Projektleitungs- und Projektsteuerungsleistungen für das Projekt "Neubau der Rettungs- und Feuerwache sowie Verlegung und Neubau des Bau- und Betriebshof" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_028
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-kerpen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektleitungs- und Projektsteuerungsleistungen für das Projekt "Neubau der Rettungs- und Feuerwache sowie Verlegung und Neubau des Bau- und Betriebshof"
Projektleitungs- und Projektsteuerungsleistungen für das Projekt "Neubau der Rettungs- und Feuerwache sowie Verlegung und Neubau des Bau- und Betriebshof in Kerpen
Sindorfer Straße 26 50171 Kerpen
Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen für alle Handlungsbereiche nach AHO 2020 für alle Projektstufen für das Projekt "Neubau der Rettungs- und Feuerwache sowie Verlegung und Neubau des Bau- und Betriebshof"
Die Beauftragung erfolgt optional stufenweise. Direkt mit Vertragsabschluss wird die Stufe 1 beauftragt. Details siehe Mustervertrag, welcher mit Anforderung zum Angebot übergeben wird.
1. Umsatz für Projektsteuerung in Euro netto im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre: 50/1000 Punkten
MINDESTANFORDERUNGEN: mindestens 0,5 Mio. EUR durchschnittlich.
Wertung:
Für den Umsatz Projektsteuerung netto im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre wird
10 Punkte für 0,5 - < 0,75 Mio. EUR,
30 Punkte für 0,75 Mio. - 1 Mio. EUR und
50 Punkte für mehr als 1 Mio. EUR Umsatz vergeben.
2. Anzahl der technischen Beschäftigten ((Bau-)Ingenieure, Architekten) im Bereich Projektsteuerung im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre: insgesamt 50/1000 Punkten
MINDESTANFORDERUNGEN: mindestens 3 technische Beschäftigte durchschnittlich
Wertung:
Für die Anzahl der technischen Beschäftigten (Projektsteuerung) wird
10 Punkte für 3-6 Beschäftigte,
30 Punkte für 7-10 Beschäftigte und
50 Punkte ab 11 Beschäftigte vergeben.
3. zwei vergleichbare Referenzen Projektsteuerung (Referenz 1 und 2) und eine vergleichbare Referenz Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung (Referenz 3) insgesamt 900/1000 Punkten (je 300 Punkte pro Referenz)
MINDESTANFORDERUNGEN: Bei Referenz 1 und 2 müssen eingereichte Referenzprojekte mindestens folgende Punkte erfüllen:
- eine Projektsteuerungsleistung mit Durchführung von mindestens 3 Projektstufen in allen Handlungsbereichen
- Projektgröße (KG 200-600) lag bei mindestens 10 Mio. EUR.
- Bearbeitung ist in den letzten 5 Jahre (04/2018 - 03/2023) erfolgt.
Bei Referenz 3 müssen eingereichte Referenzprojekte mindestens folgende Punkte erfüllen:
- Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung als Grundlage eines Vergabeverfahrens für TU-Leistungen
- Projektgröße (KG 200-600) lag bei mindestens 10 Mio. EUR.
- Bearbeitung ist in den letzten 5 Jahre (04/2018 - 03/2023) erfolgt.
Wertung (Referenz 1-2)
Für die Referenzen werden für den Auftraggeber
40 Punkte für einen öffentlichen Auftraggeber
0 Punkte für einen sonstigen Auftraggeber vergeben.
Für die erbrachten Leistungen (Handlungsbereiche A-E nach AHO) werden je Projektstufe nach AHO 10 Punkte vergeben (maximal 50 Punkte)
Für den Auftragsgegenstand werden
60 Punkte für " Neubau, Umbau, Sanierung einer Feuer- oder Rettungswache, Unfallwachen oder vergleichbar",
36 Punkte für "Neubau, Umbau, Sanierung eines Gebäudes zur öffentlichen Versorgung mit vergleichbarem Anspruch (z. B. Krankenhaus, Universitätsklinik)"
12 Punkte für "sonstiger Neubau, Umbau, Sanierung mit vergleichbarem Anspruch" vergeben.
Für die Beauftragungsart des Planers werden
50 Punkte für einen Totalunternehmer / Generalplaner / Generalunternehmer,
20 Punkte an eine Einzelvergabe vergeben.
Für die Projektgröße BGF von 1.500 - 2.250 m2 wird 10 Punkte,
für die Projektgröße BGF von > 2.250 - 3.000 m2 werden 30 Punkte,
für die Projektgröße BGF > 3.000 m2 werden 50 Punkte vergeben.
Für die Projektgröße Kosten (KG 200- 600) netto wird für 10 Mio. - < 12,5 Mio. EUR 10 Punkte,
für die Projektgröße Kosten (KG 200- 600) netto von 12,5 Mio. - 15 Mio. EUR werden 30 Punkte und
für die Projektgröße Kosten (KG 200- 600) netto von > 15 Mio. EUR werden 50 Punkte vergeben.
Wertung (Referenz 3)
Für die Referenzen werden für den Auftraggeber
50 Punkte für einen öffentlichen Auftraggeber
20 Punkte für einen sonstigen Auftraggeber vergeben.
Für den Auftragsgegenstand werden
100 Punkte für " Neubau eines Gebäudes mit hohem TGA-Anteil (mind. 40% der Baukosten KG 200-600)",
60 Punkte für "sonstiger Neubau mit vergleichbarem Anspruch" vergeben.
Für die Projektgröße BGF von 1.500 - 2.250 m2 wird 15 Punkte,
für die Projektgröße BGF von > 2.250 - 3.000 m2 werden 45 Punkte,
für die Projektgröße BGF > 3.000 m2 werden 75 Punkte vergeben.
Für die Projektgröße Kosten (KG 200- 600) netto wird für 10 Mio. - < 12,5 Mio. EUR 15 Punkte,
für die Projektgröße Kosten (KG 200- 600) netto von 12,5 Mio. - 15 Mio. EUR werden 45 Punkte und
für die Projektgröße Kosten (KG 200- 600) netto von > 15 Mio. EUR werden 75 Punkte vergeben.
Details zur Bewertung der Eignungskriterien sind den Bekanntmachungsunterlagen zu entnehmen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (siehe II.2.4). Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsstufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-
Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Architekten/Ingenieure müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre
- verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
vollständig in Textform ausgefüllter Teilnahmeantrag
Anlage 1. Erklärung zu Interessen und Beteiligungen Anlage 2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen
Anlage 3. Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien vorliegen Anlage 4. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen
Anlage 5. Erklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe.
Anlage 6: Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
zu Anlage 5: Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 3.000.000 Euro für Personen- und 3.000.000 Euro für Sachschäden je Schadensfall bei zweifacher Maximierung.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen. zu Anlage 6: Durchschnittsumsatz mindestens 0,5 Mio. EUR
Anlage 7: Unternehmensreferenzen. Gewertet werden 3 vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 5 Jahren (Zeitraum siehe Wertungsmatrix) erbracht wurden.
Anlage 8: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren.
zu Anlage 7.: Vergleichbar ist eine Projektsteuerungsleistung mit Durchführung von mindestens 3 Projektstufen in allen Handlungsbereichen, wobei die Projektgröße (KG 200-600) bei mindestens 10 Mio. EUR lag. Vergleichbar ist eine Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung als Grundlage eines Vergabeverfahrens für TU-Leistungen, wenn die Projektgröße (KG 200-600) bei mindestens 10 Mio. EUR lag.
zu Anlage 8.: Durchschnittlich mindestens 3 Beschäftigte.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-
Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Architekten/Ingenieure müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre
- verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
siehe auch weiter unten unter "Zusätzliche Angaben" Ziffer VI.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem
zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber fordert - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nach.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID:
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland". Dier Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens haben ausschließlich über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland" zu erfolgen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform kostenlos zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "Angebote sind einzureichen": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform" Vergabemarktplatz Rheinland" (in Textform) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YY4Y1YCS9BVF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur dann zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html