Sport- und Mehrzweckhalle Bad Friedrichshall | Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: BF_Halle_2023-0039
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Friedrichshall
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.friedrichshall.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dreso.com/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sport- und Mehrzweckhalle Bad Friedrichshall | Tragwerksplanung
Sport- und Mehrzweckhalle Bad Friedrichshall | Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, voraussichtlich Leistungsphasen 1-6 gem. HOAI
Bad Friedrichshall
Die Stadt Bad Friedrichshall beabsichtigt die Entwicklung des Lindenbergareals im Ortsteil Kochendorf. Hier soll eine Sport- und Mehrzweckhalle umgesetzt werden.
2022 wurde bereits ein Architektenwettbewerb umgesetzt. Aktuell erfolgt die Vervollständigung des Planungsteams für den Planungsstart im Sommer 2023.
Ausgeschrieben werden Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (voraussichtlich Leistungsphasen 1 - 6). Die Leistungen werden im Verhandlungsverfahren nach VgV europaweit ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikation
- Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise Beauftragung. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung gem. § 75 Abs. 2 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt (Ausschlusskriterium)
- Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium)
Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1-5 VgV: Mindespunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR netto p.a., Höchstpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR netto p. a. (Wichtung 20 %)
Eigenerklärung gem. § 45 Abs. 1. Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpuntkzahl ab 3 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 5 Beschäftigten (Wichtung 20 %)
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Vorlage einer Referenzliste geeigneter 3 Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 60 %):
Die maximale Punktzahl kann mit drei Referenzen erreicht werden.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind.
I. Mindestanforderungen Referenz:
- Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 2 bis 5 vollständig erbracht;
- Mindesthonorarzone III oder höher;
- Projektfertigstellung (Abschluss LPH 5) innerhalb der letzten 9 Jahre, nach 01.01.2014.
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden.
II. Zusatzpunkte Referenzen:
- Höhe der anrechenbare Herstellkosten Tragwerksplanung gem. § 50 Abs. 1 HOAI: Mindestpunktzahl ab 1 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 3 Mio. EUR netto;
- Projektfertigstellung (Abschluss LPH 5): Mindestpunktzahl am oder nach 1.1.2016 (7 Jahre), Höchstpunktzahl am oder nach 1.1.2020 (3 Jahre).
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Bewerbergemeinschaft:
- Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 (2) VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB;
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB.
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhägigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Ruslland-Sanktionen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
2. Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender 24 zur Vefügung.
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch
über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform wird ausdrücklich empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
4. Fehlende Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
5. Bietergemeinschaften/Eignugsleihe/Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren
und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1
der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignugsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragsnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen
Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
6. Fragen:
Rückfragen können jeweils bis 6 Tage vor Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge bzw. Angebote über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1. angegeben ist, gestellt werden, solange die
Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informitert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragssteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragssteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB)