Konzeptvergabe Malteserschloss Heitersheim
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heitersheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heitersheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kommunalkonzept-sanierung.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeptvergabe Malteserschloss Heitersheim
Als Wahrzeichen der Stadt, soll das Malteserschloss in Heitersheim erneuert und entwickelt werden. Zu diesem Zweck strebt die Stadt im Rahmen einer Konzeptvergabe einen Verkauf der Gebäude und die Vergabe des Grundstücks in Erbpacht an einen Investor an. Ziel ist die Schaffung einer innovativen Nutzungsmischung, bei der sich öffentliche und gastronomisch/ touristisch genutzte Flächen mit sozialen Nutzungen ergänzen. Für die elf zu vergebenden Gebäude sind Nutzungen vorgeschrieben, die vom Investor umzusetzen sind. Es sollen u.a. eine Kindertagesstätte, Wohnungen, Büroräume, eine Praxis, Ferienwohnungen, eine Pflegeeinrichtung, betreutes Wohnen sowie Räume für Gastronomie und Veranstaltungen realisiert werden. Bei sieben der elf Gebäude besteht eine flexible Gestaltung der vorgesehenen Nutzung, weshalb hier Nutzungskonzepte vom Investor vorzulegen sein werden.
Heitersheim
Die 6.400-Einwohner-Stadt Heitersheim liegt im südwestlichen Baden-Württemberg, ca. 18 km südwestlich der Stadt Freiburg im Breisgau. Als Wahrzeichen der Stadt, soll das Malteserschloss in Heitersheim erneuert und entwickelt werden. Zu diesem Zweck strebt die Stadt im Rahmen einer Konzeptvergabe einen Verkauf der Gebäude und die Vergabe des Grundstücks in Erbpacht an einen Investor an.
Das Malteserschloss ist ein Areal bestehend aus Gebäuden aus verschiedenen Epochen. Die ältesten Gebäudeteile der Kernburg sind mit 1546 datiert, weitere folgten insbesondere im 18. und 20. Jahrhundert, das neueste Gebäude wurde 1960 erbaut. Das gesamte Areal ist als Denkmal nach § 12 DSchG eingetragen. Die Vorburg grenzt einen historisch gestalteten Garten ein, der wie die Gebäude denkmalgeschützt und zu erhalten ist. Die Außenanlage bleibt weitestgehend erhalten und wird nur in wenigen Bereichen auf besondere Anforderungen neuer Nutzungen angepasst (beispielsweise dem Freibereich des Kindergartens).
Ziel ist die Schaffung einer innovativen Nutzungsmischung, bei der sich öffentliche und gastronomisch/ touristisch genutzte Flächen mit sozialen Nutzungen ergänzen.
Insgesamt handelt es sich um dreizehn Gebäude, wovon zwei in öffentlichem Besitz verbleiben sollen. Für die elf zu vergebenden Gebäude sind Nutzungen vorgeschrieben, die vom Investor umzusetzen sind. Es sollen u.a. eine Kindertagesstätte, Wohnungen, Büroräume, eine Praxis, Ferienwohnungen, eine Pflegeeinrichtung, betreutes Wohnen sowie Räume für Gastronomie und Veranstaltungen realisiert werden. Bei sieben der elf Gebäude besteht eine flexible Gestaltung der vorgesehenen Nutzung, weshalb hier Nutzungskonzepte vom Investor vorzulegen sein werden. Gefordert wird daher die Vorlage einer Nutzungskonzeption für das gesamte Schlossareal, Nutzungskonzepte für die einzelnen Gebäude, ein Umbau- und Gestaltungskonzept für die Scheune, ein Küchen- und Bewirtungskonzept unter Angabe eines Gastbetriebes, ein Gestaltungs- und Pflegekonzept für die Außenanlage sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für alle Gebäude. Vom Investor ist eine zentrale Energieversorgung zu realisieren und die Gebäude so zu sanieren, dass mindestens ein KfW-Denkmal-Standard erreicht wird (Jahres-Primärenergiebedarf maximal 160 % des Wertes, der für ein vergleichbares Referenzgebäude nach dem GEG gilt).
Das Vergabeverfahren findet 2-phasig statt. In der Auswahlphase werden Bewerber auf ihre Eignung geprüft. In der Vergabephase haben die Teilnehmer ihre Konzepte einzureichen, welche von einem Bewertungsgremium auf Grundlage einer Kriterienmatrix bewertet werden. Das Grundstück wird unter Erbbaurecht an denjenigen Teilnehmer vergeben, dessen Konzeption in der matrixgestützten Beurteilung die meisten Punkte erreicht.
Der Investor verpflichtet sich, sein Planungs- und Nutzungskonzept zu realisieren und die beteiligten Architekten mit weiteren Planungsleistungen, mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung, zu beauftragen. Im Zuge der Planungs- und Umbaumaßnahmen verpflichtet sich der Investor u.a. eine teil-öffentliche Nutzung der Kirche und Asylwohnungen in Haus Marien und Bethanien einzurichten, deren Belegungsrecht der Stadt Heitersheim zunächst für 5 Jahre zugesagt wird. Die Häuser „Lazarus“ und „Stehwagen“ verbleiben in öffentlichem Besitz.
Zur Absicherung der Ausloberziele werden im Erbbauvertrag Rechte zu Gunsten der Stadt Heitersheim festgeschrieben.
Laufzeit des Erbbauvertrages von 99 Jahren
Qualität der Referenzen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Name, Anschrift, Ansprechpartner)
- Angaben zur Unternehmensstruktur (Rechtsform)
- Nennung der Mitglieder des Konsortiums bei Bewerbergemeinschaften
- Auszug aus Berufsregister
- Nachweis der Finanzierung: Finanzierungszusage eines zum Kreditbetrieb in der EU zugelassenen Bankinstituts
- Nachweis über Abschluss und Höhe einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Angabe der Höhe des Gesellschaftskapitals, bzw. der Einlagen haftender Gesellschafter
Bewerbergemeinschaften / Konsortien (in Gründung) haben die Referenzen in Summe zu erbringen. Ausreichend ist die Erbringung durch ein Konsortialmitglied.
Realisiertes Referenzprojekt:
- Dienstleistungs- Wohnungsbau
- Angaben BGF (mindestens 500m²)
- Fertigstellung (Bezug) nach dem 01.01.2012 bis zum 31.03.2023
→ maximal 2 Projekte
Geforderte Nachweise:
- Projektbezeichnung
- Benennung Bauherr / Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
- Erstellungskosten (KG 300 / 400 / 500)
- Projektpräsentation (Projektblatt im DIN A4-Format quer)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Durch den Investor sind zusätzlich Referenzen einzureichen, die seine Erfahrung und Leistungsfähigkeit in Bezug auf Gastronomie, Gebäudeverwaltung und Denkmalschutz/Architektur belegen. Diese Leistungen können durch Konsortialmitglieder oder vom Investor zu benennenden Subunternehmern erbracht werden. Hierzu wird im Bezug auf Gastronomie und Gebäudeverwaltung der Nachweis über die Führung eines entsprechenden Betriebes über einen Zeitraum von mind. 5 Jahren gefordert. Die Leistungsfähigkeit im Bereich Denkmalschutz und Architektur muss durch einen Architekten / eine Architektin erbracht werden, die am Tage der Bekanntmachung berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt*in zu führen. Ein entsprechender Nachweis der Qualifikation ist einzureichen (z.B. Auszug der Listung in einer Architektenkammer). Der/Die Architekt/in hat zudem den Nachweis über ein Referenzprojekt im Denkmalschutz, auf einem Projektblatt DIN A4 quer mit folgenden Kriterien zu erbringen:
Referenz Hochbauprojekt: „Erneuerung Denkmalgebäude mit Dienstleistung, öffentlicher Nutzung oder Wohnnutzung“
• Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 1 bis 9, mindestens 4 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
• Baukosten KG 300 und 400: mindestens 750 TEUR brutto
• Angabe BGF (mindestens 500 m²)
• Übergabe an den Nutzer nach 01.01.2012 bis zum 31.03.2023
• Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Die Identität aller im Teilnahmeantrag angegebenen Mitglieder des Konsortiums, inkl. der Dienstleister für Gastronomie, Gebäudeverwaltung und Architektur, muss in der Realisierung gewährleistet sein, d.h. diese sind gemäß der Angabe im Antrag zu beteiligen. Im Falle der Insolvenz eines Konsortialmitgliedes wird die Vergabestelle prüfen, ob eine hinreichende Eignung, insbesondere der technischen Leistungsfähigkeit, weiterhin gewährleistet ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen.
Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter
wird hingewiesen.