Planung Ersatzneubauwerk und Rückbau mit Behelfsbrücke für Lph 1 bis 3 und 6 der HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 45-22-5018
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ostwall 130-134
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Ersatzneubauwerk und Rückbau mit Behelfsbrücke für Lph 1 bis 3 und 6 der HOAI
A565/A61 Objektplanung Ingenieurbauwerke u. Fachplanung Tragwerksplanung für Ersatzneubau und Rückbau AK Meckenheim und Behelfsbrücke
Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Niederlassung Rheinland
Außenstelle Köln
Deutz-Kalker-Straße 18-26
50679 Köln
Deutschland
Das Brückenbauwerk im AK Meckenheim ( über Direktführung Bonn-Koblenz) (BW-Nr.: 5408 509) im Zuge der BAB A 565/A 61 muss erneuert werden.
Ausgeschrieben ist hier die Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung des Rückbaus und Ersatzneubau AK Meckenheim inklusiver Behelfsbrücke (A 565/A 61), mit inbegriffen ist die Erstellung der Entwurfsunterlage gem. RE-ING bzw. RAB-ING (Leistungsphasen 1,2,3 und 6).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zur Anbegotsabgabe.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus.
§ 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (Vgl. Anlagen 1 bis 3 der EzE) gefordert.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung gefordert.
Zu § 46 (3) 2 VgV Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt .
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
-Mindestens 2 Bauingenieure/innen oder gleichwertig qualifizierte/r Angestellte/r mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Bereich Brückenbau (inklusiver Vertretung) und sind nachweislich die letzten 5 abgeschlossen Geschäftjahre im Tätigkeitsgereich der ausgeschriebenen Leistungen tätig gewesen. (Entsprechende Referenzen sind einzufügen in Anlage A 01.01/02 der EzE)
Mindestbefähigung für den Tätigkeitsbereich: Grundlagen- bis Entwurfsplanung im konstruktiver Ingenieurbau an Brückenbauwerken in Stahlverbundbauweise an Fernstraßen (4streifig; 2-bahnig).
Zu § 46 (3) 1 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er geeignete Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten sieben Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, vorliegent.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
-Mindesten 3 Referenzen für Lph 1 bis 3 Objekt- und Tragwerksplanung für Planung Neubau oder Ersatzneubau Brücke als Stahlverbundkonstruktion unter Berücksichtigung der RAB-Ing und ZTV-Ing oder vergleichbarer Regelwerke. (Entsprechende Referenzen sind einzufügen in Anlage A 03.1 der EzE)
-Mindestens 3 Referenzen für Lph 1 bis 3 Objekt- und Tragwerksplanung für Planung Neubau oder Ersatzneubau Brücke mit einer Stützweite größer 65 Meter (nicht lichter Weite zwischen den Widerlagern) unter Berücksichtigung der RAB-Ing und ZTV-Ing oder vergleichbarer Regelwerke. (Entsprechende Referenzen sind einzufügen in Anlage A 03.2 der EzE)
-Eine Referenz über eine Entwurfsplanung Rückbau einer Brücke im Zuge einer Fernstraße (4streifig; 2-bahnig) bzw. vergleichbar unter Berücksichtigung der RAB-Ing und ZTV-Ing oder vergleichbarer Regelwerke. (Entsprechende Referenzen sind einzufügen in Anlage A 03.3 der EzE).
Mindeststandart für die geforderte Referenzen: Grundlagen-bis Entwurfsplanung im konstruktiver Ingenieurbau an Brückenbauwerken an Fernstraßen (4streifig; 2-bahnig),
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:Der Bewewerber ist nur dann geeignet, wenn die Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung, vorliegen.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
-Mindestens ein/e angestellte/r Bauingenieur/in oder gleichwertig qualifizierte/r Angestellte/r mit mindestens 10 Jahren Beruferfahrung im Bereich Brückenbau und ist in den letzten 5 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen als Führungskraft in der technischen Leitung tätig gewesen. (Entsprechende Referenzen sind einzufügen in Anlage A 2 der EzE)
Mindestbefähigung für den Tätigkeitsbereich: Grundlagen- bis Entwurfsplanung im konstruktiver Ingenieurbau an Brückenbauwerken in Stahlverbundbauweise an Fernstraßen (4streifig; 2-bahnig),
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV.
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener
Bewerbergemeinschaften.
Zahlungsbedingungen
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Geforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung
bei Personen und sonstigen Schäden in Höhe
von 3,0 Mio. EUR (Personenschäden) und 5,0 Mio. EUR
(sonstige Schäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei
Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
- Angebotsschreiben
- EU Eigenerklärung Art.5k VO (EU) Nr. 833-2014
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 7 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
-Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angbot, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Folgende Unterlagen sind nur einzureichen, wenn vorhanden:
-Nachweis Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz gem §6 AVB S-StB.
Sollten Mitarbeiter zum Einsatz kommen, die bislang noch nichtim Sinne des Verpflichtungsgesetzes verpflichtet wurden, sind diese unverzüglich nach Zuschlagserteilung namentlich zu bennen, um die notwendigen Verpflichtungen vor
Leistungsbeginn noch durch den AG vornehmen zu können.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt,
die bis 8 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist über die
Kommunikation der Vergabeplatform eingegangen sind.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de