Neuausschreibung IT-Betrieb
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuausschreibung IT-Betrieb
IT-Betrieb
Es wird mit dieser Ausschreibung ein Auftragnehmer gesucht, der die notwendige Betriebs- und
Projektunterstützung in der DFG übernimmt, die Mitarbeiter der IT-Organisation bestmöglich unterstützt und den
laufenden Betrieb garantiert.
6 Monate Transitionsphase, Option der Verlängerung um 24 Monate aufgrund der Komplexität des Auftrags
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
IT-Betrieb
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erweiterung der Leistung der Rahmenvereinbarung um eine internationale MPLS IP-VPN Vernetzung der DFG zu ihrem Verbindungsbüro in Neu-Delhi sowie quantitative Erweiterung des abrufbaren Projektleistungskontingents aus der Rahmenvereinbarung um bis zu 5000 Personentage.
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Bereitstellung und Betrieb einer internationalen MPLS IP-VPN Vernetzung sowie Koordination dieser Anbindung für die DFG (für das Auslandsbüro in Neu-Delhi) sowie quantitative Aufstockung des abrufbaren Projektleistungskontingents um bis zu 5000 Personentage aufgrund vorzeitiger Ausschöpfung während und im Anschluss an die Corona-Pandemie. Auftragswert ist eine ca.-Angabe.
Im Zuge von Corona erfuhr die Digitalisierung der DFG eine erhebl. Beschleunigung; in kürzester Zeit wurde Mitarbeitenden der DFG ein mobiles Arbeiten ermöglicht und diesbezüglich die IT-infrastrukturellen und IT-sicherheitstechnischen Voraussetzungen ausgebaut. Zudem mussten Begutachtungen, Gremiensitzungen, Preisverleihungen und Veranstaltungen in ein online- oder hybrides Format gebracht und durchgeführt werden. Die gesteigerten IT-technischen und zeitlich dringenden IT-Bedarfe während der Pandemie waren für die DFG nicht vorhersehbar. Die DFG hat die angefallenen Modernisierungs- und Innovationsleistungen aus dem bestehenden Rahmenvertrag mit dem Dienstleister abgerufen. Dadurch erfährt das ursprünglich für 6 Jahre geplante Projektkontingent eine vorzeitige Auslastung und muss für die Restlaufzeit des Vertrages aufgestockt werden. Die Netzanbindung zum Auslandsbüro ist eine notw. Erweiterung der Betriebsinfrastruktur und kann techn nur durch den bish. Dienstleister erbracht werden