VRW | Integration 4. Reinigungsstufe Kläranlage Wagbach
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waghäusel
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 68753
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.waghaeusel.de
Abschnitt II: Gegenstand
VRW | Integration 4. Reinigungsstufe Kläranlage Wagbach
Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Fachdisziplinen Objektplanung Ingenieurbauwerke (Bauwerke und Anlagen der Abwasserbeseitigung), Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Freianlagenplanung für die Integration der 4. Reinigungsstufe der Kläranlage Wagbach.
Klärwerk Wagbach
68753 Waghäusel
Die weitergehende Abwasserreinigung zur weitestgehenden Phosphorelimination und gezielten Spurenstoffelimination stellt einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der WRRL dar. Aufgrund des hohen Abwasseranteils am Vorfluter Wagbach sind weitergehende Maßnahmen zur P-Elimination im Ablauf der KLA Wagbach zwingend erforderlich, um einen guten ökologischen und chemischen Zustand des Gewässers zu erreichen.
Eine Reduktion der Ablaufkonzentration des Pges auf einen Jahresmittelwert von < 0,2 mg/l lässt sich durch den Einsatz einer Filteranlage erzielen. In der Machbarkeitsstudie, welche nach dem Leifaden des KomS BW erstellt wurde, werden Synergieeffekte zwischen der Pges- und Spurenstoffelimination untersucht. Grundsätzlich werden adsorptive (durch den Einsatz von Aktivkohle) und oxidative Verfahren (durch den Eintrag von Ozon als Oxidationsmittel) zur gezielten Spurenstoffelimination auf KLA unterschieden. Durch z.T. stark schwankende Nitritablaufwerte ist eine Ozonbehandlung des Abwassers auf der KLA Wagbach nicht möglich. Deshalb wird der Einsatz von Aktivkohle in Pulverform (PAC) oder als Granulat (GAC) in Kombination mit einem Flockungsfilter betrachtet. PAC wird als Suspension in unterschiedlichen Varianten in das Abwasser eindosiert. GAC kommt in Festbettfiltern zur Anwendung.
Für alle betrachteten Varianten kann eine Synergie zwischen beiden Behandlungszielen dargestellt werden. PACVerfahren benötigen eine Filterstufe und die Dosierung von Fällungsmittel zur Sicherstellung eines ausreichenden PAC-Rückhalts als letzte Reinigungsstufe. Die Adsorptionsleistung und Filterstandzeit bei GAC-Filtern verbessern sich bei feststofffreien Zuflüssen und der Vorschaltung eines Flockungsfilters. Dadurch können die P- und Spurenstoffkonzentrationen gleichzeitig gesenkt werden. Als Flockungsfilter haben sich Tuchfilter bereits als wirtschaftliche Filtervariante bewährt. Ferner können Filter mit flexiblem Filterbett (Flexbedfilter) eine wirtschaftliche Alternative darstellen.
Nach einer gesamtökologischen und wirtschaftlichen Betrachtung stellt eine GAC-Filtration mit vorgeschaltetem Flexbedfilter die Vorzugsvariante dar. Zur Eignungsprüfung der Flexbedfiltration wird eine Pilotierung empfohlen. Weiterhin ist der Bau eines Misch- und Ausgleichsbeckens zur Abschwächung der SBR-Abflussspitzen notwendig.
Der Auslober plant, die folgenden Planungsdisziplinen gebündelt an einen Generalplaner zu vergeben:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (Bauwerke und Anlagen der Abwasserbeseitigung), Leistungsphase 1-9 nach HOAI §§41ff, Teil 3, Abschnitt 3
- Tragwerksplanung, Leistungsphase 1-6 nach HOAI §§49ff, Teil 4, Abschnitt 1
- Fachplanung Technische Ausrüstung Leistungsphase 1-9 nach HOAI §§53ff, Teil 4, Abschnitt 2 für die Anlagengruppen:
1 „Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen“
3 „Lufttechnische Anlagen“
4 „Starkstromanlagen“,
5 „Fernmelde- und informationstechnische Anlagen“
7 „Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen“,
- Planung Freianlagen HOAI 2021 §§ 38ff, Teil 3, Abschnitt 2
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Besondere Leistungen:
- Örtliche Bauüberwachung
- Mitwirken bei der Erarbeitung und Erstellung von Förderanträgen in allen LPH
- Vermessungsleistungen (planungsbegleitende Vermessung/Bauvermessung)
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Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen: LPH 1-4 und LPH 5-9.
Formelle Prüfung:
- fristgerechter Eingang der Unterlagen;
- formgerechter Eingang der Unterlagen;
- Vollständigkeit und Plausibilität der Unterlagen;
- Prüfung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zum Jahresumsatz der letzten 3 Jahre. Es wird der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten 3 Jahre bewertet:
- ab 300.000 €: 5 Punkte;
- ab 500.000 €: 10 Punkte.
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Es werden max. 2 Referenzen gewertet. Werden mehr als 2 Referenzen abgegeben werden nur die zwei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Bei den zu bewertenden Referenzen muss es sich um unterschiedliche unternehmensbezogene Referenzprojekte handeln. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Erbrachte Leistung der letzten 7 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.01.2016) im Bereich Abwasserentsorgung;
Referenz 1: Objektplanungsleistung für den Neubau und/oder Umbau eines Ingenieurbauwerks und Anlagen der Abwasserentsorgung n. § 43 HOAI, mind. HZ III mit Bauwerkskosten Ingenieurbauwerk KGR 300+400 von mind. 3 Mio. € brutto;
Referenz 2: Objektplanungsleistung für den Neubau und/oder Umbau einer Kläranlage (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung) n. § 43 HOAI, mind. HZ III;
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Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
Referenz 1: Objektplanungsleistung für den Neubau und/oder Umbau eines Ingenieurbauwerks und Anlagen der Abwasserentsorgung n. § 43 HOAI, mind. HZ III mit Bauwerkskosten Ingenieurbauwerk KGR 300+400 von mind. 3 Mio. € brutto:
- Projektparameter:
Kläranlage: +30 Punkte;
Umbau im laufenden Betrieb: +20 Punkte;
Integration in Bestand: +20 Punkte;
Planung und Bau einer Aktivkohlefilteranlage mit Durchsatz > 120l/s: 30 Punkte;
Planung und Bau einer Tuchfiltrationsanlage mit Durchsatz >300l/s: 30 Punkte (Summe max. 130 Punkte).
- Bauwerkskosten der Kostengruppe 300 + 400 (in € brutto):
ab 5,0 Mio. €: 20 Punkte;
ab 6,0 Mio. €: 30 Punkte.
- Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI durch den Bewerber:
Leistungsphase 1: + 2 Punkte;
Leistungsphase 2: + 20 Punkte;
Leistungsphase 3: + 25 Punkte;
Leistungsphase 4: + 5 Punkte;
Leistungsphase 5: + 15 Punkte;
Leistungsphase 6: + 13 Punkte;
Leistungsphase 7: + 4 Punkte;
Leistungsphase 8: + 15 Punkte;
Leistungsphase 9: + 1 Punkte (Summe max. 100 Punkte).
- Leistungsumfang:
Erbrachte Leistung als Generalplanerleistung für mind. 3 oder mehr Fachdisziplinen (z.B. Ingenieurleistung, Technische Ausrüstung und Tragkwersplanung): +20 Punkte;
-Erbrachte Besondere Leistungen:
Örtliche Bauüberwachung: +20 Punkte;
Mitwirkung bei Förderanträgen: +20 Punkte;
Vermessungsleistungen: + 20 Punkte (Summe max. 60 Punkte).
- Abschluss der Gesamtleistung:
ab 01.01.2018: 20 Punkte;
ab 01.01.2020: 50 Punkte.
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Referenz 2: Objektplanungsleistung für den Neubau/Erweiterung einer Kläranlage (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung) n. § 43 HOAI, mind. HZ III:
- Projektparameter:
Umsetzung einer 4. Reinigungsstufe: +20 Punkte;
Umbau im laufenden Betrieb: +20 Punkte;
Integration in Bestand: +20 Punkte;
Planung und Bau einer Aktivkohlefilteranlage mit Durchsatz > 120l/s: 30 Punkte;
Planung und Bau einer Tuchfiltrationsanlage mit Durchsatz >300l/s: 30 Punkte (Summe max. 120 Punkte).
- Bauwerkskosten der Kostengruppe 300 + 400 (in € brutto):
ab 3,5 Mio. €: 20 Punkte;
ab 4,5 Mio. €: 30 Punkte.
- Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI durch den Bewerber:
Leistungsphase 1: + 2 Punkte;
Leistungsphase 2: + 20 Punkte;
Leistungsphase 3: + 25 Punkte;
Leistungsphase 4: + 5 Punkte;
Leistungsphase 5: + 15 Punkte;
Leistungsphase 6: + 13 Punkte;
Leistungsphase 7: + 4 Punkte;
Leistungsphase 8: + 15 Punkte;
Leistungsphase 9: + 1 Punkte (Summe max. 100 Punkte).
- Leistungsumfang:
Erbrachte Leistung als Generalplanerleistung für mind. 3 oder mehr Fachdisziplinen (z.B. Ingenieurleistung, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung): +20 Punkte;
-Erbrachte Besondere Leistungen:
Örtliche Bauüberwachung: +20 Punkte;
Mitwirkung bei Förderanträgen: +20 Punkte;
Vermessungsleistungen: + 20 Punkte (Summe max. 60 Punkte).
- Abschluss der Gesamtleistung:
ab 01.01.2018: 20 Punkte;
ab 01.01.2020: 50 Punkte.
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Zur Belegbarkeit der bewerteten Kriterien, stellt der Bewerber die jeweilige Referenz auf zwei gesonderten DIN A4-Blättern im Hinblick auf die abgefragten Kriterien vor und fügt diese als Anhang dem Teilnahmeantrag bei.
Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Bewerbern gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft.
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Die Nachweise sind über den beigefügten „Teilnahmeantrag“ zu erbringen. Die drei bis fünf Bewerber mit den höchsten Punktezahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 SektVO i. V. m. §§ 123, 124 GWB (Ausschlusskriterium);
- Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Verordnung (EU) 2022/576 v. 08.04.2022 (Ausschlusskriterium);
- Nachweis für den im Teilnahmeantrag benannten Projektverantwortlichen für die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ durch Eintragung in ein Berufsregister oder über den Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-/Masterurkunde (Auschlusskriterium);
- Nachweis über min. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der ingenieurtechnischen Ausrüstung in der Abwasserentsorgung für den im Teilnahmeantrag benannten Projektverantwortlichen. Nachweis erfolgt als Eigenerklärung z.B. anhand des Lebenslaufes, Mitarbeiterreferenz/persönlicher Referenzliste o.Ä.(Ausschlusskriterium).
- Nachweis, dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
min. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden vorliegt bzw. Bestätigungsschreiben der Versicherung, dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden (Ausschlusskriterium).
- Eigenerklärung zum Jahresumsatz der letzten 3 Jahre. Es wird der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten 3 Jahre bewertet (vgl. Ziff. II.2.9).
Referenzen (gem. § 48 SektVO). Es werden max. 2 Referenzen gewertet. Werden mehr als 2 Referenzen abgegeben werden nur die zwei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Bei den zu bewertenden Referenzen muss es sich um unterschiedliche unternehmensbezogene Referenzprojekte handeln. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Erbrachte Leistung der letzten 7 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.01.2016) im Bereich Abwasserentsorgung:
Referenz 1: Objektplanungsleistung für den Neubau und/oder Umbau eines Ingenieurbauwerks und Anlagen der Abwasserentsorgung n. § 43 HOAI, mind. HZ III mit Bauwerkskosten Ingenieurbauwerk KGR 300+400 von mind. 3 Mio. € brutto;
Referenz 2: Objektplanungsleistung für den Neubau/Erweiterung einer Kläranlage (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung) n. § 43 HOAI, mind. HZ III;
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Es werden folgende Kriterien bewertet, die genaue Bepunktung ist Ziff. II.2.9 zu entnehmen:
Projektparameter;
Bauwerkskosten der KG 300+400;
Erbrachte Leistungsphasen;
- Leistungsumfang;
Besondere Leistungen;
Abschluss der Gesamtleistung.
Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Bewerbern gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft.
Die Nachweise sind über den beigefügten „Teilnahmeantrag“ zu erbringen. Die drei bis fünf Bewerber mit den höchsten Punktezahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Nachweis des besonderen Berufsstandes und der Qualifikation als "Ingenieur".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbungsunterlagen stehen über die Vergabeplattform unter www.subreport-elvis.de bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesem Weg erhältlich. Die Bewerber müssen sich eigenverantwortlich über ggf. nachgereichte Dokumente über die Vergabeplattform informieren. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt online einzureichen. Die Angebotsabgabe erfolgt ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform. Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt, eine postalische oder eigenhändige Abgabe oder eine Abgabe per Mail des Teilnahmeantrags/Angebotsabgabe ist nicht zulässig. Fragen zum Verfahren bitte grundsätzlich nur schriftlich über die Vergabeplattform.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Teilnahmeformularen nachzufordern.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 KT (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]