Übergeordnete Planung SURFWRLD/SCNCWAVE in Werne, Deutschland Referenznummer der Bekanntmachung: 2023003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werne
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59368
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.surfwrld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übergeordnete Planung SURFWRLD/SCNCWAVE in Werne, Deutschland
In Werne an der Lippe entsteht auf einer ehemaligen Zechenbrache auf einer Fläche von ca. 16 ha in den kommenden Jahren ein innovatives Doppelprojekt aus einem Surf Park (www.surfwrld.de) und einer Großforschungsanlage (www.scncwave.de). Der Aufstellungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren und zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplans wurde bereits am 22.09.2020 im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Werne gefasst. Aus förderrechtlichen Gründen hat sich die weitere Bearbeitung des Bauleitplanungsverfahrens verzögert und wird seit Mitte des Jahres 2022 weitergeführt. Planungsrecht wird im Herbst 2023 erwartet. Das Doppelprojekt soll direkt nach der Schaffung von Planungsrecht in seine Realisierungsphase übergehen. Die Realisierung ist in zwei Bauabschnitten geplant, welche zeitlich versetzt sind. Der erste Bauabschnitt soll in der zweiten Jahreshälfte 2023 beginnen und ein gutes Jahr andauern.
Um einen zeitlosen Übergang zur Realisierungsphase "Bauabschnitt 1" zu gewährleisten, ist parallel zum fortschreitenden Bauleitplanverfahren bereits die bauliche Planung des ersten Bauabschnitts vorgesehen. Der erste Bauabschnitt besteht aus der Erschließung des gesamten Areals inkl. der erforderlichen externen und internen Infrastruktur, einem ersten Wellenbecken, einer stehenden Welle, den für den Betrieb erforderlichen Gebäuden, technischen Anlagen sowie Forschungs-, Tagungs-, Gastronomie- und Nebeneinrichtungen.
Im Endausbau wird das Projekt aus zwei Wellenbecken, einer stehenden Welle, einem Multifunktionsbecken, mehreren Haupt- und Nebengebäuden, technischen Anlagen, einem Hotel sowie Gastronomieeinrichtungen bestehen.
Projektträger für die gesamte Projektentwicklung ist die SW GmbH & Co. KG, wobei der Forschungsteil SCNCWAVE in einem eigenen Rechtskörper als e. V. ausgegliedert wird, die bauliche Realisierung für beide Projektteile weiterhin vom Projektträger im Rahmen einer vertraglichen Regelung durchgeführt wird.
Da bereits vor mehr als zwei Jahren mit der Projektentwicklung durch den Projektträger begonnen wurde, sind bereits eine Vielzahl an Vorarbeiten in der Grundlagenermittlung und Vorplanung erfolgt. Die Ergebnisse dieser Vorarbeiten sind in die Projektplanung eingeflossen und stellen die Grundlage für sämtliche weiteren Planungs- und Realisierungsaufgaben.
Aufgrund des Charakters des Doppelprojekts ist die Koordination der für die Vorhabenrealisierung benötigten Fachplaner und der dazugehörigen Planungsgewerke mittels eines übergeordneten Planers vorgesehen. Die durch den Projektträger bereits identifizierten Fachplaner/Planungsgewerke in den HOAI Phasen 3-9 sind:
- Infrastrukturplanung
- Straßenbau
- Architektur
- Tragwerksplanung
- Brunnenbau und Wasseraufbereitung
- Beton- und Beckenbau
- Landschaftsbau
- Technische Anlagen und Gebäudeausrüstung
Der übergeordnete Planer ist hauptverantwortlich für die Identifizierung weiterer benötigter Fachplaner/Planungsgewerke, die konzeptionelle Vorbereitung der benötigten Planungsleistungen in Form von Ausschreibungsunterlagen, die anschließende Koordination der durch den Auftraggeber zu vergebenen Planungsleistungen sowie hauptverantwortlich für die Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungspläne. Dem übergeordneten Planer kommt somit eine entscheidende Rolle in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu.
Weiterhin soll der übergeordnete Planer nach Möglichkeit hauptverantwortlich für die Ausführung der Infrastruktur- und Straßenbauplanung (HOAI 3-9) sein, um die Schnittstellenkomplexität zu verringern.
Beim Voranschreiten des Bauleitplanverfahrens übernimmt er während des ersten Bauabschnitts die Bauleitung für die bauliche Realisierung des Projektes.
SW GmbH & Co. KG Projektbüro Schulstraße 35 59368 Werne Die SW GmbH & Co. KG als Projektentwickler für das Doppelprojekt SURFWRLD/SCNCWAVE hat ein eigenes Projektbüro in der Werner Innenstadt (Steinstraße 35,59368 Werne) , in welchem dem übergeordnetem Planer Arbeitsplatzmöglichkeiten für die Ausführung seiner Arbeiten zur Verfügung gestellt werden können. Das Projektgelände, auf welchen das innovative Doppelprojekt entstehen wird, befindet sich im Werne Süden, auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Werne I/II nahe der Flöz-Zollverein-Straße, 59368 Werne, Projektgelände der SURFWRLD/SCNCWAVE Südlich Flöz-Zollverein-Straße 59368 Werne
Die übergeordnete Planung und Koordination von Planungsleistungen diverser Fachplaner und deren Leistungen (HOAI 3-9) für das Doppelprojekt SURFWRLD/SCNCWAVE in Werne. Der übergeordnete Planer ist hauptverantwortlich und federführend bei der Erstellung der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung. Er unterstützt die SW GmbH & Co. KG bei diversen Ausschreibungen durch die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und in Vergabegesprächen.
Weiterhin erbringt er die Entwurfsplanungen Infrastruktur und Straßenbau für das Doppelprojekt entsprechend der Ausschreibungsunterlagen.
Bei pos. Voranschreiten der Bauleitplanung, übernimmt der übergeordnete Planer die Bauoberleitung gem. der Ausschreibungsunterlagen
Da es sich um ein Projekt handelt, welches von vielen Faktoren des deutschen Baurechts und des deutschen Förderrechtes abhängt, welche stets Unvorhersehbarkeiten hervorrufen können, ist es möglich, dass sich die Arbeiten des übergeordneten Planers entsprechend verzögern.
Im Bau des Doppelprojekts sind Bauverzögerungen denkbar. Auch diese verlängern ggfs. die Auftragszeit.
Da das Voranschreiten des Projektes von den Faktoren Bauleitplanung und Förderung abhängig ist, sind die Pos. 40 (Genehmigungsplanung), 50 (Ausführungsplanung), 60 (Bau- und Ausführungsleitung), 70 (Value Engineering Planungsphase), 80 Value Engineering Bau- und Inbetriebnahmephase), 90 (Einzel- und Gesamtinbetriebnahmen, Probebetrieb), 100 (Abschlussdokumentation), 110 (BIM-Modell) sowie die Pos. 140-180 optional.
Bei weiterem Voranschreiten des Projektes ist beabsichtigt, die Pos. 40, 50, 60, 90, 100 baldmöglichst sukzessive auszulösen. Bei den Pos. 70, 80, 110 behält sich der Auftraggeber das Recht vor, dies optional nach einer internen Bewertung entsprechend des Bedarfs auszulösen.
Die Pos. 140-180 setzen etwaige Kosten je Std. der gängigen Projektbeteiligten des Anbieters fest.
Detaillierte Informationen zu den Optionen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4DY76SM9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.