Photovoltaikanlagen, Stromlieferung Referenznummer der Bekanntmachung: 23-44128
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vermoegenundbau-bw.de/ueber-uns/standorte/amt-karlsruhe
Abschnitt II: Gegenstand
Photovoltaikanlagen, Stromlieferung
Photovoltaikanlagen, Stromlieferung
Karlsruhe und Durlach
Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren Leistungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf Dachflächen von 3 landeseigenen Liegenschaften mit ca. 15 Bestandsgebäuden und einer
Gesamtdachflächengröße von voraussichtlich ca. 20.000 m² in Baden-Württemberg wettbewerblich und transparent an einen Auftragnehmer zu vergeben. Die Vergabe der Leistungen erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot eines nachweislich fachlich geeigneten Bieters nach Maßgabe der veröffentlichten Bewertungskriterien. Der Auftragnehmer soll geeignete Dachflächen ausgewählter landeseigener Liegenschaften mit Photovoltaikmodulen sowie sämtlichen weiteren zur Stromerzeugung und -einspeisung erforderlichen Nebenanlagen ausrüsten und alle dazu notwendigen Planungen und sonstigen Vorarbeiten auf eigene Kosten und eigenes Risiko durchführen. Ggf. erforderliche Dachsanierungen sind vom Auftragnehmer durchzuführen und werden gesondert vergütet. Die in Betracht kommenden Dachflächen sollen dem Auftragnehmer - für jede PV-Anlage individuell - für eine Dauer von 20 Jahren nach Ablauf des auf die Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage folgenden Jahres zur Nutzung überlassen werden. Die PV-Anlagen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung errichtet und in Betrieb genommen werden. Errichtung und Betrieb erfolgen in eigener Verantwortung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat den vor Ort in den PV-Installationen erzeugten Strom nach Maßgabe eines Stromliefervertrages (Onsite-PPA) an das Land Baden-Württemberg zu liefern und zwar in dem Umfang, in dem dieser erzeugt und vom Land Baden-Württemberg in den jeweiligen Liegenschaften zeitgleich verbraucht wird; überschüssige Strommengen werden in den eigenen Bilanzkreis des Landes eingespeist
Stuttgart
Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren Leistungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf Dachflächen von 3 landeseigenen Liegenschaften mit ca. 15 Bestandsgebäuden und einer
Gesamtdachflächengröße von voraussichtlich ca. 20.000 m² in Baden-Württemberg wettbewerblich und transparent an einen Auftragnehmer zu vergeben. Die Vergabe der Leistungen erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot eines nachweislich fachlich geeigneten Bieters nach Maßgabe der veröffentlichten Bewertungskriterien. Der Auftragnehmer soll geeignete Dachflächen ausgewählter landeseigener Liegenschaften mit Photovoltaikmodulen sowie sämtlichen weiteren zur Stromerzeugung und -einspeisung erforderlichen Nebenanlagen ausrüsten und alle dazu notwendigen Planungen und sonstigen Vorarbeiten auf eigene Kosten und eigenes Risiko durchführen. Ggf. erforderliche Dachsanierungen sind vom Auftragnehmer durchzuführen und werden gesondert vergütet. Die in Betracht kommenden Dachflächen sollen dem Auftragnehmer - für jede PV-Anlage individuell - für eine Dauer von 20 Jahren nach Ablauf des auf die Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage folgenden Jahres zur Nutzung überlassen werden. Die PV-Anlagen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung errichtet und in Betrieb genommen werden. Errichtung und Betrieb erfolgen in eigener Verantwortung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat den vor Ort in den PV-Installationen erzeugten Strom nach Maßgabe eines Stromliefervertrages (Onsite-PPA) an das Land Baden-Württemberg zu liefern und zwar in dem Umfang, in dem dieser erzeugt und vom Land Baden-Württemberg in den jeweiligen Liegenschaften zeitgleich verbraucht wird; überschüssige Strommengen werden in den eigenen Bilanzkreis des Landes eingespeist
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Berufs- und Handelsregistereintragung mit entsprechender Bescheinigung.
siehe angefügte Unterlagen
Angabe über die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei Jahre mit Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
siehe angefügte Unterlagen
siehe angefügte Unterlagen
Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums.
siehe angefügte Unterlagen
siehe angefügte Unterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der Eintragung in eine PQ-Datenbank. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen' (124LD) vorzulegen. Gelangt der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen' genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen beziehungsweise die übrigen Nachweise zur Eignung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.vermoegenundbau-bw.de/ueber-uns/standorte/amt-karlsruhe