Generalplanerleistungen zur GU-begleitenden Objektüberwachung für die Neubauten Maßregelvollzug und Fachpflegeheim am ZfP-Emmendingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emmendingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://zfp-emmendingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://endera-gruppe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen zur GU-begleitenden Objektüberwachung für die Neubauten Maßregelvollzug und Fachpflegeheim am ZfP-Emmendingen
Auftragsgegenstand sind Generalplanerleistungen zur baubegleitenden Objektüberwachung von Generalunternehmerleistungen für die Neubauten Maßregelvollzug und Fachpflegeheim am Zentrum für Psychiatrie Emmendingen - als Teilleistungen der HOAI-Leistungsphasen 5+8 zur Objektplanung Gebäude (HOAI § 34 Abs.4, § 35 Abs. 7, Objektplanung Freianlagen (HOAI § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5) und Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3, Anlagengruppen 1-6 und 8). Die erforderlichen Teilleistungen der HOAI-Leistungsphase 5 betreffen nur das Fachpflegeheim. Die erforderlichen Teilleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 betreffen beide Neubauprojekte, hier in räumlicher Nähe zueinander bei nahezu parallelen Bauzeiten. Es ist keine stufenweise und/oder optionale Beauftragung vorgesehen.
Emmendingen
Das Zentrum für Psychiatrie in Emmendingen ist in seiner Sachgesamtheit ein denkmalgeschütztes Ensemble, welches Ende 19. bzw. Anfang 20. Jahrhunderts erbaut wurde. Die Klinikgebäude sind in eine Parkanlage eingebettet. Aktuell befinden sich zwei Baumaßnahmen - Erweiterung Maßregelvollzug und Neubau Fachpflegeheim - in der Ausführungsvorbereitung, die in den früheren Planungsphasen durch zwei unterschiedliche Planerteams geplant wurden. Für beide Baumaßnahmen laufen derzeit Vergabeverfahren über Generalunternehmerleistungen. Durch die zeitliche Parallelität der Baurealisierung ist nun durch das ZfP beabsichtigt, Leistungen der GU-begleitenden Objektüberwachung - für beide Projekte zusammengeführt als ein Projekt - an einen Generalplaner zu vergeben, um an den hiermit verbundenen Synergieeffekten partizipieren zu können.
ERWEITERUNGSNEUBAU MAßREGELVOLLZUG (MRV):
> 2-geschossiger H-förmiger Neu-/Anbau (zzgl. UG) für die forensische Unterbringung/Betreuung von 12 Patienten (in drei Wohngruppen à vier Patienten) - zur schnellstmöglichen Entspannung der Mitarbeiter und Patienten gefährdenden Situation sowie zur Vermeidung/Verkürzung von versorgungs- und sicherheitsbelastenden Konstellationen
> Baufeld im Innenhof der C-förmigen Gebäudekubatur des bestehenden Maßregelvollzugs, inkl. Verbindungssteg zwischen Alt- und Neubau
> Anbindung des Neubaus an vorhandene haustechnische Infrastruktur des benachbarten Altbaus
> Gebäude unterliegt den höchsten Sicherheitsanforderungen zum Schutz der Patienten vor Ausbruch, Vandalismus, Gewalt und Suizid
> geplante/r GU-Auftragserteilung: Anfang Juni 2023 / Beginn Bauausführung: Anfang Juli 2023 / Baufertigstellung: Ende Oktober 2024
> Neubau umfasst rund 2.315 m² Bruttogrundfläche (BGF) / 8.810 m³ Bruttorauminhalt (BRI) / 1.865 m² Freiflächen
> Investionsvolumen KG200-600: rund 12,5 Mio.€ brutto (BPI-Stand IV/2022)
ERSATZNEUBAU FACHPFLEGEHEIM (FPH):
> 3-geschossiger Gebäudekomplex mit Innenhof für die Unterbringung von 72 Wohneinheiten - als Ersatz für die bestehenden Wohngebäude 16-17
> jeweils 2 Stationen á 15 Bewohnerzimmer in den beiden Obergeschossen, eine therapeutische Wohngruppe mit 12 Zimmern im Erdgeschoss
> Baufeld auf freiem Ackerland, neben Gärtnerei und Mitarbeiter-Parkplatz sowie in räumlicher Nähe zum MRV-Neubau
> geplante/r GU-Auftragserteilung: EndeJuni 2023 / Beginn Bauausführung: Anfang September 2023 / Baufertigstellung: Ende Dezember 2024
> Neubau umfasst rund 6.357 m² Bruttogrundfläche (BGF) / 17.274 m³ Bruttorauminhalt (BRI) / 5.250 m² Freiflächen
> Investionsvolumen KG200-600: rund 13 Mio.€ brutto (BPI-Stand IV/2022)
Die Auftraggeberin sucht einen Generalplaner als zentralen Ansprechpartner für die baubegleitende Überwachung des GU-seitigen Baufortschritts beider Neubauprojekte im Hinblick auf Qualität-, Zeit- und Kostentreue – durch Abgleich mit den SOLL-Anforderungen der (teil)funktionalen Leistungsbeschreibungen – inkl. Nachtragsmanagement. Durch die baubegleitende Objektüberwachung sind über geeignete Kontrollmechanismen die Planungs- und Bauleistungen des Generalunternehmers als SOLL-/IST-Abgleich der baukonstruktiven, gebäudetechnischen und freianlagenbezogenen Anforderungen ganzheitlich sowie fachübergreifend zu bewerten und die Ergebnisse dem Bauherrn in der Gesamtheit zu berichten. Für beide Projekte ist mittels einer einheitlichen sowie projektübergreifenden Prüfsystematik der GU-seitige Leistungsfortschritt baufachlich und konsequent nachzuverfolgen. Mit der Erbringung aller hierzu erforderlichen Planungsleistungen soll für beide Neubauprojekte ein Generalplaner beauftragt werden, der als schnittstellenfreie Unterstützung der Auftraggeberin das beratende und fachlich bewertende Bindeglied zwischen Generalunternehmer und Auftraggeberin ist, um ein qualitäts-, kosten- sowie termineinhaltendes Endergebnis unter Ausnutzung von Synergieeffekten zu erzielen und den äußerst besonderen Standortanforderungen gerecht zu werden.
Verlängerungsbedarf der GP-Leistungserbringung ergibt sich, wenn die zu begleitenden/überwachenden GU-Bauleistungen über den zuvor benannten Zeitraum hinausgehen sollten.
Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit nachfolgender Gewichtung der Hauptkriterien – die detaillierten Auswahlkriterien (Unterkriterien der Hauptkriterien und deren Gewichtung) sind der Auswahlmatrix (> ZfP MRV-FPH_03) der bekannt gemachten Vergabeunterlagen zu entnehmen:
— Referenzen zur Objektplanung Gebäude: 60 %,
— Referenzen zur Fachplanung TGA-HKLS/: 20 %,
— Referenzen zur Fachplanung TGA-ELT: 20 %.
Gewertet wird jeweils die beste Referenz bezogen auf die Unterkriterienebene. Sollten gemäß den bekannt gemachten Eignungs-/Auswahlkriterien (> ZFP MRV-FPH_03) mehr als drei Bewerber zum Verhandlungsverfahren zuzulassen sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zugelassen werden. Sollten gemäß den bekannt gemachten Eignungs-/Auswahlkriterien (> ZFP MRV-FPH_03) mehr als drei Bewerber zum Verhandlungsverfahren zuzulassen sein, weil auf dem zweiten Rang 3 bzw. dritten Rang 2 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen (usw.), wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zugelassen werden.
Als wertbare Referenzen gelten bei der Objektplanung-Gebäude und den Fachplanungen TGA nur die eingereichten Referenzen der Bewerber, die mindestens ein Investitionsvolumen der Kostengruppen 300 und 400 von über 10 Mio.€ brutto aufweisen und für die innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen aus der Leistungsphasen 8 bearbeitet wurden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) Nachweis über eine gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Verfahren sind Personen/Unternehmen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung Einfluss nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen/Unternehmen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können;
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen - etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach §125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen;
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland;
4) Verpflichtungserklärung, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) angewendet wird;
5) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoGund § 21 des SchwarzarbG vorliegen;
6) Eigenerklärung, ob und auf welche Art das Unternehmen wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist;
7) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, in der:
> die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
> alle Mitglieder aufgeführt sind,
> ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüberhinausuneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
> die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/ oder Arbeitsgemeinschaft wird nichtvorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenenBewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
8) Geforderte Eigenerklärungen werden durch rechtsverbindliche Erklärung im Bewerbungsbogens abgegeben. Darüber hinausgehende Eigenerklärungen sowie geforderte Nachweise sind separat vorzulegen und zusammen mit dem Bewerbungsbogen abzugeben. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit (in Eingnungsleihe nach § 47 VgV), so hat er die vorgenannten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
1) Angabe der jährlichen Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2) Angabe des jährlichen Teilumsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Planungs-leistungen von Gesundheitseinrichtungen;
3) Angabe des jährlichen Teilumsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Leistungen der Objektüberwachung, LPH 8 nach HOAI.
1) Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung – unterteilt nach Personen- und Sach-/Vermögensschäden, bei einem in der EU zugelassenen Versicherer – für alle abgefragten GP-Planerleistungen. Es sind mindestens 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken. Der Nachweis ist durch den Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erforderlich: Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens für Personenschäden 3,0 Mio. € und für Sach-/Vermögensschäden 5,0 Mio. € betragen. Im Rahmen des Teilnahmeantrages kann auch eine Bestätigung/Eigenerklärung vorgelegt werden, dass im Auftragsfall bei Unterschreitung der benannten Mindestbeträge eine Versicherung mit entsprechend lautender Deckungssumme für den Projektfall abgeschlossen oder aufgestockt wird.
1) Angabe der Anzahl der Führungskräfte sowie der ständigen Mitarbeiter (Durchschnittswerte der vergangenen drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahre);
2) Angaben des Verhältnisses von freien zu festen Mitarbeitern sowie prozentualer Anteil der Fachingenieure (Durchschnittswerte der vergangenen drei Jahre);
3) Vorlage eines Organigramms des Bewerbers, aus dem die Organisations-/Bürostruktur des Unternehmens einschl. der technischen Leitung ersichtlich ist: Darstellung der Bewerberstruktur zur Erfüllung des interdisziplinären Generalplaner-Leistungsumfangs als organisator-
isches Konzept;
4) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität (hier: Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen – z.B. als Nachweis zur ISO-Zertifizierung).
5) Angabe des Auftragsanteils, für den die Vergabe von Nachunternehmeraufträgen beabsichtigt ist, einschließlich Benennung der Leistungsbilder sowie der jeweiligen Nachunternehmer – soweit dies dem Bewerber bereits möglich ist;
6) Zusätzlich zur Mindestreferenz weitere Referenzangaben über die in den vergangenen sieben Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen im Bereich Generalplanung i.V.m. einer GU-Vergabe oder Einzelgewerkevergabe (Leistungserbringung im Zeitraum 01.01.2016 bis Eingabefrist Teilnahmeantrag), bei denen der Schwerpunkt auf der Objektüberwachung, LPH 8 nach HOAI für die Leistungen Objektplanung Gebäude und Fachplanung Technische Ausrüstung ELT und HLSK lag.
Durch den Bewerber (auch im Wege der Eignungsleihe nach §47 VgV möglich) sind nachfolgende Mindestreferenzen nachzuweisen:
1) Eine Referenz über das Erbringen von Planungsleistungen zur Objektplanung-Gebäude als interdisziplinäre Generalplanerleistung (auch als Mitglied in einem GP-Team) mit Planungsleistungen der TGA und mindestens einer weiteren zusammengefassten wesentlichen Planungsdisziplin (i.V.m. einer GU-Vergabe) für ein Bauvorhaben einer Psychiatrischen Einrichtung/ Gesundheitseinrichtung/ eines Maßregelvollzugs oder eines Pflegeheims oder vergleichbarer komplexer Bauprojekte* mit einem Bauvolumen der Baukosten aus KG 300 und 400 von mindestens 15,0 Mio.€ brutto**: beauftragte und weitestgehend erbrachte Leistungen*** (nicht zwingend abgeschlossen) mindestens von LPH 8 im Zeitraum vom 01.01.2016 bis Eingabefrist Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen.
UND
2) Eine Referenz über das Erbringen von Planungsleistungen zur Fachplanung-TGA der Anlagengruppen 1 bis 8 (hier ohne Medizintechnik der Anlagengruppe 7 sowie getrennter Nachweis für TGA-HKLS und TGA-ELT zulässig) für ein Bauvorhaben einer Psychiatrischen Einrichtung/ Gesundheitseinrichtung/ eines Maßregelvollzugs oder eines Pflegeheims oder vergleichbarer komplexer Bauprojekte* als Neubauprojekt mit einem Bauvolumen von Baukosten KG 300 und 400 von mindestens 15,0 Mio. € brutto**: beauftragte und weitestgehend erbrachte Leistungen*** (nicht zwingend abgeschlossen) mindestens von LPH 8 im Zeitraum vom 01.01.2016 bis Eingabefrist Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen.
*Als vergleichbare komplexe Bauprojekte gelten hierbei andere Nutzungsarten, die gemäß HOAI 2021 der Honorarzone III (Objektplanung) und Honorarzone II (TGA) zuzuordnen sind.
** Das benannte Projektvolumen der Referenz bezieht sich bei ARGE-Projekten auf das Gesamtvolumen. Es ist kein differenzierter Nachweis des jeweiligen Volumenanteils pro ARGE-Partner erforderlich.
***Als weitestgehend erbracht gilt eine Leistungsphase, wenn mindestens 75% der beauftragten Leistungen der Leistungsphase gemäß HOAI 2021 bzw. vorlaufender HOAI-Fassungen erbracht worden sind.
> natürliche und juristische Personen, welche die nachfolgend geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen:
» Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/-in oder Ingenieur/-in zu führen. Ist im Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
» Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die dem beschriebenen Leistungssoll entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und die Bearbeiter im Auftragsfall die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
> Planungs-/Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen, wenn jedes Mitglied der Planungs-/Arbeitsgemeinschaft seine fachspezifischen Anforderungen erfüllt. Bei Planungs-/Arbeitsgemeinschaften ist von den Bewerbern im Bewerbungsbogen das federführende Büro bzw. der bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Alle Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung im Rahmen des Teilnahmeantrages/Bewerbungsbogens in hierzu geeigneter Form nachzuweisen.
Gemäß Vergabeunterlagen:
Die Qualifikationen und Mindestbedingungen der im Projekt eingesetzten Schlüsselpersonen (persönliche Referenzen und Berufserfahrung) werden erst im Rahmen der Angebotsphase abgefragt und bewertet (> ZfP MRV-FPH_01 Verfahrensleitfaden , Ziffer 4.3.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es handelt sich um ein mehrstufiges Verhandlungsverfahren mit einem offenem Teilnahmewettbewerb zur Auswahl der besonders geeigneten Bewerber (Stufe 1) sowie einer darauffolgenden Angebots- und Verhandlungsphase mit den nach Stufe 1 ausgewählten Bietern (Stufe 2). In beiden Verfahrensstufen wird durch die Auftraggeberin für die kosten- sowie barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen, für die Bieterkommunikation im gesamten Verfahrensprozess, für die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie für die nachträglichen Informationen zur Ausschreibung die eVergabeplattform „aumass“ genutzt. Die Bewerber/Bieter haben hiermit jederzeit und uneingeschränkt die Möglichkeit, über den in dieser Bekanntmachung benannten Link „https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1d8951-eu“ oder direkt bei aumass unter der AV-Nummer „av1d8951-eu“ Zugang zur Kommunikationsebene sowie zu den Vergabeunterlagen zu erlangen. Für die elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind die jeweiligen Regelungen unter Ziffer 4 und 5 des veröffentlichten Verfahrensleitfadens zu beachten;
2) Die Vergabeunterlagen enthalten einen Bewerbungsbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihrer Teilnahmeanträge verwenden müssen;
3) Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4) Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder für die Erstellung des Angebotes;
5) Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen;
6) Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften haben diejenigen Teile ihres Teilnahmeantrages, die ein Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zukennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahren von der Zustimmung zur Einsichtnahme durch andere Verfahrensbeteiligte (etwa durch andere Bewerber) ausgehen (vgl. § 165 Abs. 3 Satz 2 GWB);
7) Im Rahmen des Vergabeverfahrens kann es dazu kommen, dass der Auftraggeber bei den Bietern Informationen abfragt, die personenbezogene Daten nach Art. 4 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung, im Folgenden DSGVO) beinhalten. Im Rahmen ihrer Verfahrensbeteiligung obliegt es den Bietern, die abgefragten Informationen bereitzustellen. Sofern sie diese Informationen nicht bereitstellen, muss der Auftraggeber sie gegebenenfalls vom Vergabeverfahren ausschließen. Weiteres hierzu sh. Ziffer 7.2 des bekanntgemachten Verfahrensleitfadens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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