Verkehrslenkende Maßnahmen für die Baumpflege, Baumfällung (Prio 2) 2023 bis 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: BE045230301
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrslenkende Maßnahmen für die Baumpflege, Baumfällung (Prio 2) 2023 bis 2025
Der Auftrag betrifft Absperrdienstleistungen im Zusammenhang mit der
Durchführung von Baumpflegemaßnahmen im Stadtgebiet Essen.
Essener Stadtgebiet 45127 Essen
Die aufgeführten Mengen umfassen den geschätzten Bedarf für einen Zeitraum von ca. 150 Wochen, gerechnet mit ca. 4-20 Baustelleneinrichtungen in der Woche. Das Volumen ergibt sich aus einer qualifizierten Schätzung auf Grundlage der bisherigen Absperrmaßnahmen, kann jedoch starken Schwankungen durch klimatische Veränderungen, politischen Entscheidungen, betriebsabhängigen oder anderen unvorhersehbaren Gründen unterliegen und daher nicht die exakte Abrechnungssumme wiedergeben.
Die Mengenansätze in dem Leistungsverzeichnis sind die Gesamtsummen zahlreicher Einzelmaßnahmen (Haltverbotszonen, (Teil-)Sperrungen von Straßenzügen). Da die Baumschnittarbeiten sich auf akute kurzfristig gemeldete Schadens- oder Risikofälle beziehen, ist eine ortsbezogene Planung und Massenermittlung vor ab nicht möglich.
Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass es sich um Verkehrssicherungsmaßnahmen unter sog. Priorität 2 Bäumen handelt, d.h. nach Abruf der Leistung muss binnen 14 Tagen die komplett eingerichtete Haltverbotszone vorgehalten werden und montiert sein.
Die auszuführenden Absperrleistungen erstrecken sich über das gesamte Stadtgebiet. Es ist zu erwarten, dass zur gleichen Zeit an verschiedenen Stellen des Stadtgebietes Arbeiten durchgeführt werden müssen. Es ist daher unumgänglich, dass der Auftragnehmer die benötigten Fahrzeuge, Verkehrszeichen und Absperrmaterialien im notwendigen Umfang nachweisen kann.
Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die Arbeiten von geschultem Montagepersonal fachgerecht durchgeführt werden.
Das Fachpersonal einschließlich des verantwortlichen Bauleiters ist namentlich zu benennen.
Hinsichtlich der Arbeitsstellensicherung sind Nachweise für die Eignung und Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA) mit dem Angebot vorzulegen.
Danach muss der Verantwortliche für die Verkehrssicherung die deutschen Straßenverkehrsvorschriften und die im Bereich von Arbeitsstellen erforderlichen Aufgaben der Verkehrsführung, der Beschilderung, der Markierung, sowie der Beleuchtung beherrschen und entsprechend den aktuellen ZTV-SA herstellen und beurteilen können.
Vorbereitung von Verkehrslenkungsmaßnahmen
2000,000 St Verkehrsführungs- und Beschilderungspläne anfertigen und einreichen.
8000,000 St Verkehrszeichen Z 123 vorhalten und einrichten.
12000,000 St Schilder zur Einrichtung von Haltverboten vorhalten.
20,000 St Einrichtung einer Ersatzparkzone für Behinderte.
20,000 St Einrichtung einer Ersatzparkzone für Taxistände.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen über das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen der Mitarbeiter,
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen,
- Die Gewerbeanmeldung,
- Belege bzgl. der Unfall- und Haftpflichtversicherung
- Eine Bestätigung der Jahresumsatzsummen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre durch einen Wirtschaftsprüfer/Steuerberater (Eigenerklärung bei Personengesellschaften)
- Es ist eine Liste mit mind. 3 Referenzobjekten der letzten fünf Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und/oder Größe vergleich bar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner einschließlich Rufnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Eine Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und deren Qualifikation
- Angaben zu der Maschinenausstattung des Betriebes
Diese Angaben müssen auch von präqualifizierten Unternehmen erbracht werden, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Objekte nicht nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind. Das gilt auch für ggf. präqualifizierte Nachunternehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB), bzw. mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Mit dem Angebot einzureichen:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Teil I: Angaben zum Vergabeverfahren und zum öffentl. Auftraggeber
Teil II. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer
Teil III. Ausschlussgründe
Teil IV. Eignungskriterien
Teil VI. Abschlusserklärungen
Zu finden unter
https://uea.publicprocurement.be/
Melden Sie sich als Wirtschaftsteilnehmer an.
Eine EEE (Anfrage oder Antwort) importieren.
Laden Sie folgende Datei (vorab auf Ihrem Rechner speichern) hoch und senden Sie diese ausgefüllt mit dem Angebot zurück.(zu finden im Bietertool unter Vergabeunterlagen "Vom Unternehmen auszufüllende und mit dem Angebot abzugebende Dokumente) ESPD_request_de.xml
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZY1YC6H7V5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs.3 S.1 Nr.1 bis Nr.4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs.3 GWB lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]