Offenes Verfahren zur Vergabe der Beförderung von Schüler/innen und des dazugehörigen Lehrpersonals zwischen Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm und Schwimm- bzw. Sporthallen nach GWB und VgV Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-MO_Sportfahrten_2023/038
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren zur Vergabe der Beförderung von Schüler/innen und des dazugehörigen Lehrpersonals zwischen Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm und Schwimm- bzw. Sporthallen nach GWB und VgV
Beförderung von Schüler/innen und des dazugehörigen Lehrpersonals zwischen Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm und Schwimm- bzw. Sporthallen
Beförderung von Schüler/innen und des dazugehörigen Lehrpersonals - Regenbogen Grundschule
Regenbogen Grundschule
Beförderung von Schüler/innen und des dazugehörigen Lehrpersonals - Regenbogen Grundschule
Die Beförderungsverträge haben eine Grundlaufzeit von zwei Schuljahren (Schuljahr 2023/2024 bis zum Ende des Schuljahrs 2024/2025). Die Beförderungsverträge treten mit Zuschlagserteilung in Kraft und enden am 31. Juli 2025, es sei denn die Auftraggeberin macht von ihren Verlänge-rungsoptionen (siehe nachfolgend) Gebrauch.
Die Beförderungsverträge verlängern sich auf Verlangen der Auftraggeberin um ein weiteres Schuljahr (vom 1. August 2025 bis 31. Juli 2026) (erste Verlängerungsoption). Der Auftraggeber übt die Verlängerungsoption bis spätestens zum 31. Januar 2025 schriftlich aus.
Die Beförderungsverträge verlängern sich auf Verlangen der Auftraggeberin nochmals um ein weiteres Schuljahr (vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2027) (zweite Verlängerungsoption). Die Auf-traggeberin übt die Verlängerungsoption bis spätestens 31. Januar 2026 schriftlich aus.
Zweimalige Option für die Auftraggeberin, den Vertrag um ein weiteres Schuljahr zu verlängern.
Beförderung von Schüler/innen und des dazugehörigen Lehrpersonals - Michelsberg Grundschule Ulm
Michelsberg Grundschule Ulm
Beförderung von Schüler/innen und des dazugehörigen Lehrpersonals - Michelsberg Grundschule Ulm
Die Beförderungsverträge haben eine Grundlaufzeit von zwei Schuljahren (Schuljahr 2023/2024 bis zum Ende des Schuljahrs 2024/2025). Die Beförderungsverträge treten mit Zuschlagserteilung in Kraft und enden am 31. Juli 2025, es sei denn die Auftraggeberin macht von ihren Verlänge-rungsoptionen (siehe nachfolgend) Gebrauch.
Die Beförderungsverträge verlängern sich auf Verlangen der Auftraggeberin um ein weiteres Schuljahr (vom 1. August 2025 bis 31. Juli 2026) (erste Verlängerungsoption). Der Auftraggeber übt die Verlängerungsoption bis spätestens zum 31. Januar 2025 schriftlich aus.
Die Beförderungsverträge verlängern sich auf Verlangen der Auftraggeberin nochmals um ein weiteres Schuljahr (vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2027) (zweite Verlängerungsoption). Die Auf-traggeberin übt die Verlängerungsoption bis spätestens 31. Januar 2026 schriftlich aus.
Zweimalige Option für die Auftraggeberin, den Vertrag um ein weiteres Schuljahr zu verlängern.
Beförderung von Schüler/innen und des dazugehörigen Lehrpersonals - Wilhelm-Busch-Schule
Wilhelm-Busch-Schule
Beförderung von Schüler/innen und des dazugehörigen Lehrpersonals - Wilhelm-Busch-Schule
Die Beförderungsverträge haben eine Grundlaufzeit von zwei Schuljahren (Schuljahr 2023/2024 bis zum Ende des Schuljahrs 2024/2025). Die Beförderungsverträge treten mit Zuschlagserteilung in Kraft und enden am 31. Juli 2025, es sei denn die Auftraggeberin macht von ihren Verlänge-rungsoptionen (siehe nachfolgend) Gebrauch.
Die Beförderungsverträge verlängern sich auf Verlangen der Auftraggeberin um ein weiteres Schuljahr (vom 1. August 2025 bis 31. Juli 2026) (erste Verlängerungsoption). Der Auftraggeber übt die Verlängerungsoption bis spätestens zum 31. Januar 2025 schriftlich aus.
Die Beförderungsverträge verlängern sich auf Verlangen der Auftraggeberin nochmals um ein weiteres Schuljahr (vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2027) (zweite Verlängerungsoption). Die Auf-traggeberin übt die Verlängerungsoption bis spätestens 31. Januar 2026 schriftlich aus.
Zweimalige Option für die Auftraggeberin, den Vertrag um ein weiteres Schuljahr zu verlängern.
Beförderung von Schüler/innen und des dazugehörigen Lehrpersonals - Grundschule Unterweiler
Grundschule Unterweiler
Beförderung von Schüler/innen und des dazugehörigen Lehrpersonals - Grundschule Unterweiler
Die Beförderungsverträge haben eine Grundlaufzeit von zwei Schuljahren (Schuljahr 2023/2024 bis zum Ende des Schuljahrs 2024/2025). Die Beförderungsverträge treten mit Zuschlagserteilung in Kraft und enden am 31. Juli 2025, es sei denn die Auftraggeberin macht von ihren Verlänge-rungsoptionen (siehe nachfolgend) Gebrauch.
Die Beförderungsverträge verlängern sich auf Verlangen der Auftraggeberin um ein weiteres Schuljahr (vom 1. August 2025 bis 31. Juli 2026) (erste Verlängerungsoption). Der Auftraggeber übt die Verlängerungsoption bis spätestens zum 31. Januar 2025 schriftlich aus.
Die Beförderungsverträge verlängern sich auf Verlangen der Auftraggeberin nochmals um ein weiteres Schuljahr (vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2027) (zweite Verlängerungsoption). Die Auf-traggeberin übt die Verlängerungsoption bis spätestens 31. Januar 2026 schriftlich aus.
Zweimalige Option für die Auftraggeberin, den Vertrag um ein weiteres Schuljahr zu verlängern.
Beförderung von Schüler/innen und des dazugehörigen Lehrpersonals - Riedlen Grundschule Gögglingen
Riedlen Grundschule Gögglingen
Beförderung von Schüler/innen und des dazugehörigen Lehrpersonals - Riedlen Grundschule Gögglingen
Die Beförderungsverträge haben eine Grundlaufzeit von zwei Schuljahren (Schuljahr 2023/2024 bis zum Ende des Schuljahrs 2024/2025). Die Beförderungsverträge treten mit Zuschlagserteilung in Kraft und enden am 31. Juli 2025, es sei denn die Auftraggeberin macht von ihren Verlänge-rungsoptionen (siehe nachfolgend) Gebrauch.
Die Beförderungsverträge verlängern sich auf Verlangen der Auftraggeberin um ein weiteres Schuljahr (vom 1. August 2025 bis 31. Juli 2026) (erste Verlängerungsoption). Der Auftraggeber übt die Verlängerungsoption bis spätestens zum 31. Januar 2025 schriftlich aus.
Die Beförderungsverträge verlängern sich auf Verlangen der Auftraggeberin nochmals um ein weiteres Schuljahr (vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2027) (zweite Verlängerungsoption). Die Auf-traggeberin übt die Verlängerungsoption bis spätestens 31. Januar 2026 schriftlich aus.
Zweimalige Option für die Auftraggeberin, den Vertrag um ein weiteres Schuljahr zu verlängern.
Beförderung von Schüler/innen und des dazugehörigen Lehrpersonals - Hans-Zulliger-Schule
Hans-Zulliger-Schule
Beförderung von Schüler/innen und des dazugehörigen Lehrpersonals - Hans-Zulliger-Schule
Die Beförderungsverträge haben eine Grundlaufzeit von zwei Schuljahren (Schuljahr 2023/2024 bis zum Ende des Schuljahrs 2024/2025). Die Beförderungsverträge treten mit Zuschlagserteilung in Kraft und enden am 31. Juli 2025, es sei denn die Auftraggeberin macht von ihren Verlänge-rungsoptionen (siehe nachfolgend) Gebrauch.
Die Beförderungsverträge verlängern sich auf Verlangen der Auftraggeberin um ein weiteres Schuljahr (vom 1. August 2025 bis 31. Juli 2026) (erste Verlängerungsoption). Der Auftraggeber übt die Verlängerungsoption bis spätestens zum 31. Januar 2025 schriftlich aus.
Die Beförderungsverträge verlängern sich auf Verlangen der Auftraggeberin nochmals um ein weiteres Schuljahr (vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2027) (zweite Verlängerungsoption). Die Auf-traggeberin übt die Verlängerungsoption bis spätestens 31. Januar 2026 schriftlich aus.
Zweimalige Option für die Auftraggeberin, den Vertrag um ein weiteres Schuljahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
3) Sofern zutreffend Angaben zur Selbstreinigung
3) Eigenerklärung über die Eintragung in einem Handels- oder Berufsregister bzw. Nachweis über die erlaubte Berufsausübung und Gewerbeanmeldung
4) Eigenerklärung zur Angabe der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
1) Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Teilumsatzes im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung (spezifischer Jahresumsatz = mit Personenbeförderung erzielter Umsatz) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe bzw. deren Abschluss im Auftragsfall
zu 2) Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Personen- und Sachschäden: mind. 5.000.000,-- EUR, Vermögensschäden mind. 100.000,-- EUR
Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres: mindestens das Doppelte der genannten Summen
Vorlage von Referenzen: Vorlage geeigneter Referenzen der in den letzten höchstens fünf Jahren erfolgreich erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung von Ansprechpartnern mit Kontaktdaten, detaillierter Beschreibung des Auftragsgegenstands, Größe des abgewickelten Vertrags und Zeitraum der Auftragsdurchführung
Mind. eine in Art und Umfang zuverlässig und erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistung aus dem Bereich Beförderung von Schüler/innen
Abgabe der Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]