66000123 - Vergabe freiberufliche Leistungen - Tiefbauamt 2023, Klärwerk Plieningen - Sanierung Betriebsgebäude Freiberufliche Leistungen Gebäudeplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_KWP_Geb
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de/
Abschnitt II: Gegenstand
66000123 - Vergabe freiberufliche Leistungen - Tiefbauamt 2023, Klärwerk Plieningen - Sanierung Betriebsgebäude Freiberufliche Leistungen Gebäudeplanung
Die Landeshauptstadt Stuttgart beabsichtigt die Vergabe von Leistungen für Gebäudeplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für die Sanierung des Betriebsgebäudes im Klärwerk Plieningen.
Ziel der Beauftragung ist die Sanierung des Betriebsgebäudes am Klärwerk Plieningen.
Bitte melden Sie sich vor Abgabe des Teilnahmeantrags über die Plattform (www.meinauftrag.rib.de -Anmeldung) kostenfrei an und Verknüpfen sich mit der E-Plattform der Landeshauptstadt Stuttgart unter Einstellungen / Firma Vergabeplattformen / Vergabeplattform Stuttgart - Verknüpfen.
Stuttgart-Plieningen
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens
-> s. Vergabeunterlagen
2. Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen.
a) Teilnahmewettbewerb
In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die im Abschnitt „II.2.9“ genannten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Gem § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Die 3-5 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
b) Verhandlungsgespräch
Im Verhandlungsgespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Verhandlungsgespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Für die Zuschlagskriterien 1, 2, 3 und 4 müssen mindestens 175 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß §17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. Der Zulassungsbereich ist die Europäische Union(EU) bzw. der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) und das Beschaffungsübereinkommen Agreement on Government Procurement (GPA).
3. Beauftragung
Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll nun ein Unternehmen im Bereich der Gebäudeplanung ermittelt werden. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich jeweils Leistungsphase 9 gemäß §§ 34 HOAI 2021 zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Hinweis zum genannten Endtermin: unverbindliche Baufertigstellung.
Gemäß Vertrag werden keine Vertragstermine vereinbart, Laufzeit des Vertrags endet mit Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistung (Ende LPH 9)
2.1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Beschäftigte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
2.1.1. Anzahl Beschäftigte - Gebäudeplanung
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2020 - 2022) Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) im Tätigkeitsbereich Gebäudeplanung inkl. der Führungskräfte betrug:
- bis zu 2 Vollzeitbeschäftigte: 5Pkt.
- mehr als 2 und bis zu 3 Vollzeitbeschäftige: 25Pkt.
- mehr als 3 Vollzeitbeschäftige: 50Pkt.
2.2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
2.2.1. Referenzobjekt des Bewerbers: Gebäudeplanung Sanierung / Umbau / Modernisierung, mindestens Honorarzone III
2.2.1.1. Auftraggeber
- Privater Auftraggeber: 20Pkt.
- Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB: 100Pkt.
2.2.1.2 Gebäudetyp
- Sanierung / Umbau / Modernisierung sonstiges Gebäude: 25Pkt.
- Sanierung / Umbau / Modernisierung Verwaltungsbau oder Betriebsgebäude: 50Pkt.
2.2.1.3 Gebäudetyp
- Gebäude mit Laboreinrichtung
-- Nein: 0Pkt.
-- Ja: 25Pkt.
- Gebäude mit Mittelspannungsanlage
-- Nein: 0Pkt.
-- Ja: 50Pkt.
- Gebäude mit Leitwarte
-- Nein: 0Pkt.
-- Ja: 25Pkt.
2.2.1.4 Bauwerkskosten KGR 300 + 400
- kleiner 1,0 Mio. €: 25Pkt.
- ab 1,0 Mio. € und kleiner bis 2,0 Mio. €: 50Pkt.
- ab 2,0 Mio. €: 100Pkt.
2.2.1.5 Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber
- Leistungsphase 2: 9Pkt.
- Leistungsphase 3: 17Pkt.
- Leistungsphase 4: 3Pkt.
- Leistungsphase 5: 26Pkt.
- Leistungsphase 6: 10Pkt.
- Leistungsphase 7: 2Pkt.
- Leistungsphase 8: 33Pkt.
2.2.1.6 Jahr der Inbetriebnahme
- bis 31.12.2017 bzw. noch nicht in Betrieb: 25Pkt.
- ab 01.01.2018: 50Pkt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufliche Qualifikation nach § 44 Abs. 1 VgV:
Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO.
- § 73 Abs. 3 VgV Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen
- § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den in § 16 des Vertragsgenannten Deckungssummen jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium)
- § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe)
Die Bestätigung der Eigenerklärungen erfolgt durch Nennung des Erklärenden im Rahmen der Abgabe auf der Vergabeplattform.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
- Referenzobjekt 1 des Bewerbers für die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021, Gebäudeplanung Sanierung / Umbau / Modernisierung, mindestens Honorarzone III unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Auftraggeber, Gebäudetyp, Bauwerkskosten KGR 300 + 400, realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI, Jahr der Inbetriebnahme).
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV - Beschäftigte
- Anzahl Beschäftigte - Gebäudeplanung: Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2020 - 2022) Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) im Tätigkeitsbereich Gebäudeplanung inkl. der Führungskräfte.
Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Büros gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft.
Je Referenzobjekt sind max. zwei Seiten (DIN A4-Format) als Anlage beizufügen. Die beigefügten Unterlagen müssen prüfbare Angaben zu allen Inhalten der Kriterien sowie den Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten aller erforderlichen Referenzen enthalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: siehe Abschnitt III.1.1
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss)
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium)
- Eigenerklärungen Russland - 5. EU-Sanktionspaket (Ausschlusskriterium)
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).