TSO Klaraschule: Küchentechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 279/22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 05 554 008
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bocholt
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46395
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bocholt.de
Abschnitt II: Gegenstand
TSO Klaraschule: Küchentechnik
Die Stadt Bocholt plant für den Ludgerus Grundschulverbund, Standort Klaraschule, Kurfürstenstraße 160 b, 46399 Bocholt ein neues Schulgebäude mit Mensa. Das Gebäude verfügt über zwei
Geschosse (EG/OG), die über einen innenliegenden Mehrzweckraum verbunden sind. Durch die spezielle Ovale und teils runde Gebäudegeometrie, von Innen- und Außenwänden, werden erschwerte Anforderungen an die Rohrleitungs-, Kabel- und Kanalführung gestellt.
Ausgeschriebene Leistung: Küchentechnik
TSO Klaraschule Kurfürstenstraße 160b 46399 Bocholt
Küchentechnik
Hauptmassen:
1 Stck. Induktionshaube
1 Stck. Multifunktionsgerät
1 Stck. Geschirrspülmaschine
2 Stck. Kombidämpfer
1 Stck. 2-Platten-Induktionsherd
1 Stck. Kühlvitrine
1 Stck. Kühlschrank
2 Stck. Tiefkühlschrank
1 Stck. Kühltisch, 3 Abteile, 6 Schubladen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen;
2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.
3) Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung vorliegen
Vorgenannte Erklärungen sind im Angebotsformular enthalten.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist,
3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Erklärungen und Nachweise sind in der Aufforderung zusammengefasst dargestellt.
1) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2020 bis 2022), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2) Erklärung nach § 6d EU-VOB/A welche Teile des evtl. Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind. Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtliche Mitglieder ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklrungen zu erbringen.
Anerkennung der besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung desTariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
Submissionsraum, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46935 Bocholt
Der Termin ist nicht öffentlich; eine Teilnahme somit nicht erlaubt.
Die Submissionsniederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern unverzüglich zugesandt. Dies bedingt eine Anmeldung auf der E-Vergabeplattform in diesem Verfahren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYS9T36
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Stadt Bocholt gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]