Lieferung und Aufstellung von 1 Brennstoffzellenprüfstand (10 kW) incl. Inbetriebnahme zum Testen von Polymerelektrolytbrennstoffzelle
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Adresse des Beschafferprofils: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Aufstellung von 1 Brennstoffzellenprüfstand (10 kW) incl. Inbetriebnahme zum Testen von Polymerelektrolytbrennstoffzelle
Brennstoffzellenprüfstand bis 10KW elektrische Leistung, Lieferung-Aufstellung-Inbetriebnahme
Ulm
Brennstoffzellenprüfstand bis 10KW elektrische Leistung, Lieferung-Aufstellung-Inbetriebnahme
Mit diesem BZ-TST werden am ZSW in Ulm Brennstoffzellen-Stapel (BZ-Stapel) charakterisiert und getestet. Sicherheit und maximal mögliche Flexibilität steht dabei im Vordergrund. Der BZ-Teststand wird dazu in die bestehende Infrastruktur des ZSW eingebunden; die Schnittstellen sind die zu- und abgeführten Medien, zu- und abgeführte elektrische Leistung, und die Anbindung an ein vorhandenes Datenmanagementsystem. Die Bedienung des BZ-TST erfolgt über eine flexible und übersichtliche grafische Benutzeroberfläche, über die alle relevanten Betriebsparameter sowohl manuell als auch vollautomatisiert vorgegeben werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burnaby
NUTS-Code: CA Canada
Postleitzahl: CA-V5A 4W2
Land: Kanada
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]