Bewässerungsplanung Westfalenpark Dortmund Referenznummer der Bekanntmachung: F094/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewässerungsplanung Westfalenpark Dortmund
Bewässerungsplanung Westfalenpark Dortmund
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund Dortmund
Der Westfalenpark Dortmund stellt mit seinen rund 60 ha Fläche eine der bedeutendsten Parkanlagen der Stadt Dortmund dar. Um eine Anpassung des Parks an den Klimawandel und der Anforderung eines nachhaltigen Umgangs mit der natürlichen Ressource Wasser gerecht zu werden, soll die Bewässerung der Parkanlage in Zukunft effizienter und wasser-sparender erfolgen. Hierfür sind neben Anlagen für die automatisierte Bewässerung von Bereichen mit intensiven Pflanzungen auch die baulichen Möglichkeiten zur Rückhaltung und Verwendung von Regenwasser zu schaffen. Die Planung betrifft aktuell 12 Teilbereiche im Park, die in einer übergeordneten Gesamtplanung zusammenzuführen sind.
siehe Bewerberbogen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Bewerberbogen
- Umsatzabfrage
- Nachweis Haftplichtversicherung
- mind. Umsatz 0,3 Mio Objektplanung für Freianlagen / Bewässerungsanlagen / Zisternen
Mindest nötige Deckung 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden.
- Angabe Mitarbeiterstruktur
- Benennung Projektleitende und -vertretende
- Referenzabfrage
- mind. 3 Mitarbeitende im Bereich Landschaftsarchitektur
Referenz Objektplanung für Freianlagen / Bewässerungsanlagen / Zisternen
- mind. 0,5 Mio EUR brutto Investitionssumme, Honorar mind. 100.000 EUR
- Das Projekt muss insgesamt abgeschlossen sein. Der Bieter muss mindestens die Leistungsphasen 8 (HOAI) abgeschlossen haben
siehe Bewerberbogen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen - Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD08E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland