Forschungsdatenplattform Referenznummer der Bekanntmachung: 799-2023-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Forschungsdatenplattform
Der Auftraggeber beschafft Leistungen der Konzeption und Implementierung einer standort- und rechtsträgerübergreifenden Forschungsdatenplattform basierend auf Standardsoftware und projektspezifischer Entwicklungs- und Integrationsleistungen. Das System soll am Universitätsklinikum OWL der Universität Bielefeld eingesetzt werden, welches in einem Kooperationsmodell zwischen der Universität Bielefeld und vier Krankenhausträgern betrieben wird.
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld
Im Rahmen der Implementierung ergeben sich besondere Herausforderungen daraus, dass standort- und rechtsträgerübergreifend geforscht werden soll. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Leistungsbeschreibung" die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Zum Bekanntmachungszeitpunkt ist geplant, dass das Gesamtsystem die Komponenten "Datenintegrationszentrum" (DIZ) und "Clinical Trial Management System" (CTMS) beinhaltet.
Nach der Implementierung werden langfristige Leistungen der Softwarepflege und des Supports benötigt. Weiterhin werden Beratungs- und Entwicklungsleistungen für das Gesamtsystem auf Abruf benötigt.
Der Auftraggeber schätzt den Auftragswert über die volle Vertragslaufzeit auf mehrere Millionen EUR.
Einzelheiten ergeben sich aus den vertraglichen Unterlagen und insbesondere aus der Anlage "Leistungsbeschreibung".
Siehe Anlage "Auswahlkriterium", die Bestandteil der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Anlage Eigenerklärung MiLoG
Anlage Eigenerklärung Sanktionen
Es ist die ausgefüllte Anlage "Referenzen" einzureichen. Darin sind drei Referenzaufträge nachzuweisen.
a) Für jeden Referenzauftrag bestehen die folgenden Mindestanforderungen:
- Der Auftraggeber des Referenzauftrags muss eine Hochschule, öffentlich finanzierte Forschungseinrichtung oder ein Universitätsklinikum sein; und
- Gegenstand des Referenzauftrags muss die Erstellung eines integrierten IT-Systems mit den folgenden Funktionen sein: Klinische Datenintegrationsplattform zur Gewinnung medizinischer Daten für die Forschung; und
- das auftragsgegenständliche IT-System muss bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge mindestens über einen Zeitraum von 12 Monaten produktiv genutzt worden sein; und
- der Gesamtauftragswert in diesem Referenzauftrag muss mindestens EUR 300.000,00 zzgl. Umsatzsteuer betragen. Gesamtauftragswert in diesem Sinne ist die Summe der Vergütung für sämtliche Leistungen, die in diesem Referenzauftrag zu erbringen sind, einschließlich möglicher Support- und Pflegeverträge etc.; und
- der Leistungsbeginn im Referenzauftrag darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
b) Mindestens einer der Referenzaufträge muss darüber hinaus die folgenden Mindestanforderungen einhalten:
- Der Referenzauftraggeber muss seinen Sitz in Deutschland haben; und
- das auftragsgegenständliche IT-System muss bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge produktiv genutzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RYWTW9BLA1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag
vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]