Lieferung von acht Krankentransportwagen Referenznummer der Bekanntmachung: 00.11.99-06398
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von acht Krankentransportwagen
Lieferung von acht Krankentransportwagen
Basisfahrzeug
Kreis Borken, Fachbereich 32.4 Burloer Str. 93 46325 Borken siehe Vergabeunterlagen (Fahrzeugausbauer)
Lieferung von acht Basisfahrzeugen
KTW-Kofferaufbau
Kreis Borken, Fachbereich 32.4 Burloer Str. 93 46325 Borken siehe Vergabeunterlagen
Lieferung von acht KTW-Kofferaufbauten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage des Formulars 521 bzw. Formular 521 EU (Eigenerklärung Ausschlussgründe)
oder
Nachweis einer Präqualifizierung
Das Formblatt "Eigenerklärung 521 EU" ist erhätlich:
Online auf "Vergabe-Westfalen"
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLDDS/documents
Es sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU),
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz (Formular 522 EU),
- Eigenerklärung Sanktionspaket EU (Formular 523 EU),
- Herstellererklärung (zusätzlich bei Los 2)
- ein Satz Entwurfszeichnungen (zusätzlich bei Los 2)
Die Formblätter sind erhätlich:
Online auf "Vergabe-Westfalen"
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLDDS/documents
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLDDS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.