Feuerwehr Hagen - Leitstelle 2025 - Gewerk IT-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0736BS03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58042
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehr Hagen - Leitstelle 2025 - Gewerk IT-Infrastruktur
Lieferung, Installation und Anpassung der neuen IT-Infrastruktur für die einheitliche Leitstelle der Stadt Hagen
Stadtgebiet Hagen 58095 Hagen
Die genutzte Technik der Leitstelle wird zurzeit im Rahmen eines Betreibervertrags durch die Fa. Siemens betrieben. Dieser Vertrag endet im Jahr 2025. Zu diesem Zeitpunkt müssen die folgenden Gewerke ersetzt oder aktualisiert sein: Einsatzleitsystem,
Draht-Funk-System,
Wachalarmsystem,
Digitale Alarmierung,
Mobile Datenerfassung im Rettungsdienst.
Basis für alle Gewerke ist eine den Anforderungen und dem Bedarf angepasste IT-Infrastruktur. Diese wird die zuvor genannten Systeme in einem zentralen Ansatz aufnehmen. Dabei steht die Verfügbarkeit und Sicherheit als wichtigste Elemente im Vordergrund. Dieses Ausschreibung umfasst die notwendige IT-Infrastruktur.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe DextraData GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://dextradata.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTJYYDYWTT5S2F0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommu-nalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
Postleitzahl: 58042
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.hagen.de