Objektplanung Neubau Dreifachsporthalle Referenznummer der Bekanntmachung: 16052023-1100
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delbrück
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]-243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.delbrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Neubau Dreifachsporthalle
Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau einer Dreifachsporthalle auf einer bisher unbebauten Grundstücksfläche nördlich des Nordrings zwischen dem Hallenbad Delbrück und dem Nachtigallenweg.
Die Anforderungen der DIN 18032 "Sporthallen - Hallen und Räume für Sport- und Mehrzwecknutzung" sind grundsätzlich zu erfüllen. Bei den Hallenabmessungen und dem Raumprogramm sind die Vorgaben gemäß DIN 18032-1 zu bevorzugen. Die Stadt Delbrück behält sich jedoch vor, eine abweichende Modifizierung der Hallenabmessungen und des Raumprogrammes zu verlangen. Demnach ist das Raumprogramm im Zuge der Grundlagenermittlung in Leistungsphase 1 unter Mitwirkung des Auftragnehmers noch zu erarbeiten.
Zur Planung sind zu beachten:
Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat,
Leitfaden Nachhaltiger Sportstättenbau des Bundesinstituts für Sportwissenschaft,
Energieeffiziente Sportstätten, Broschüre der EnergieAgentur.NRW.
Bei der Planung der Sporthalle ist zu berücksichtigen, dass der Anschluss des Gebäudes an ein zukünftiges Nahwärmenetz für den gesamten Schulcampus vorgesehen ist.
Gegenstand des Auftrags sind sind die für das Vorhaben erforderlichen Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Verkehrsanlagen (Näheres siehe Abschnitt II.2.4).
Stadt Delbrück Nordring 33129 Delbrück-Mitte Bisher unbebaute Grundstücksfläche nördlich des Nordrings zwischen dem Hallenbad Delbrück und dem Nachtigallenweg.
Gegenstand des Auftrags sind die Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für das in Abschnitt II.1.4 kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher erläuterte Bauvorhaben "Neubau Dreifachsporthalle".
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum betrifft die Vorlage der Entwurfsplanung zum Ende der Beauftragungsstufe (LPhen 1 bis 3). Für den Fall einer stufenweisen Weiterbeauftragung (siehe Abschnitt II.2.11) werden weitere Terminziele abgestimmt.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit - Grundkriterium - (Gewicht 20%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war die Planung des Neubaus eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurden mindestens die Leistungsphasen 1 bis 3 bearbeitet und abgeschlossen.
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) für den Neubau betrug mind. 2,5 Mio. EUR ohne MwSt.
e) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.05.2018 und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.05.2018.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Sport- oder Schwimmhalle (Gewicht 20%);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Dreifach- oder Mehrfachsporthalle (Gewicht 15%);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang bearbeiteter und bereits abgeschlossener weiterer Leistungsphasen (Gewicht 15%);
1.5) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höheres Baukostenvolumen (Summe KG 300+400) ohne MwSt. (Gewicht 10%);
1.6) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Gewicht 6%);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4%).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen zu den Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft den Abschluss der Entwurfsplanung am Ende der ersten Beauftragungsstufe. Im Falle einer stufenweisen Weiterbeauftragung ab der LPh 4 sind Leistungen zu diesen weiteren Leistungsphasen noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines enstprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war die Planung des Neubaus eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurden mindestens die Leistungsphasen 1 bis 3 bearbeitet und abgeschlossen.
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) für den Neubau betrug mind. 2,5 Mio. EUR ohne MwSt.
e) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.05.2018 und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.05.2018.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Zu Ziffer 1 muss mindestens eine Referenz nachgewiesen werden, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllt.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Darüber hinaus darf die Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 4,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind - zusätzlich zu den in Abschnitt III.1) aufgezählten Unterlagen - folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz;
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014.
Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar
2.
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
3.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRNLD6V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.