Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme von 1 Brennstoffzellenprüfstand (10 kW) Referenznummer der Bekanntmachung: H2Test_Smart
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme von 1 Brennstoffzellenprüfstand (10 kW)
Lieferung und Aufstellung von 1 Brennstoffzellenprüfstand (10 kW) incl. Inbetriebnahme zum Testen von Polymerelektrolytbrennstoffzelle
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Brennstoffzellenprüfstand bis 10KW elektrische Leistung, Lieferung-Aufstellung-InbetriebnahmeMit diesem BZ-TST werden am ZSW in Ulm Brennstoffzellen-Stapel (BZ-Stapel) charakterisiert und getestet. Sicherheit und maximal mögliche Flexibilität steht dabei im Vordergrund. Der BZ-Teststand wird dazu in die bestehende Infrastruktur des ZSW eingebunden; die Schnittstellen sind die zu- und abgeführten Medien, zu- und abgeführte elektrische Leistung, und die Anbindung an ein vorhandenes Datenmanagementsystem. Die Bedienung des BZ-TST erfolgt über eine flexible und übersichtliche grafische Benutzeroberfläche, über die alle relevanten Betriebsparameter sowohl manuell als auch vollautomatisiert vorgegeben werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.