Auswahlverfahren Rettungsdienstleistungen 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 38-2022-0166
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rbk-direkt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahlverfahren Rettungsdienstleistungen 2023
Gegenstand dieses Auswahlverfahrens war der Abschluss von sieben Verträgen zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und je nach Los des Krankentransports gegen Zahlung einer pauschalen Vergütung (ausgen. u.a. Kraftstoffe) auf gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen i.S.v. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB für einen Zeitraum von 33 bzw 36 Monaten (Grundlaufzeit je nach Los) zzgl. zweier jeweils einjähriger Verlängerungsoptionen, die der Auftraggeber einseitig ausüben kann, in sieben Losen. Die Verträge umfassen je nach Los auch eine Mitwirkung im Spitzen- und/ oder Sonderbedarf.
Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgte in einem transparenten verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
RW Burscheid
Rheinisch-Bergischer Kreis, Burscheid
Los 1 umfasst die Beauftragung mit der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports. Die Beauftragung erfolgte je Los durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nebst Anlagen im Sinne von § 13 Abs. 1 RettG NRW.
1. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Beladepläne der Einsatzfahrzeuge zu ändern.
2. Der Auftraggeber ist berechtigt, Regelungen zur Organisation des Rettungsdienstes aufzustellen und während der Laufzeit des Vertrags zu ändern. Auch ist er berechtigt, das regelmäßige Einsatzgebiet aus einsatztaktischen Gründen zu verändern. Auch kann er Verfahrensanweisungen, sofern dies aus fachlich-organisatorischen Gründen erforderlich ist, erlassen und ändern.
3. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, die Anforderung der Anlage Leistungsbeschreibung zur Wahrnehmung der Sonderfunktionen je Rettungswachenstandort (Wachleitung, Arzneimittelbeauftragter, Desinfektor, Kfz-Beauftragter, Lagerverantwortlicher, Medizinproduktebeauftragter, Beauftragter für Medizinproduktesicherheit, Praxisanleiter, Fahrsicherheitsbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter und Brandschutzbeauftragter) dahingehend abzuändern, dass eine losübergreifende, mehrere Rettungswachenstandorte umfassende Wahrnehmung der Sonderfunktionen zugelassen ist, sofern dies z. B. aufgrund von Synergieeffekten zu einer wirtschaftlicheren (günstigeren) Leistungserbringung führt.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, das bisherige Verfahren der Bestellung, Lagerung und Verteilung von Verbrauchsmaterialien, Arzneimitteln und Medizinprodukten gemäß Anlage Leistungsbeschreibung umzustellen und diese weitgehend dem Auftragnehmer / der Auftragnehmerin obliegende Tätigkeit künftig selbst zentral für den Rettungsdienstbereich Rheinisch-Bergischer Kreis auszuüben.
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einseitig zu ändern. In Ziff. 6.5 und 9 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags (Anlage 6) befinden sich Regelungen zur Anpassung der Vergütung bei Änderungen des Leistungsumfangs oder Leistungsinhalts.
5.1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen z. B. wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Einsatzfahrzeuge (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl des Loses bedarfsgerecht neu festzusetzen.
5.2. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen auch außerhalb förmlicher Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los
(rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.
5.3. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion zwecks Sicherstellung des Rettungsdienstes außerdem dazu berechtigt, den Auftragnehmer / die Auftragnehmerin vorübergehend von einem anderen
Rettungswachenstandort im Rheinisch-Bergischen Kreis aus einzusetzen.
RW Kürten
Rheinisch-Bergischer Kreis, Kürten
Los 2 umfasst die Beauftragung mit der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung. Die Beauftragung erfolgt je Los durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nebst Anlagen im Sinne von § 13 Abs. 1 RettG NRW.
1. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Beladepläne der Einsatzfahrzeuge zu ändern.
2. Der Auftraggeber ist berechtigt, Regelungen zur Organisation des Rettungsdienstes aufzustellen und während der Laufzeit des Vertrags zu ändern. Auch ist er berechtigt, das regelmäßige Einsatzgebiet aus einsatztaktischen Gründen zu verändern. Auch kann er Verfahrensanweisungen, sofern dies aus fachlich-organisatorischen Gründen erforderlich ist, erlassen und ändern.
3. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, die Anforderung der Anlage Leistungsbeschreibung zur Wahrnehmung der Sonderfunktionen je Rettungswachenstandort (Wachleitung, Arzneimittelbeauftragter, Desinfektor, Kfz-Beauftragter, Lagerverantwortlicher, Medizinproduktebeauftragter, Beauftragter für Medizinproduktesicherheit, Praxisanleiter, Fahrsicherheitsbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter und Brandschutzbeauftragter) dahingehend abzuändern, dass eine losübergreifende, mehrere Rettungswachenstandorte umfassende Wahrnehmung der Sonderfunktionen zugelassen ist, sofern dies z. B. aufgrund von Synergieeffekten zu einer wirtschaftlicheren (günstigeren) Leistungserbringung führt.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, das bisherige Verfahren der Bestellung, Lagerung und Verteilung von Verbrauchsmaterialien, Arzneimitteln und Medizinprodukten gemäß Anlage Leistungsbeschreibung umzustellen und diese weitgehend dem Auftragnehmer / der Auftragnehmerin obliegende Tätigkeit künftig selbst zentral für den Rettungsdienstbereich Rheinisch-Bergischer Kreis auszuüben.
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einseitig zu ändern. In Ziff. 6.5 und 9 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags (Anlage 6) befinden sich Regelungen zur Anpassung der Vergütung bei Änderungen des Leistungsumfangs oder Leistungsinhalts.
5.1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen z. B. wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Einsatzfahrzeuge (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl des Loses bedarfsgerecht neu festzusetzen.
5.2. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, die Vorhaltung des NEF mit einer Vorlaufzeit von mindestens 8 Wochen im Los 2 auf 8 - 20 Uhr täglich (Mo - So) zu erweitern.
5.3. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen auch außerhalb förmlicher Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.
5.4. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion zwecks Sicherstellung des Rettungsdienstes außerdem dazu berechtigt, den Auftragnehmer / die Auftragnehmerin vorübergehend von einem anderen Rettungswachenstandort im Rheinisch-Bergischen Kreis aus einzusetzen.
RW Leichlingen
Rheinisch-Bergischer Kreis, Leichlingen
Los 3 umfasst die Beauftragung mit der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports. Die Beauftragung erfolgt je Los durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nebst Anlagen im Sinne von § 13 Abs. 1 RettG NRW.
1. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Beladepläne der Einsatzfahrzeuge zu ändern.
2. Der Auftraggeber ist berechtigt, Regelungen zur Organisation des Rettungsdienstes aufzustellen und während der Laufzeit des Vertrags zu ändern. Auch ist er berechtigt, das regelmäßige Einsatzgebiet aus einsatztaktischen Gründen zu verändern. Auch kann er Verfahrensanweisungen, sofern dies aus fachlich-organisatorischen Gründen erforderlich ist, erlassen und ändern.
3. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, die Anforderung der Anlage Leistungsbeschreibung zur Wahrnehmung der Sonderfunktionen je Rettungswachenstandort (Wachleitung, Arzneimittelbeauftragter, Desinfektor, Kfz-Beauftragter, Lagerverantwortlicher, Medizinproduktebeauftragter, Beauftragter für Medizinproduktesicherheit, Praxisanleiter, Fahrsicherheitsbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter und Brandschutzbeauftragter) dahingehend abzuändern, dass eine losübergreifende, mehrere Rettungswachenstandorte umfassende Wahrnehmung der Sonderfunktionen zugelassen ist, sofern dies z. B. aufgrund von Synergieeffekten zu einer wirtschaftlicheren (günstigeren) Leistungserbringung führt.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, das bisherige Verfahren der Bestellung, Lagerung und Verteilung von Verbrauchsmaterialien, Arzneimitteln und Medizinprodukten gemäß Anlage Leistungsbeschreibung umzustellen und diese weitgehend dem Auftragnehmer / der Auftragnehmerin obliegende Tätigkeit künftig selbst zentral für den Rettungsdienstbereich Rheinisch-Bergischer Kreis auszuüben.
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einseitig zu ändern. In Ziff. 6.5 und 9 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags (Anlage 6) befinden sich Regelungen zur Anpassung der Vergütung bei Änderungen des Leistungsumfangs oder Leistungsinhalts.
5.1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen z. B. wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Einsatzfahrzeuge (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl des Loses bedarfsgerecht neu festzusetzen.
5.2. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen auch außerhalb förmlicher Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.
5.3. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion zwecks Sicherstellung des Rettungsdienstes außerdem dazu berechtigt, den Auftragnehmer / die Auftragnehmerin vorübergehend von einem anderen Rettungswachenstandort im Rheinisch-Bergischen Kreis aus einzusetzen.
RW Odenthal
Rheinisch-Bergischer Kreis, Odenthal
Los 4 umfasst die Beauftragung mit der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports. Die Beauftragung erfolgt je Los durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nebst Anlagen im Sinne von § 13 Abs. 1 RettG NRW.
1. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Beladepläne der Einsatzfahrzeuge zu ändern.
2. Der Auftraggeber ist berechtigt, Regelungen zur Organisation des Rettungsdienstes aufzustellen und während der Laufzeit des Vertrags zu ändern. Auch ist er berechtigt, das regelmäßige Einsatzgebiet aus einsatztaktischen Gründen zu verändern. Auch kann er Verfahrensanweisungen, sofern dies aus fachlich-organisatorischen Gründen erforderlich ist, erlassen und ändern.
3. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, die Anforderung der Anlage Leistungsbeschreibung zur Wahrnehmung der Sonderfunktionen je Rettungswachenstandort (Wachleitung, Arzneimittelbeauftragter, Desinfektor, Kfz-Beauftragter, Lagerverantwortlicher, Medizinproduktebeauftragter, Beauftragter für Medizinproduktesicherheit, Praxisanleiter, Fahrsicherheitsbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter und Brandschutzbeauftragter) dahingehend abzuändern, dass eine losübergreifende, mehrere Rettungswachenstandorte umfassende Wahrnehmung der Sonderfunktionen zugelassen ist, sofern dies z. B. aufgrund von Synergieeffekten zu einer wirtschaftlicheren (günstigeren) Leistungserbringung führt.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, das bisherige Verfahren der Bestellung, Lagerung und Verteilung von Verbrauchsmaterialien, Arzneimitteln und Medizinprodukten gemäß Anlage Leistungsbeschreibung umzustellen und diese weitgehend dem Auftragnehmer / der Auftragnehmerin obliegende Tätigkeit künftig selbst zentral für den Rettungsdienstbereich Rheinisch-Bergischer Kreis auszuüben.
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einseitig zu ändern. In Ziff. 6.5 und 9 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags (Anlage 6) befinden sich Regelungen zur Anpassung der Vergütung bei Änderungen des Leistungsumfangs oder Leistungsinhalts.
5.1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen z. B. wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Einsatzfahrzeuge (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl des Loses bedarfsgerecht neu festzusetzen.
5.2. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen auch außerhalb förmlicher Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.
5.3. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion zwecks Sicherstellung des Rettungsdienstes außerdem dazu berechtigt, den Auftragnehmer / die Auftragnehmerin vorübergehend von einem anderen Rettungswachenstandort im Rheinisch-Bergischen Kreis aus einzusetzen.
RW Overath Stadtmitte
Rheinisch-Bergischer Kreis, Overath-Stadtmitte
Los 5 umfasst die Beauftragung mit der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports. Die Beauftragung erfolgt je Los durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nebst Anlagen im Sinne von § 13 Abs. 1 RettG NRW.
1. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Beladepläne der Einsatzfahrzeuge zu ändern.
2. Der Auftraggeber ist berechtigt, Regelungen zur Organisation des Rettungsdienstes aufzustellen und während der Laufzeit des Vertrags zu ändern. Auch ist er berechtigt, das regelmäßige Einsatzgebiet aus einsatztaktischen Gründen zu verändern. Auch kann er Verfahrensanweisungen, sofern dies aus fachlich-organisatorischen Gründen erforderlich ist, erlassen und ändern.
3. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, die Anforderung der Anlage Leistungsbeschreibung zur Wahrnehmung der Sonderfunktionen je Rettungswachenstandort (Wachleitung, Arzneimittelbeauftragter, Desinfektor, Kfz-Beauftragter, Lagerverantwortlicher, Medizinproduktebeauftragter, Beauftragter für Medizinproduktesicherheit, Praxisanleiter, Fahrsicherheitsbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter und Brandschutzbeauftragter) dahingehend abzuändern, dass eine losübergreifende, mehrere Rettungswachenstandorte umfassende Wahrnehmung der Sonderfunktionen zugelassen ist, sofern dies z. B. aufgrund von Synergieeffekten zu einer wirtschaftlicheren (günstigeren) Leistungserbringung führt.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, das bisherige Verfahren der Bestellung, Lagerung und Verteilung von Verbrauchsmaterialien, Arzneimitteln und Medizinprodukten gemäß Anlage Leistungsbeschreibung umzustellen und diese weitgehend dem Auftragnehmer / der Auftragnehmerin obliegende Tätigkeit künftig selbst zentral für den Rettungsdienstbereich Rheinisch-Bergischer Kreis auszuüben.
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einseitig zu ändern. In Ziff. 6.5 und 9 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags (Anlage 6) befinden sich Regelungen zur Anpassung der Vergütung bei Änderungen des Leistungsumfangs oder Leistungsinhalts.
5.1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen z. B. wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Einsatzfahrzeuge (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl des Loses bedarfsgerecht neu festzusetzen.
5.2. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen auch außerhalb förmlicher Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.
5.3. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion zwecks Sicherstellung des Rettungsdienstes außerdem dazu berechtigt, den Auftragnehmer / die Auftragnehmerin vorübergehend von einem anderen Rettungswachenstandort im Rheinisch-Bergischen Kreis aus einzusetzen.
RW Overath Steinenbrück
Rheinisch-Bergischer Kreis, Overath-Steinenbrück
Los 6 umfasst die Beauftragung mit der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung. Die Beauftragung erfolgt je Los durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nebst Anlagen im Sinne von § 13 Abs. 1 RettG NRW.
1. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Beladepläne der Einsatzfahrzeuge zu ändern.
2. Der Auftraggeber ist berechtigt, Regelungen zur Organisation des Rettungsdienstes aufzustellen und während der Laufzeit des Vertrags zu ändern. Auch ist er berechtigt, das regelmäßige Einsatzgebiet aus einsatztaktischen Gründen zu verändern. Auch kann er Verfahrensanweisungen, sofern dies aus fachlich-organisatorischen Gründen erforderlich ist, erlassen und ändern.
3. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, die Anforderung der Anlage Leistungsbeschreibung zur Wahrnehmung der Sonderfunktionen je Rettungswachenstandort (Wachleitung, Arzneimittelbeauftragter, Desinfektor, Kfz-Beauftragter, Lagerverantwortlicher, Medizinproduktebeauftragter, Beauftragter für Medizinproduktesicherheit, Praxisanleiter, Fahrsicherheitsbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter und Brandschutzbeauftragter) dahingehend abzuändern, dass eine losübergreifende, mehrere Rettungswachenstandorte umfassende Wahrnehmung der Sonderfunktionen zugelassen ist, sofern dies z. B. aufgrund von Synergieeffekten zu einer wirtschaftlicheren (günstigeren) Leistungserbringung führt.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, das bisherige Verfahren der Bestellung, Lagerung und Verteilung von Verbrauchsmaterialien, Arzneimitteln und Medizinprodukten gemäß Anlage Leistungsbeschreibung umzustellen und diese weitgehend dem Auftragnehmer / der Auftragnehmerin obliegende Tätigkeit künftig selbst zentral für den Rettungsdienstbereich Rheinisch-Bergischer Kreis auszuüben.
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einseitig zu ändern. In Ziff. 6.5 und 9 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags (Anlage 6) befinden sich Regelungen zur Anpassung der Vergütung bei Änderungen des Leistungsumfangs oder Leistungsinhalts.
5.1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen z. B. wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Einsatzfahrzeuge (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl des Loses bedarfsgerecht neu festzusetzen.
5.2. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, die Vorhaltung des NEF mit einer Vorlaufzeit von mindestens 8 Wochen im Los 6 auf 7 - 23 Uhr täglich (Mo - So) zu erweitern.
5.3. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen auch außerhalb förmlicher Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.
5.4. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion zwecks Sicherstellung des Rettungsdienstes außerdem dazu berechtigt, den Auftragnehmer / die Auftragnehmerin vorübergehend von einem anderen Rettungswachenstandort im Rheinisch-Bergischen Kreis aus einzusetzen.
RW Rösrath
Rheinisch-Bergischer Kreis, Rösrath
Los 7 umfasst die Beauftragung mit der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports. Die Beauftragung erfolgt je Los durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nebst Anlagen im Sinne von § 13 Abs. 1 RettG NRW.
1. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Beladepläne der Einsatzfahrzeuge zu ändern.
2. Der Auftraggeber ist berechtigt, Regelungen zur Organisation des Rettungsdienstes aufzustellen und während der Laufzeit des Vertrags zu ändern. Auch ist er berechtigt, das regelmäßige Einsatzgebiet aus einsatztaktischen Gründen zu verändern. Auch kann er Verfahrensanweisungen, sofern dies aus fachlich-organisatorischen Gründen erforderlich ist, erlassen und ändern.
3. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, die Anforderung der Anlage Leistungsbeschreibung zur Wahrnehmung der Sonderfunktionen je Rettungswachenstandort (Wachleitung, Arzneimittelbeauftragter, Desinfektor, Kfz-Beauftragter, Lagerverantwortlicher, Medizinproduktebeauftragter, Beauftragter für Medizinproduktesicherheit, Praxisanleiter, Fahrsicherheitsbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter und Brandschutzbeauftragter) dahingehend abzuändern, dass eine losübergreifende, mehrere Rettungswachenstandorte umfassende Wahrnehmung der Sonderfunktionen zugelassen ist, sofern dies z. B. aufgrund von Synergieeffekten zu einer wirtschaftlicheren (günstigeren) Leistungserbringung führt.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, das bisherige Verfahren der Bestellung, Lagerung und Verteilung von Verbrauchsmaterialien, Arzneimitteln und Medizinprodukten gemäß Anlage Leistungsbeschreibung umzustellen und diese weitgehend dem Auftragnehmer / der Auftragnehmerin obliegende Tätigkeit künftig selbst zentral für den Rettungsdienstbereich Rheinisch-Bergischer Kreis auszuüben.
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einseitig zu ändern. In Ziff. 6.5 und 9 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags (Anlage 6) befinden sich Regelungen zur Anpassung der Vergütung bei Änderungen des Leistungsumfangs oder Leistungsinhalts.
5.1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen z. B. wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Einsatzfahrzeuge (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl des Loses bedarfsgerecht neu festzusetzen.
5.2. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen auch außerhalb förmlicher Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.
5.3. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion zwecks Sicherstellung des Rettungsdienstes außerdem dazu berechtigt, den Auftragnehmer / die Auftragnehmerin vorübergehend von einem anderen Rettungswachenstandort im Rheinisch-Bergischen Kreis aus einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RW Burscheid
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51465
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.asb-bergisch-land.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RW Kürten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51465
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.rhein-berg.drk.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RW Leichlingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51465
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.asb-bergisch-land.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RW Odenthal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51465
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.rhein-berg.drk.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RW Overath-Stadtmitte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51465
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.rhein-berg.drk.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RW Overath-Steinenbrück
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiehl
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51674
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.juh-rheinoberberg.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RW Rösrath
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiehl
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51674
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.juh-rheinoberberg.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von einer losbezogenen Angabe der Auftragswerte unter Ziffer V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Beauftragten und deren berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen. Aus Sicht des Auftraggebers stünde bei einer Offenlegung der losbezogenen Auftragswerte außerdem eine Beeinträchtigung künftigen Wettbewerbs zu befürchten.
Siehe Ziff. II.1.4). Die Auswahl der Vertragspartner erfolgte in einem transparenten verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren mit entsprechender Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, weil vorliegend gemäß § 26 Abs. 1 KomHVO besondere Umstände diese Ausnahme rechtfertigen. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts. Diese vergaberechtlichen Bestimmungen sind einschließlich der Vorschriften nach dem GWB und der VgV ausdrücklich nicht Bestandteil oder Grundlage des vorliegenden Auswahlverfahrens.
Der Auftraggeber hat für das Verfahren die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch genommen. Der Auftraggeber vertritt dabei - in Übereinstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen - rechtlich die Auffassung, dass die landesgesetzlichen Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegen. Darüber hinaus wird auf die frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren ABl. 2022/S 159-453637, siehe Ziff. IV.2.1) verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDCDEWK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50477
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.vg-koeln.nrw.de/
Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend nicht um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahewettbewerb nach EU-Vergaberecht, u. a. nach Maßgaben der Bestimmungen der VgV und des GWB handelt. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für die Veröffentlichung von Auswahlverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts.
Ungeachtet der vorstehenden Hinweise wird vorsorglich auf die nach EU-Vergaberecht geltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen verwiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn:
§ 160 GWB (Absatz 3, Auszug)
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Köln
Land: Deutschland