OHG-B_440_Stark- und Schwachstromarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 22-23-12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
OHG-B_440_Stark- und Schwachstromarbeiten
Auf dem Schulcampus Tuttlingen werden an den Gebäuden der beiden städtischen Gymnasien Immanuel-Kant-Gymnasium (IKG) und Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) bautechnische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Beide Gymnasien werden jeweils als 4-zügige gymnasiale Standorte saniert, umgestaltet und erweitert, sodass das ursprünglich 3-zügige OHG um einen Erweiterungsbau mit Fachklassen ergänzt wird, um den zusätzlichen Bedarf zu decken. Zudem werden die Freianlagen im betroffenen Baufeld i.V.m. mit einer Campusneugestaltung arrondiert.
Die Maßnahmen im Projekt beinhalten unter anderem eine umfassende Betonsanierung, eine Erdbebenertüchtigung, die Erneuerung der Haustechnik und der Fassaden sowie eine energetische Aufwertung auf KfW 55-Standard. Weiterhin wird ein neues Brandschutzkonzept aufgrund Clusterbildung integriert.
Der Umbau findet unter laufendem Betrieb in drei Bauabschnitten statt, sodass eine abschnittsweise Auslagerung der Klassen in Interimscontainern notwendig wird.
Otto-Hahn-Gymnasium, Mühlenweg 9, 78532 Tuttlingen
Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen:
Stark- und Schwachstromarbeiten am Otto-Hahn-Gymnasium
- Baustromverteiler, Baustromverkabelung, Baubeleuchtung
- Anbindung der auszuführenden Unterverteilungen an die vorhandene 0,4kV Schaltanlagen
- Anbindung der auszuführenden Sicherheitsbeleuchtungskörper (Fluchwegpiktogramme, Leuchten in Bereitschaftsschaltung) an die vorhandene Zentralbatterieanlage
- Ca. 18 Unterverteilungen,
- ca. 2.000 m Kabeltragsysteme,
- ca. 420 m Geräteeinbaukanäle Montage an Fassade
- ca. 30.000 m Kabel- und Leitungen Starkstrom
- ca. 25.000 m Schwachstromleitungen
- Brandschutz (Schottungen)
- Vorbereitung der Verkabelung für die bauseits geplanten RWA-Anlagen
- ca. 970 St. Beleuchtungskörper (Innen, - Aussen)
- Blitzschutz- und Erdungsanlage auf dem Bestandsdach
- Überspannungsschutz Stark- Schwachstrom
- Gebäudefunkanlage
- Anbindung der ca. 190 auszuführenden Lautsprecher an die vorhandene Sprachalarmierungsanlage.
- Anbindung von ca. 780 Brandmeldekomponenten an die vorhandene Brandmeldeanlage
- Vorbereitung der Verkabelung eines kundeneigenen Amoksystems
- Raumbeobachtungsanlage mit ca. 2 Überwachungskamera mit Aufschaltung auf das IT-Netz der Stadt Tuttlingen
- Datennetz mit ca. 8 St. 19 Zoll Datenverteiler
- Datennetz mit ca. 700 Datenports
- Datennetz mit ca. 7.000 m Datenleitungen (duplex/simplex)
- Verkabelung für Veranstaltunstechnik
- Wartungsarbeiten während der Verjährungsfristen
Sanierung des nun 3. Bauabschnitts (OHG-Bestand) der Modernisierung der beiden Tuttlinger Gymnasien. Anbindung mehrerer Komponenten an die im 2. Bauabschnitt installierten technischen Zentralen, NSHV, BMA, Sibe, SAA.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben, für das Fördermittel des Landes Baden-Württemberg sowie des Bundes vom Auftraggeber in Anspruch genommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
OHG-B_440_Stark- und Schwachstromarbeiten
Ort: Glatten
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6U6SNR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]