interessierter Wirtschaftsteilnehmer durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften eine Verletzung seiner Rechten geltend machen will, ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig wenn:
1.) Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der erkannte Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt wird.
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind.
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind.
4.) Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge nicht abhelfen zu wollen nicht innerhalb von 15 Kalendertagen ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt wird gem. § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen und Bewerber, die keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, in Textform über die beabsichtigte anderweitige Angebotsannahme informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers geschlossen werden. Wird diese Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zuganges beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland