Campus Sandheide - Vergabe Aufzüge Referenznummer der Bekanntmachung: Campus 01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erkrath.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-mettmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Campus Sandheide - Vergabe Aufzüge
Durch den Fachbereich Immobilienmanagement Neubau der Stadt Erkrath und durch das Amt 23 für Hoch- und Tiefbau des Kreises Mettmann wird im Stadtteil Hochdahl gemeinsam der Neubau zweier Schulen samt weiterer Gebäude und den dazugehörigen Außenflächen für den Schul- und Quartiersbedarf geplant. Das Bauprojekt besteht aus einer dreizügigen Grundschule (zwei Gebäuden GS 1, GS 2), einem Gemeinschaftshaus (GH), einer Förderschule (zwei Gebäude FZ 1 und FZ 2), einer Zweifachsporthalle sowie den dazugehörigen Schulhöfen, Stellplätzen und einem Außenbereich (Campuspfad), der der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen wird. Die Bauanträge liegen separat nach Gebäuden wie folgt vor:
1) Sporthalle separater Antrag, da eigenständiges Gebäude
2) Grundschule plus Gemeinschaftshaus (Stellplätze werden dem Grundschulantrag zu geordnet)
3) Förderzentrum
Das Projekt wurde von der Stadt Erkrath sowie dem Kreis Mettmann gemeinschaftlich vorbereitet und begleitet, wobei die Förderschule samt Schulhof dem Kreis Mettmann
zugeordnet ist und alle weiteren Bausteine und Außenanlagen der Stadt Erkrath. Aus eigentumsrechtlichen und betrieblichen Gründen wird der Baustein Förderzentrum als eigenständiges und
technisch autarkes Gebäude ausgeführt.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind die für das Projekt erforderlichen Aufzugs-Leistungen.
Der Bauherr für die hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Stadt Erkrath, vertreten durch den Fachbereich Immobilienmanagement Neubau (Fachbereich 65-N) sowie der Kreis Mettmann, vertreten durch die Abteilung 23-4 Hochbau und TGA.
Erkrath
Erstellung von 3 Aufzugsanlagen für die Stadt Erkrath
1 x 630 kg Traglast, 3 Haltestellen
1 x 630 kg Traglast, 2 Haltestellen
1 x 1000 kg Traglast, 3 Haltestellen
sowie einer Aufzugsanlage für den Kreis Mettmann
1 x 1000 kg Traglast, 4 Haltestellen
Weitere Einzelheiten können den kostenfrei abrufbaren Vergabeunterlagen entnommen werden.
Bei der unter "Laufzeit des Vertrags" angegebenen Laufzeit handelt es sich nicht um eine verbindliche Angabe. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Wartungsleistungen, Einzelheiten siehe LV
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
- Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung oder ein sonstiger Ausschlussgrund nach § 6 VOB/A EU vorliegt, die/der die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung),
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Handels-/Berufsregister (auf Verlangen Nachweis).
Sowohl präqualifizierte Unternehmen als auch nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen:
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt 523 EU VHB NRW)
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (Formblatt 522 EU VHB NRW)
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung) sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse)
- Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Sowohl präqualifizierte Unternehmen als auch nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen:
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens 2.000.000 EUR
für Sachschäden und mindestens 5.000.000 EUR für Sachschäden (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
- Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
- Eigenerklärung, dass Referenzen von abgeschlossenen Projekten vergleichbarer Größe und Aufgabenstellung einschließlich Benennung der Auftraggeber, seiner Kontaktdaten und den angefallenen Gesamtbaukosten vorliegen.
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insbesondere aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, siehe hierzu die Ausführungen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o.g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
3) Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4) Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD6DCH5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.