Wettbewerb Jüchen Süd
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkelenz
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41812
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landfolge.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.planb.land
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerb Jüchen Süd
Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler ist für die Entwicklung der Tagebaufolgelandschaft sowie der Umgebung des Tagebaus Garzweiler verantwortlich. Dabei koordiniert er die Arbeit der fünf Mitgliedskommunen (Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen, Titz und Grevenbroich) und bündelt deren Interessen in der Region und gegenüber dem Land.
Der Zweckverband und die Stadt Jüchen beabsichtigen, in der Tagebaufolgelandschaft südlich des Jüchener Bahnhofs die Entwicklung eines neuen Stadtteils für ca. 3.000 Einwohner. Dabei werden, auch vor dem Hintergrund einer möglichen Internationalen Gartenausstellung (IGA) bzw. einer Internationalen Bau- und Technologieausstellung (IBTA), höchste Ansprüche an die Qualität der Siedlungsentwicklung und Landschaftsgestaltung gestellt.
Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Lösungsansätze, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, ein stabiles städtebauliches und landschaftsplanerisches Gerüst mit Perspektiven für hochbauliche Entwicklungen und den Gewinn an Freiraumqualität zu erhalten. Wegen der vielgestaltigen Aktivitäten und Förderzugänge wird dabei zunächst mit dem Rahmenplan ein informelles Instrument für die Verankerung des Projektes in der Förderkulisse IGA oder IBTA Mitte der 2030er Jahre geschaffen.
Die Ausloberin wird nach dem Wettbewerb unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts zunächst nur mit dem Gewinner (=ersten Preisträger) Verhandlungen führen. Dabei werden folgende Leistungen beschafft:
• Konkretisierung des Entwurfs für die erste Entwicklungsstufe (Wohnstandort) im Sinne eines Rahmenplanes nach AHO Heft 42 Ziff. 1.4 Anlage 9 Nr. 1 d) – Rahmenpläne
• Leistungsbild Grünordnungsplan ohne Eingriffsregelung nach HOAI Teil 2, Flächenplanung Abschnitt 2 Landschaftsplanung, § 24 Leistungsbild Grünordnungsplan, Honorarzone II (durchschnittliche Anforderungen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der Berechtigung des Bewerbers zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ (siehe III.2)
b) Nachweis der Berechtigung des Bewerbers zur Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ (siehe III.2)
c) Wohn- bzw. Geschäftssitz im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA)
d) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB
e) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen Interessenkonflikten nach § 6 VgV
f) Hinweis auf weitere Eignungskriterien, die im Rahmen der Verhandlungen nachzuweisen sind
Das ausgefüllte Formblatt ist ausschließlich per Mail an [gelöscht] zu schicken.
Bei mehr als 10 Bewerbern, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen, entscheidet das Los. Für evtl. Absagen geloster Teilnehmer werden aus dem Kreis der Bewerber zusätzlich 2 Nachrücker bestimmt.
Formale Ausschlusskriterien:
• Nicht fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags gem. § 57 (1) und (3) VgV
• Unvollständigkeit des Teilnahmeantrags
Rechtliche Ausschlusskriterien:
• §123 und §124 GWB
• Interessenkonflikte nach § 6 VgV
Formale Ausschlusskriterien:
• Nicht fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags gem. § 57 (1) und (3) VgV
• Unvollständigkeit des Teilnahmeantrags
Rechtliche Ausschlusskriterien:
• §123 und §124 GWB
• Interessenkonflikte nach § 6 VgV
Siehe Bewerbungsformblatt - Stadtplaner und Landschaftsarchitekten in Bewerbergemeinschaften.Ist die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG oder 89/48 EWG gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
o Städtebauliches Konzept
o Freiraum und Landschaft
o Funktionale Qualitäten
o Umweltqualität
o Sozialräumliche Qualität
o Wirtschaftlichkeit und Entwicklungsfähigkeit
Preisgeldsumme brutto 115.000.- €
1. Preis 55.000.- €
2. Preis 35.000.- €
3. Preis 25.000.- €
Bei Preisträgern aus dem Ausland wird die Umsatzsteuer von der Ausloberin abgeführt.
Jeder Teilnehmer, der eine vollständige und prüffähige Arbeit einreicht, erhält eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3.000.- € brutto
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin wird nach dem Wettbewerb unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts zunächst nur mit dem Gewinner (=ersten Preisträger) Verhandlungen führen. Dabei werden beauftragt:
o Konkretisierung des Entwurfs für die erste Entwicklungsstufe (Wohnstandort) im Sinne eines Rahmenplanes nach AHO Heft 42 Ziff. 1.4 Anlage 9 Nr. 1 d) – Rahmenpläne
o Leistungsbild Grünordnungsplan ohne Eingriffsregelung nach HOAI Teil 2, Flächenplanung Abschnitt 2 Landschaftsplanung, § 24 Leistungsbild Grünordnungsplan, Honorarzone II (durchschnittliche Anforderungen).
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Entwurfsverfasser nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt die Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung stufenweise, sobald und soweit das Projekt in die weitere Realisierung / Förderung gelangt. Der konkrete Flächenumgriff leitet sich aus dem Wettbewerbsergebnis bzw. der Bildung von Realisierungsabschnitten her.
Sofern die Verhandlungen mit dem Gewinner des Wettbewerbs nicht zum Erfolg führen, wird mit den übrigen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. Dabei wird das Wettbewerbsergebnis mit einer Gewichtung von 55 % berücksichtigt.
Bei insgesamt 500 erreichbaren Punkten erhalten der erste Preis fünf Punkte, der zweite Preis vier und der dritte Preis drei Punkte.
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft folgende weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen eingefordert:
o Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für eine städtebauliche Rahmenplanung, Fläche mind. 5 Hektar, Fertigstellung nach dem 01.01.2010 im Zulassungsbereich (EWR/WTO/ und GPA)
o Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für einen Grünordnungsplan/Fachbeitrag Grün/Grünrahmenplan, Fläche mind. 5 Hektar, Fertigstellung nach dem 01.01.2010 im Zulassungsbereich (EWR/WTO/ und GPA)
o Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, Deckungssummen mindestens 1.500.000.- Personenschäden, 500.000.- Sach- und Vermögensschäden (Gesamtleistung des Versicherers 3-fach maximiert)
o Anfrage nach § 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen vom 16.12.2004 (Korruptionsbekämpfungsgesetz)gemäß Formular 233a EU;
o Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
o Aussagen zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Technische Ausstattung, Umsätze der letzten 3 Jahre)
Terminschiene:
Ausgabe der Unterlagen Kalenderwoche 20
Kolloquium Kalenderwoche 23
Abgabe Kalenderwoche 35
Jury Kalenderwoche 38
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- unverzüglich gegenüber der Auftraggeberin/Ausloberin nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen,
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin/Ausloberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, siehe § 135 Absatz 2 GWB,
- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss im Falle der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/