Beweissicherung Lange Straße 1. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0045
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beweissicherung Lange Straße 1. BA
Beweissicherungsverfahren für 21 Gebäude durchführen und begleitende Untersuchungen wenn erforderlich für das Projekt der Aufwertung der Fußgängerzone in Detmold
Lange Straße 32756 Detmold
Die Stadt Detmold beabsichtigt die Aufwertung und Umgestaltung der Fußgängerzone in Detmold, ausgehend von der Hornschen Straße bis zur Straße Rosental, in mehreren Bauabschnitten.
Neben der vollständigen Erneuerung und Umgestaltung der Oberflächen (Pflaster und Unterbau) sollen in allen drei Bauabschnitten auch die vorhandenen RW- und MW-Hauptkanäle einschließlich der Hausan-schlussleitungen in offener Bauweise erneuert werden. Zudem werden Versorgungsleitungen, insbesondere Gas, Wasser, Fernwärme und Stromleitungen erneuert.
Im Zuge der weiteren Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauausführung für den ersten Bauabschnitt, wird eine Beweissicherung der angrenzenden baulichen Anlagen erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Schütz Erschütterungsmeßtechnik GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erftstadt
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 50374
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CY1Y9BQA14
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.