Lieferung und Bereitstellung eines ERP-Systems Referenznummer der Bekanntmachung: ERP-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr/Schwarzwald
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Bereitstellung eines ERP-Systems
Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg schreibt im Rahmen des "Wettbewerblichen Dialogs" die Lieferung und Bereitstellung eines ERP-Systems in 2 Losen aus.
Finanzen/Vertragsmanagement u. Beschaffung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Bereitstellung eines ERP-Systems im Rahmen eines ERP-Ablösungsprojektes inkl. Migration. Aktuell ist SAP R/3 im Einsatz. Es werden primär die Module FI/CO, BW, HCM und Negativ-(Zeitwirtschaft) soie das ESS/MSS verwendet. Die originären Produkte des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg werden in einer branchenspezifischen Software (ISmed) abgebildet. Des Weiteren wird aktuell auf Bundesebene die einheitliche Branchensoftware MDconnect entwickelt, deren Implementierung modular während der Geltungsdauer und des Betriebs der ERP-Lösung erfolgt. Entsprechend werden in der Übergangszeit beide Softwarelösungen mit dem ERP-System per Schnittstelle zu verbinden sein.Neben HCL Notes (für E-Mail, Kalender, kleinere Office Anwendungen) wird zur Dokumentenerstellung MS Office verwendet. Das Wissensmanagement wird mit der Kollaborationssoftware Confluence von Atlassian abgebildet. Des Weiteren sind verschiedene Umsysteme im Einsatz, die bei der Umstellung auf ein neues ERP-System mit beurteilt, angepasst oder ersetzt werden müssen.Die bisherige Betreuung und Programmierung des SAP-Systems erfolgten mit partieller, externer Unterstützung, durch Beschäftigte des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg.Vor diesem Hintergrund soll ein neues ERP-System ausgewählt werden, welches die Anforderungen des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg, insbesondere im Hinblick auf die Verwaltungsprozesse, optimal erfüllen kann. Sofern das zukünftige ERP-System keine adäquaten Module für die Anforderungen des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg bereithält, sind alternative Module vorzustellen. Die Installation der Software erfolgt im Rechenzentrum der MD-IT GmbH in Leipzig, entsprechend der technischen Anforderungen in Ziff. 5.6. des Lastenheftes - Anlage C10_V1.
Personalmanagement
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg benötigt ein modernes Personalmanagement (Personalinformationssystem) für z.Zt. 1.500 Personalstammsätze (erweiterbar um Mandanten und Stammsätze).Folgende Geschäftsprozesse sollen mit der Software umgesetzt werden:U1 Personal administrieren U1.1 Personal gewinnenU1.2 Personal verwaltenU1.3 Personal abrechnenU1.4 Stellenplan (Personalplan) managenU1.5 Auszubildene betreuenU1.6 Personal- und Schwerbehindertenvertretung betreuen U2 Personal entwickelnU2.1 Strategische Personalplanung durchführenU2.2 Onboarding und Offboarding durchführenU2.3 Qualifizierung für alle Gruppen und Ebenen konzipieren und planenU2.4 Soziales Arbeitsklima unterstützenU2.5 Fort- und Weiterbildung organisierenU2.6 Arbeits- und Gesundheitsschutz durchführen Die Installation der Software erfolgt im Rechenzentrum der MD-IT GmbH in Leipzig, entsprechend der technischen Anforderungen in Ziff. 5.6. des Lastenheftes - Anlage C10_V1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Finanzen/Vertragsmanagement u. Beschaffung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personalmanagement
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.