Neubau Stadtbad Borbeck, Tiefgründung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-139
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Stadtbad Borbeck, Tiefgründung
Bohrpfahlarbeiten im Zuge des Neubaus Stadtbad Borbeck.
Neubau Stadtbad Borbeck Germaniastraße 131 45355 Essen Einreichung der Statik bis zum 06.10.2023, Beginn der Arbeiten voraussichtlich 08.01.2024
Die Sport- und Bäderbetriebe Essen, beabsichtigen auf dem Gelände der aktuellen Sporthalle samt Umkleidetrakt ein neues Hallenbad zu errichten.
Hierzu wird vorab die Sportbadehalle samt Umkleide abgebrochen. Im Nachgang wird der entsprechende Baugrubenaushub vorgenommen. Auf Höhe des Baugrubenaushubs gilt es Zugpfähle ca. 13m Länge herzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise gemäß § 6a, 6b EU VOB/A
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben gemäß § 6a EU VOB/A zum Nachweis der Eignung, mit dem Angebot, das ausgefüllte Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung" in der aktuellen Fassung (ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Vom Unternehmen
auszufüllende Dokumente" beigefügt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen, auch für die vorgesehenen Nachunternehmen, abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind
präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung, mit dem Angebot gemäß § 6b EU VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
- Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, die aufgeforderten Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) in Kopie ggf. im Original beizubringen. Darüber hinaus kann von einem öffentlichen Auftragnehmer auch weitere ihm geeignete Nachweise, wie den der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (gem. Pkt. 7. - Haftpflicht - der städtischen
Angebotsseiten mit Ausweisung der notwendigen Haftungshöhen für Personen- und Sachschäden) oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern verlangt werden.
Nachweise/ Erklärungen Bietergemeinschaften, Nachunternehmer
- Das Formularblatt "VHB 233 -Verzeichnis der
Nachunternehmerleistungen" ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Vom Auftragnehmer
auszufüllende Dokumente" beigefügt und mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, vor Zuschlagserteilung, ausgefüllt vorzulegen.
- Bieter und andere gemeinschaftliche Bieter, Arbeitsgemeinschaften haben mit dem Angebot dem Auftraggeber folgende Nachweise/
Erklärungen zu übergeben:
- ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des
bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt, mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Einzureichende Unterlagen:
- VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular "VHB 124- Eigenerklärung zur Eignung", ist den Vergabeunterlagen unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt und ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer gemäß § 6a VOB/A, § 6 a EU VOB/A, mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, ausgefüllt vorzulegen.
- VHB 221 / 222 / 223 - Aufklärung über die Preisermittlung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erscheint ein Angebotspreis gemäß § 16d Abs.1 VOB/A, § 16d EU Abs.1 VOB/A unangemessen niedrig oder zu hoch, ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, anhand nachfolgender Unterlagen die Angemessenheit der Angebotspreise nachzuweisen:
a) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation über die Endsumme (VHB 221) und
b) Preisermittlung über die Endsumme (VHB 222)
c) Aufgliederung der Einheitspreise (VHB 223)
Die Formblätter (VHB 221, 222, 223- in der jeweiligen aktuellen Ausgabe) werden den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und sind entsprechend ausgefüllt vorzulegen.
Spätestens auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Haftpflichtversicherung über 5 Millionen EUR Deckungssumme nachzuweisen.
Einzureichende Unterlagen:
- VHB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular "VHB 233- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (in der aktuellen Ausgabe)" ist mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, ausgefüllt vorzulegen.
Das Formblatt wird den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und ist entsprechend eindeutig ausgefüllt vorzulegen.
- VHB 444 - Referenzbescheinigungen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabe sind Referenznachweise gemäß § 6a Abs.2 Nr.2 VOB/A, § 6a EU Nr.3 Buchstabe a) VOB/A, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, mit Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen - nicht älter als fünf Jahre - mit mindestens drei Referenzen (mit jeweiligen Auftragswerten netto > 75.000 EUR) nachzuweisen.
Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit gleicht, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Das Formblatt "VHB 444 - Referenzbescheinigung (in aktueller Fassung)" ist bevorzugt zu verwenden und wird den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und ist entsprechend ausgefüllt vorzulegen.
PQ Qualifizierte Unternehmen müssen mit Ihren Referenzen die vor genannten Bedingungen erfüllen. Falls die im pq Register hinterlegten Referenzen den Anforderungen nicht entsprechen, wird die Vergabestelle Referenzen unter Fristsetzung nachfordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Lindenallee 68, 45127 Essen, 5. Etage
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die
Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Angebote können nur über das Bietertool der Vergabeplattform eingereicht werden. Angebote über die Kommunikation oder per Mail sind NICHT zugelassen.
Technische Parametervorgabe bei elektronischer Angebotseinreichung
Das Angebot ist im Offenen Verfahren -EU- zwingend, bei Öffentlichen/ Beschränkten und Freihändigen nationalen Vergabeverfahren, bei entsprechender Vorgabe der Vergabestelle, elektronisch über die Plattform Vergabemarktplatz NRW zu übermitteln. Als Dateiformat für mit dem Angebot eingereichte Dokumente sind zwingend das PDF-Format und für die Angebotsdatei das GAEB d84- Format und im Übrigen allgemein verfügbare und lesbare Formate zu verwenden (z.B. *.txt, *.docx, *.xls, *.jpg, *.tif etc.). Andere nicht allgemein verfügbare Dateiformate, die nicht durch die Vergabestelle einzulesen sind, führen zum Angebotsausschluss. Alle zu einem Angebot gehörenden Dokumente sollen möglichst in einem einheitlichen Sendevorgang an die Plattform Vergabemarktplatz NRW übertragen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYWT13PCKM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html