Auswahl von geeigneten Lieferanten für die bundesweite Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Buchsen und Bolzen, gemäß spez. Anforderungen
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Pionierstraße 10
Ort: Minden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Birgit Lafond
E-Mail:
Telefon: +49 571/393/5480
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahl von geeigneten Lieferanten für die bundesweite Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Buchsen und Bolzen, gemäß spez. Anforderungen
Bundesweit
Auswahl von geeigneten Lieferanten für die bundesweite Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Bolzen und Buchsen, gemäß spezifischen Anforderungen nach Deutsche-Bahn-Standard und der technischen Lieferbedingungen. Die Bolzen und Buchsen für Schienenfahrzeuge sind vom Auftragnehmer nach verschiedenen DIN und Bahnnormen sowie spezifischen Zeichnungen und technischen Lieferbedingungen des Auftraggebers herzustellen und zu fertigen, einschließlich aller damit zusammenhängender Leistungen (z.B. Transport, Logistik etc.).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste zugelassener Bewerber ist die Erfüllung nachstehender administrativer, rechtlicher und technischer Kriterien:
— Verpflichtung zur Registrierung auf dem Lieferantenportal der Deutschen Bahn AG, unterhttps://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Lieferantenregistrierung/Lieferantenregistrierung-4395518?
Dort werden Nachweise der Eignung zur bundesweiten Lieferung (wie z. B. Fachkunde, Leistungsfähigkeit) abgefordert.
Es ist eine Qualifizierung bzw. Requalifizierung in der nachstehenden Produktkategorie erforderlich:
— 113 Betriebs- und Werkstoffe – Bolzen und Buchsen:
Erklärungen, Zertifikate, Unterlagen sind in deutscher Sprache mit der Selbstregistrierung des Interessenten unter https://smart.noncd.db.de einzureichen. Die Bestätigung der Teilnahme am Präqualifikationsverfahren muss anschließend per E-Mail an die Kontaktadresse
Abschnitt IV: Verfahren
Die DB AG behält sich vor, strukturierte Verhandlungen durchzuführen.
Einzelheiten werden in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache (DE) vorzulegen. Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch (DE). Verträge unterliegen dem deutschen Recht.
Es wird kein Entgelt für die Erstellung der Angebote gezahlt.
Das Verfahren wird elektronisch geführt und mit der Selbstregistrierung der Lieferanten über https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Lieferantenregistrierung/Lieferantenregistrierung-4395518? initiiert.
Die Verfahrensregeln werden ständig fortgeschrieben und sind über den Link https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Praequalifikation/Praequalifikation-Allgemeine-Bedarfe-und-Leistungen-4363038?contentId=4186218 zu finden.
Das Prüfungssystem bleibt aber als solches erhalten und die Gültigkeit der Präqualifizierung besteht unverändert fort. Über die Requalifizierung ist durch diese Lieferanten zur Aufrechterhaltung der Qualifikation eine Aktualisierung ihrer eingereichten Unterlagen vorzunehmen.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/9499/0
Fax: +49 228/9499/163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Der Bieter hat in den Angebotsunterlagen alle Angaben deutlich zu kennzeichnen, die der Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Liegt keine entsprechende Kennzeichnung vor, geht der Auftraggeber davon aus, dass sich diesbezüglich keine Weitergabebeschränkungen nach § 5 Abs. 1 SektVO ergeben und die Angaben im Sinne von § 165 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens zur Einsichtnahme freigegeben werden können.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/9499/0
Fax: +49 228/9499/163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de