Büroverbrauchsmaterial und Toner - Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 1.3-02EU2023EP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Büroverbrauchsmaterial und Toner - Rahmenvertrag
Die Universität Siegen schreibt die hochschulweite Bedarfsdeckung mit Büroverbrauchsmaterial/ Büroartikeln (Los 1) und Toner (Los 2) in Form einer Rahmenvereinbarung für die Dauer von 4 Jahren (2+1+1), beginnend ab dem 01.04.2023, aus.
Büroartikel
Universität Siegen Adolf-Reichwein-Str. 2a 57076 Siegen Die Universität Siegen unterhält mehrere Liegenschaften im Siegener Stadtbereich (PLZ 57076, 57072, 57078) gemäß gesonderter Liste. Zu beliefern ist jedoch voraussichtlich allein die Poststelle der Universität Siegen, Adolf-Reichwein Str. 2a, 57076 Siegen.
Die Universität Siegen schreibt die hochschulweite Bedarfsdeckung mit Büroverbrauchsmaterial in Form einer Rahmenvereinbarung für die Dauer von 4 Jahren (2+1+1), beginnend ab dem 01.04.2023, aus.
1. Der Zuschlag erfolgt anhand der folgenden Zuschlagskriterien mit entsprechender Gewichtung:
Preis des Kernsortiments 40%
Nebensortiment - Rabattsätze 15%
Online-Shop 20%
Konzept 25%
Die Bewertungsmethode ist in den Vergabeunterlagen erläutert.
2. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
3. Jegliche Erklärungen zur Eignung unter III. können mit Angebotsabgabe durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden (https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de).
Aufgefordert zur Abgabe sämtlicher geforderter Erklärungen im Original anhand der Formulare in den Vergabeunterlagen und formlos anzufertigenden Eigenerklärungen wird lediglich das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll.
4. Sofern Sie Ihr Angebot elektronisch übermitteln möchten, nutzen Sie bitte ausschließlich das Vergabeportal und das dort bereitgestellte Tool als Kommunikationsmittel. Angebote, die uns per Fax oder E-Mail erreichen, werden sofort ausgeschlossen.
Toner und Tintenpatronen
Universität Siegen Adolf-Reichwein-Str. 2a 57076 Siegen Die Universität Siegen unterhält mehrere Liegenschaften im Siegener Stadtbereich (PLZ 57076, 57072, 57078) gemäß gesonderter Liste. Zu beliefern ist jedoch voraussichtlich allein die Poststelle der Universität Siegen, Adolf-Reichwein Str. 2a, 57076 Siegen.
Die Universität Siegen schreibt die hochschulweite Bedarfsdeckung mit Toner und Tintenpatronen in Form einer Rahmenvereinbarung für die Dauer von 4 Jahren (2+1+1), beginnend ab dem 01.04.2023.
1. Der Zuschlag erfolgt anhand der folgenden Zuschlagskriterien mit entsprechender Gewichtung:
Preis des Kernsortiments 40%
Nebensortiment - Rabattsätze 15%
Online-Shop 20%
Konzept 25%
Die Bewertungsmethode ist in den Vergabeunterlagen erläutert.
2. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
3. Jegliche Erklärungen zur Eignung unter III. können mit Angebotsabgabe durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden (https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de).
Aufgefordert zur Abgabe sämtlicher geforderter Erklärungen im Original anhand der Formulare in den Vergabeunterlagen und formlos anzufertigenden Eigenerklärungen wird lediglich das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll.
4. Sofern Sie Ihr Angebot elektronisch übermitteln möchten, nutzen Sie bitte ausschließlich das Vergabeportal und das dort bereitgestellte Tool als Kommunikationsmittel. Angebote, die uns per Fax oder E-Mail erreichen, werden sofort ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Büroverbrauchsmaterial
Ort: Barsinghausen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Toner-Rahmenvertrag
Ort: Griesheim
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DSC3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html