Beschaffung besonders platzsparendes Umkleideraumsystems mit Schließtaschen und schließfachbezogenem Zugangsmanagement mittels RFID

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Städtisches Klinikum Solingen gGmbH
Postanschrift: Gotenstraße 1
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42653
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikumsolingen.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Krankenhaus (in der Organisationsform einer gemeinnützige GmbH)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung besonders platzsparendes Umkleideraumsystems mit Schließtaschen und schließfachbezogenem Zugangsmanagement mittels RFID

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39151000 Diverse Möbel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung, Einbringung, Montage und Inbetriebnahme eines besonderen platzsparenden Umkleideraumsystems mit Schließtaschen und Zugangsmanagement.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 215 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufgrund der Niederlegung eines Klinikgebäudes hat die Auftraggeberin (AG) kurzfristig über 300 Mitarbeiterspinde zu verlegen. Nach Niederlegung des Bestandsgebäudes stehen dem AG nur noch deutlich geringere Raumkapazitäten für dieselbe Anzahl an Mitarbeitern zur Verfügung. Daher beabsichtigt der AG, ein besonderes platzsparendes Umkleideraumsystem zu beschaffen, welches bis zu 70 % Flächenersparnisse im Vergleich zu herkömmlichen Spind-Systemen bietet. Zudem verfügt die in dem Umkleideraumkonzept integrierte IT Architektur über ein digitales Zutrittsmanagement, das in die bestehende Schlüsselverwaltung des Klinikums integriert werden kann. Das System ermöglicht darüber hinaus eine Sicherung der einzelnen Schließtaschen gesteuert über den Mitarbeiterausweis.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Nur das Umkleidesystem mit Schließtaschen der Firma Zippsafe ist in der Lage, auf der zur nach der Gebäudeniederlegung zur Verfügung stehenden Fläche, die für den Krankenhausbetrieb notwendige Kapazität an Umkleiden darzustellen. Ein gleiches oder ähnliches technisches System ist am Markt nicht vorhanden. Es sind keine konventionellen Spind-Systeme verfügbar, welche eine derartig hohe Raumnutzungseffizienz bieten, die der AG aufgrund seiner begrenzten Platzverhältnisse nach Niederlegung des bisherigen Bestandsgebäudes benötigt.

Das System Zipp-Safe erfüllt auch nach dem Ergebnis der Markterkundung und der Teststellung in der Gesamtbetrachtung als einziges System sämtliche Anforderungen, die die Klinik an die neu zu beschaffenden Spinde stellt. Zudem ist das Zipp-Safe System beim Europäischen Patentamt unter der Nr. EP3369078A2 mit allen Komponenten als Patent eingetragen. Durch diesen Patentschutz kann es auch kein ähnliches oder gleichwertiges Konzept geben.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Zippsafe Germany GmbH
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 215 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der AG beabsichtigt daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen Vereinbarungen. Das unter V.2.1 genannte Datum entspricht dem Datum der Entscheidung zur Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Angaben unter II.1.7 und V.2.4 sind fiktiv und dienen nur zur Verdeutlichung des Überschreitens der EU-Schwellenwertes für Lieferdienstleistungen. Der tatsächliche Wert der Beschaffung ist ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des geplanten Auftragnehmers.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.

Hinsichtlich der zu beachtenden Fristen wird zudem auf die für ex-ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB verwiesen. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/04/2023

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