Rahmenvereinbarung - Erneuerung der WLAN-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0235-JB
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung - Erneuerung der WLAN-Infrastruktur
Erläuterungsbericht zur Baumaßnahme und zur örtlichen Situation:
Im nachfolgendem Leistungsverzeichnis sind Leistungen zum Austausch, sowie Erweiterungen von WLAN-Access-Points ausgeschrieben. Die aufgeführten Leistungen werden am Universitätsklinikum der RWTH Aachen und
bei angeschlossenen Kliniken ausgeführt.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Liegenschaften:
RWTH Aachen, Pauwelsstraße 30, 52075 Aachen;
Aussenstelle Franziskus, Morillenhang 27, 52074 Aachen;
Aussenstelle Martinstraße 10-12, 52062 Aachen;
Aussenstelle Kellerhausstraße, 52078 Aachen;
Aussenstelle Bahnhofsstraße, 52064 Aachen;
Aussenstelle Stolberg, Steinfeldstr. 3a, 52222 Stolberg;
Aussenstelle Würselen, Schumanstrasse 33, 52146 Würselen;
Ausbildungsakademie Händelstraße 10, 52074 Aachen.
Universitätsklinikum Aachen AöR 52074 Aachen
Die Rahmenvereinbarung wird über einen Zeitraum von 24 Monaten geschlossen und kann um 6 Monate verlängert werden. Dies wird dem Auftragnehmer drei Monate vor Rahmenvertrags Ende schriftlich mitgeteilt.
Die Vereinbarung endet ebenfalls, wenn die Werte der Einzelabrufe in Summe das nachstehend genannte und geschätzte Auftragsvolumen erreichen. Dieses benannte Auftragsvolumen stellt somit auch eine Höchstmenge dar.
Über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird ein zu vergebendes Auftragsvolumen von 2.500.000 Mio. EUR Netto in einzelnen Abrufaufträgen zur Rahmenvereinbarung geschätzt. Obwohl das Auftragsvolumen durch das UKA sorgfältig geschätzt wurde, kann die exakte Höhe des zu vergebenden Volumens nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf die Vergabe von Aufträgen bis zu diesem Auftragsvolumen besteht demnach nicht.
Die Periodizität der jeweiligen Abrufaufträge lässt sich ebenfalls nicht verbindlich vorgeben. Abrufe erfolgen nach Bedarf.
Die Rahmenvereinbarung wird über einen Zeitraum von 24 Monaten geschlossen und kann um 6 Monate verlängert werden. Dies wird dem Auftragnehmer drei Monate vor Rahmenvertrags Ende schriftlich mitgeteilt.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
- Zuverlässigkeit (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Zuverlässigkeit des Bieters soll erklären, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen mittels Vordruck 521.
Einzureichende Unterlagen:
- VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): a) Eine Referenzliste der in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) erbrachten Leistungen für vergleichbare Aufträge hinsichtlich Größe und Umfang der Lieferungen und Leistungen, möglichst auch aus dem Bereich der öffentlichen Auftraggeber, ist beizufügen. Die Referenzliste muss die Adresse, Telefonnummer, den Ansprechpartner des Auftraggebers und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung beinhalten.
b) Der Anbieter führt im Angebot mindestens eine Referenz auf, die mit der in diesem Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Lösung vom Umfang und der technischen Ausführung her vergleichbar ist. Bei Bedarf wird der Auftraggeber Gespräche mit Referenzkunden führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 425
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
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Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
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Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYWTJ10LL8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html