Kreishaussanierung / Dachdeckungs- u. Dachabdichtungsarbeiten, VE 1.318 Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-031/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreishaussanierung / Dachdeckungs- u. Dachabdichtungsarbeiten, VE 1.318
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Kreis Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen
Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten für den 1. BA der Kreishaussanierung
- 2200 m2 Entfernen Notabdichtung
- 2100 m2 Abbruch Verbundestrich
- 4 Stck. Lichtkuppeln ausbauen
- 2150 m2 Dachabdichtung
- 2150 m2 Dachdämmung
- 1550 m2 extens. Dachbegrünung
- 500 m2 Kiesflächen
- 100 Stck. Montagesystem (UK) für PV- Anlage
- 8 Stck. Haupt- und Notentwässerung bis Grundleitung
Rohrleitungen aus Edelstahl, PP, verzinktem Stahl
- Wartung Lichtkuppeln, Sekuranten, Dachfläche
- Flachdachversicherung
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Projektnummer oder -referenz: Zuschuss Nr. 17186808, Programm BEG Kummunen-Zuschuss (464).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf Verlangen der Vergabestelle nach Abgabe des Angebotes vorzulegen:
- Eintrag ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
- Auszug IHK/Handeslregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen, der Verwaltungs- und Berufsgenossenschaften
- Bescheinigung Haftpflichtversicherung
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
(Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124)
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Formblatt 223 ist vor Beauftragung vorzulegen
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Formular 523 EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Übermittlung der Submissionsergebnisse und die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VOB/A.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D07L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.